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BaföG in der Ausbildung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

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BaföG in der Ausbildung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

BAföG – was ist das und wer bekommt es? 

  • Im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wird die staatliche Unterstützung von Schülern und Studenten in Deutschland, die sich in einer Ausbildung befinden, geregelt. 

  • Schüler erhalten die BAföG-Förderung als sog. Vollzuschuss. Sie müssen es nicht zurückzahlen. 

  • Studierende erhalten die Förderung hingegen nur zur Hälfte als Zuschuss, die andere Hälfte lediglich als zinsloses Staatsdarlehen. 

  • Erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer startet die Rückzahlung des zinslosen Darlehens. 

  • Die Höhe der Förderung ist vom eigenen Einkommen und dem der Eltern, von gewährten Freibeträgen sowie vom eigenen Vermögen abhängig. 

  • Auch Fachkräfte können im Rahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung das Meister BAföG / Aufstiegs-BAföG beantragen.  

Welche Ausbildung wird gefördert? 

BAföG wird vornehmlich nur für die erste Ausbildung gezahlt. Ein Ausbildungsabbruch oder ein Fachrichtungswechsel während des Studiums kann zu Problemen führen. Hier ist es sinnvoll, sich vorab beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu informieren.  

Ausbildungen an folgenden Bildungsstätten sind förderungsfähig: 

  • Abendhauptschule, Abendrealschule und Abendgymnasium 

  • Berufsaufbauschule und Kolleg 

  • Berufsfachschule und Fachschule 

  • Fachoberschule und Berufsoberschule 

  • Haupt-, Real- und Gesamtschulen und Gymnasien (ab der 10. Klasse) 

  • Hochschule 

  • Höhere Fachschule und Akademie 

Für Studenten gilt: Beantragt man BAföG für den Master-Studiengang, sollte dieser auf den vorher abgeschlossenen Bachelor-Studiengang aufbauen. Auch für Auslandsaufenthalte während des Studiums oder der Schulausbildung können entsprechende BAföG-Anträge gestellt werden. 

Wann und wie bekomme ich Förderungen zur Ausbildung? 

Der Gesetzgeber hat mit dem BAföG nicht nur Studenten, sondern auch in vielen Fällen Auszubildenden die Möglichkeit gegeben, staatliche Unterstützung zu erhalten. Voraussetzung ist nach § 1 BAföG, dass der Auszubildende bedürftig ist, also die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung finanziellen Mittel nicht aufbringen kann. 

Unterstützt wird der Besuch der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen ab einschließlich der Klasse 10, alle Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. Für diese Formen der Ausbildung stellt § 2 BAföG als weitere Voraussetzung auf, dass der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist oder dass er einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war oder dass er einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt. 

Weiter wird auch der Besuch von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sowie von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs unterstützt.  

Für den Besuch der Berufsschule gibt es allerdings kein BAföG. Jedoch können hier Bedürftige Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach § 56 SGB III beantragen.  

Da es für den Laien oft nicht klar ist, welche staatliche Unterstützung möglich ist, ist es empfehlenswert, beim BAföG-Amt wegen BAföG und bei der Bundesagentur für Arbeit wegen BAB anzurufen und die Möglichkeiten telefonisch zu klären oder einen Termin zu vereinbaren. 

BAföG und BAB sind schriftlich zu beantragen. Es besteht die Möglichkeit, sich beim Ausfüllen des Antrags von den Behördenmitarbeitern helfen und sich dabei beraten zu lassen. In der Regel ist eine Terminvereinbarung erforderlich und empfehlenswert: Denn die Behörden bieten Hilfe für weitere Unterstützungsmaßnahmen an und arbeiten oftmals mit anderen Einrichtungen wie zum Beispiel Wohnheimverwaltungen zusammen oder geben Auskunft, wie man günstig an eine Wohnung bzw. einen Wohnungsberechtigungsschein gelangen kann.

(COL, FMA) 

Foto(s): ©Adobe Stock/Tania

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