898 Anwälte für Werktitelschutz | Seite 38

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Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Corinna Thole
sehr gut
Rechtsanwältin & Notarin Corinna Thole
Thole Legal, Giselastr. 2, 63500 Seligenstadt 6847.9206220462 km
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • MarkenrechtUrheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Frau Rechtsanwältin & Notarin Corinna Thole bietet Rat und Unterstützung im Bereich Werktitelschutz
aus 34 Bewertungen Frau Thole beriet mich am Telefon zu meiner Markenregistrierung und einer Verletzung meiner Rechte. Sehr kompetent, … (10.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Stähler
sehr gut
Kanzlei Mario Stähler, Friedrich-Ebert-Ring 8, 55743 Idar-Oberstein 6761.5451933105 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Stähler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Werktitelschutz
aus 64 Bewertungen antwortet schnell (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Felten
Rechtsanwalt Andreas Felten
Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater, Wilhelmstr. 40-42, 53111 Bonn 6694.2026800534 km
Fachanwalt Erbrecht • Wettbewerbsrecht • MarkenrechtGewerblicher Rechtsschutz • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Andreas Felten bietet Rat und Unterstützung im Bereich Werktitelschutz
aus 5 Bewertungen Herr Felten hat mich sehr ausführlich und kompetent in einer Erbauseinandersetzungsangelegenheit beraten. Er hat genau … (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA
sehr gut
Anwaltskanzlei Fuß - Die Servicekanzlei -, Sophienstraße 26, 70178 Stuttgart 6931.0364963446 km
Ich stehe für eine individuelle Beratung meiner Mandanten anstelle von Standardlösungen. Daher nehme mir entsprechend Zeit und kann eine erste Besprechung meist schon am nächsten Tag anbieten.
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Werktitelschutz
aus 59 Bewertungen Frau Fuß hat mir zu meinem Anliegen sofortige Rückmeldung mit all den nötigen Informationen gegeben, so dass ich für … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timm Drouven
sehr gut
Rechtsanwalt Timm Drouven
Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB / Fachanwälte, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster 6664.2680098047 km
Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Timm Drouven vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Werktitelschutz
aus 92 Bewertungen Obwohl klar war, dass RA Drouven den Fall aus zeitlichen Gründen nicht übernehme kann, hat er sich die Zeit genommen … (25.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Kiunka
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Kiunka
Kanzlei Kiunka, Reichenberger Str. 33, 33605 Bielefeld 6718.9565776584 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt IT-Recht • Wirtschaftsrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Kiunka ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Werktitelschutz
aus 54 Bewertungen Ich wurde toll vereidigt von Herrn Rechtsanwalt Kiunka! Nachdem die Sache von der Presse aufgegriffen wurde, war es … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Borrmann
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Rechtsanwalt Dennis Borrmann
Kanzlei Borrmann, Körner Hellweg 87, 44143 Dortmund 6678.880948808 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dennis Borrmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Werktitelschutz
aus 14 Bewertungen Die Rechtsanwaltskanzlei ist nun schon zwei mal für mich tätig geworden. Immer zu meiner vollsten Zufriedenheit! Ich … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Erifiu
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Erifiu
Rechtsanwälte WUNSCH . SCHÖNAUER . LEINFELDER . DEHNE . LÜDERS und KOLLEGEN, Hallstr. 4, 86150 Augsburg 7063.3434520244 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Erifiu - Ihr juristischer Beistand im Bereich Werktitelschutz
aus 38 Bewertungen Ich kann Rechtsanwalt Erifiu nur weiterempfehlen! Einfach toll!!! (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Röhl LL.M.
Rechtsanwalt Christian Röhl LL.M.
RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte mbB, Moritzplatz 6, 86150 Augsburg 7063.075271551 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Patentrecht • Datenschutzrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Röhl LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Werktitelschutz
Profil-Bild Fachanwalt Boris Nolting
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Fachanwalt Boris Nolting
ELBKANZLEI Dr. Nolting & Partner: IT Recht, Medienrecht, Urheberrecht & Markenrecht, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg 6719.6408820845 km
Ich berate motiviert und erfahren in Sachen Wettbewerb, Urheberschaft, Medien, IT und IP. Hier gibt es täglich neue rechtliche Herausforderungen, denen ich mich gern für meine Mandanten stelle.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • MarkenrechtUrheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Werktitelschutz bietet Herr Fachanwalt Boris Nolting
aus 75 Bewertungen Boris Nolting war höchst professionell und schnell. Er hat meinen allergrößten Respekt und meine vollste … (27.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Werktitelschutz

Fragen und Antworten

  • Werktitelschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Werktitelschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Werktitelschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Werktitelschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Werktitelschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Werktitelschutz ist in den §§ 5, 15 Markengesetz geregelt und räumt dem Rechteinhaber - das ist z. B. ein Komponist, ein Musiker oder ein Musikverlag - das alleinige Nutzungsrecht und Verwertungsrecht am Werktitel ein. Mit dem Werktitelschutz soll somit vor allem verhindert werden, dass ein Dritter für sein Werk einen bereits verwendeten Werktitel nutzt, damit eine Verwechslungsgefahr in Bezug auf die beiden Werke herbeiführt und deshalb unter Umständen beim Rechteinhaber einen Vermögensschaden verursacht. Schließlich stellt ein Werktitel eine Produktkennzeichnung dar und sorgt dafür, dass der geschäftliche Verkehr das Werk von anderen abgrenzen kann. Er dient somit als Individualisierungsmittel und nicht - wie die Marke beim Markenschutz - als Hinweis auf die Herkunft des Werks. Werke können z. B. sein: Filme, Musik, Bücher, Bühnenwerke oder auch eine Domain.

Der Werktitelschutz entsteht bereits durch Benutzung des Titels im geschäftlichen Verkehr, also z. B. in dem Moment, wenn ein Buch mit dem entsprechenden Titel in den Läden erscheint und verkauft oder Musik in Medien hörbar gemacht wird. Eine Eintragung des Werktitels in das Markenregister beim Patent und Markenamt - wie es etwa zum Schutz einer Marke nötig ist - wird somit nicht vorausgesetzt. Ein Werktitel muss allerdings eine Kennzeichnungskraft besitzen, sich also von anderen ausreichend unterscheiden. Bloße Beschreibungen - z. B. Kochbuch - oder allgemeine Ausdrücke bzw. Bezeichnungen sind demnach beispielsweise unzulässig, sofern dem Titel nicht noch ein charakteristischer Zusatz beigefügt wird. Insgesamt sind die Anforderungen an die Unterscheidungskraft aber nicht so hoch wie beim Markenschutz.

Oft benötigt der Urheber eines Werkes für dessen Herstellung einige Zeit. Ist der Werktitel aber von Anfang an bekannt, besteht die Gefahr, dass er vor Veröffentlichung des Werkes von einem Dritten verwendet wird, der dann wiederum den Werktitelschutz genießt. Man kann daher einen vorgezogenen Werktitelschutz durch eine Titelschutzanzeige in entsprechenden Medien wie etwa den „Titelschutzanzeiger" erreichen, der dann ab dem Schalten der Anzeige zugunsten des Rechteinhabers gilt. Allerdings verfällt dieser vorgezogene Werktitelschutz, wenn das Werk nicht innerhalb einer bestimmten Frist - im Printbereich sind das etwa sechs Monate - auf den Markt kommt. Bei Fristversäumnis kann ein Dritter trotz der Titelschutzanzeige den Werktitel nutzen. Ansonsten endet der Werktitelschutz erst, wenn man den Werktitel dauerhaft nicht mehr nutzt oder das Werk derart ändert, dass ein neues Werk anzunehmen ist.

Wer trotz Werktitelschutz einen Werktitel unberechtigt nutzt, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Rechteinhaber z. B. Unterlassungsklage gegen ihn bei Gericht einreicht oder Schadenersatz von ihm verlangt. Eine etwaige Prozessführung ist nicht nur zeitraubend - man muss auch mit erheblichen Kosten rechnen, etwa den Prozesskosten, die sich vorrangig aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammensetzen. Wenn der Rechteinhaber allerdings zu lange mit der Geltendmachung seiner Forderung wartet, droht Verjährung. So kann er seine Ansprüche nur innerhalb von drei Jahren, nachdem er von der Rechteverletzung Kenntnis erhalten hat, durchsetzen.

Übrigens: Ein Werktitelschutz nach dem Urhebergesetz kommt in der Regel deswegen nicht in Betracht, weil die nach diesem Gesetz erforderliche Gestaltungshöhe aufgrund der Kürze eines Werktitels in der Regel nicht erreicht wird.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Werktitelschutz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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