Bausparvertrag gekündigt: Wann ist die Kündigung durch Bausparkassen rechtens?
- 3 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Bausparvertrag gekündigt: Was dürfen Bausparkassen?
- Ihr Bausparvertrag wurde gekündigt? So gehen Sie dagegen vor
- Bausparvertrag gekündigt: Warum Bausparkassen alte Bausparverträge kündigen
- Gekündigte Bausparverträge: Verfahren gehen bis zum BGH
- Bausparverträge: Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife zulässig
Bausparvertrag gekündigt: Was dürfen Bausparkassen?
Wenn bereits die gesamte Bausparsumme angespart wurde, ist die Bausparkasse berechtigt, Ihren Bausparvertrag zu kündigen.
Die Bausparkasse darf den Bausparvertrag kündigen, wenn der Bausparvertrag seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif ist.
Ausnahme: Wenn es um einen Bausparvertrag mit einem Treue- oder Zinsbonus geht, darf die Bausparkasse diesen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife nicht kündigen. Die Zehn-Jahres-Frist beginnt in diesem Fall erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Bausparer Anspruch auf seinen Zinsbonus hat.
Ihr Bausparvertrag wurde gekündigt? So gehen Sie dagegen vor
Akzeptieren Sie nicht sofort die Kündigung Ihres Bausparvertrages!
Finden Sie heraus, warum Ihnen die Bausparkasse den Vertrag gekündigt hat.
Prüfen Sie, ob Sie einen Vertrag mit Treue- und Zinsbonus haben.
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihnen helfen. Er überprüft die Wirksamkeit der Kündigung, befasst sich dabei mit den Vertragsbedingungen und informiert Sie über Ihre Möglichkeiten, gegen die Kündigung vorzugehen, wenn diese unzulässig war.
Bausparvertrag gekündigt: Warum Bausparkassen alte Bausparverträge kündigen
Seit einigen Jahren kündigen Bausparkassen Altverträge, für die hohe Guthabenszinsen vereinbart wurden. Da immer mehr Bausparer das Darlehen nicht in Anspruch nehmen und den Bausparvertrag aufgrund der guten Konditionen weiter besparen, ist es aufgrund der jahrelangen Niedrigzinsphase für Bausparkassen immer schwieriger, die hohen Zinsen auszubezahlen.
Die Verzinsung ist dagegen aus Sicht der betroffenen Bausparer gerade jetzt äußerst attraktiv. Aktuell gibt es auf Sparguthaben oft gar keine Zinsen mehr. Viele Banken verlangen sogar Negativzinsen.
Bausparkunden wehrten sich daher in der Vergangenheit gerichtlich gegen die Kündigung ihrer Bausparverträge, denn die Rechtsgrundlage, auf die die Anbieter die Kündigungen der Bausparverträge stützten, war umstritten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2017 in letzter Instanz eine Grundsatzentscheidung gefällt.
Gekündigte Bausparverträge: Verfahren gehen bis zum BGH
Der BGH verhandelte dabei zwei Verfahren gegen die Bausparkasse Wüstenrot. Diese hatte in dem einen Fall einen im September 1978 abgeschlossenen Bausparvertrag einer Bausparerin mit einem jährlichen Guthabenzins von 3 Prozent gekündigt.
In einem weiteren Verfahren ging es um die Kündigung zweier im März 1999 geschlossener Bausparverträge mit einer jährlichen Verzinsung von 2,5 Prozent.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Urteil v. 30.03.2016, Az.: 9 U 171/15; Urteil v. 04.05.2016, Az.: 9 U 230/15), das die Klagen verhandelt hatte, bevor sie zum BGH gelangten, hatte die Kündigungen abgelehnt. Die Bausparkasse musste die Bausparverträge fortführen. Diese legte infolgedessen Revision gegen die Urteile ein.
Darlehensverträge mit Sollzinsbindung – wie sie bei der Immobilienfinanzierung die Regel sind – können Darlehensnehmer zehn Jahre, nachdem sie das Darlehen vollständig empfangen haben, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ordentlich kündigen. Bietet der Markt inzwischen bessere Kreditkonditionen – insbesondere niedrigere Zinsen –, ermöglicht das den Wechsel zu einer günstigeren Finanzierung.
Anders als die Bausparkassen annahmen, durften sie Altverträge nicht aufgrund dieser in § 489 Abs. 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelten Möglichkeit kündigen.
Zwar sehe die Vorschrift ein Kündigungsrecht vor. Das diene allerdings nach dem Willen des Gesetzgebers nicht den kreditgebenden Bausparkassen, sondern dem Schutz der kreditnehmenden Bausparer.
Bausparverträge: Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife zulässig
Diese Sichtweise des Oberlandesgerichts Stuttgart verneinte der BGH, da er die Bausparkassen in der Ansparphase in der Rolle des Darlehensnehmers und die Bausparer in der des Darlehensgebers sieht.
Erst wenn der Bausparer das Darlehen abruft, wechseln beide Seiten ihre Rollen. Die Bausparkasse wird dann zum Darlehensgeber, der Bausparer wird zum Darlehensnehmer. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist danach auch zugunsten von Bausparkassen anwendbar.
Den vollständigen Empfang des Darlehens, der die zehnjährige Frist in Gang setzt, beginnt laut BGH mit dem Eintritt der Zuteilungsreife – dem Zeitpunkt also, ab dem der Bausparvertrag so weit bespart ist, dass der Bausparer das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen darf.
Eine etwaige darüber hinausgehende vertragliche Ansparpflicht ändere nichts am Kündigungsrecht der Bausparunternehmen. Die Kündigungen der Verträge seien wegen des notwendigen Erreichens der entsprechenden Zuteilungsreife vor mehr als zehn Jahren demnach rechtmäßig erfolgt.
Fazit: Bausparkassen dürfen Bausparverträge zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife kündigen. Der BGH hält damit die derzeitige Praxis der Bausparkassen zur Kündigung von Altverträgen für zulässig.
(BGH, Urteile v. 21.02.2017, Az.: XI ZR 185/16 u. XI ZR 271/16)
(GUE)
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Bausparvertrag gekündigt?
Rechtstipps zu "Bausparvertrag gekündigt" | Seite 4
-
22.03.2017 Rechtsanwalt Dirk Buggenthin LL.M.„… wir mit den Rechtschutzversicherungen, ob Ihr Fall übernommen wird. Sprechen Sie uns daher gerne unverbindlich an oder besuchen Sie unsere Internetseite für weitere Informationen zu diesem Thema ( http://www.kanzlei-buggenthin.de/bausparvertrag-gekündigt-fachanwalt.html ).“ Weiterlesen
-
22.03.2017 Rechtsanwalt Markus Jansen„„Bausparer, deren Bausparvertrag gekündigt wurde, sollten unbedingt auf die Begründung für die Kündigung achten. Denn nicht jede Kündigung ist wirksam“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen , Fachanwalt …“ Weiterlesen
-
21.03.2017 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„… der BGH damit als rechtmäßig. Zuteilungsreife unterhalb von zehn Jahren Der BGH entschied in seinem Urteil, dass zumindest solche Bausparverträge gekündigt werden dürfen, die seit mindestens zehn Jahren …“ Weiterlesen
-
04.03.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2017, dass Bausparverträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, von den Bausparkassen gekündigt werden dürfen, ist ein harter …“ Weiterlesen
-
04.03.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„Nachdem der Bundesgerichtshof am 21. Februar 2017 den Bausparkassen Recht gegeben und die Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB für wirksam erklärt hat …“ Weiterlesen
-
01.03.2017 Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar„… ist In den vergangenen Monaten hat eine Bausparkasse zahlreiche Bausparverträge schon vor Ablauf der zehn Jahre gekündigt mit der Begründung, wegen der Niedrigzinsphase sei die Geschäftsgrundlage …“ Weiterlesen
-
28.02.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„… ) . Der Klägerin, eine Bausparerin, wurde im Jahr 2015, 22 Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife, der hochverzinste Bausparvertrag gekündigt. Die Bausparkasse berief sich bei der Kündigung auf § 489 …“ Weiterlesen
-
23.02.2017 Rechtsanwalt David Stader„… aus dem Darlehensrecht, wonach ein Kreditvertrag 10 Jahre nach der Vollauszahlung vom Darlehensnehmer immer gekündigt werden darf. Da in der Ansparphase des Bausparvertrags der Kunde Kreditgeber …“ Weiterlesen
-
22.02.2017 Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher„Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.02.2017 entschieden, dass Bausparkassen alte Bausparverträge kündigen dürfen. Da der BGH jedoch nur in einer bestimmten Konstellation zur Entscheidung …“ Weiterlesen
-
21.02.2017 Rechtsanwalt Markus Jansen„Wenn Bausparkassen Bausparverträge kündigen, die länger als zehn Jahre nach der erlangten Zuteilungsreife noch immer nicht in Anspruch genommen werden, dann können diese Altverträge auch gegen …“ Weiterlesen
-
21.02.2017 Rechtsanwalt Rainer Kositzki„… Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Dies gilt …“ Weiterlesen
-
18.02.2017 Rechtsanwalt Markus Jansen„… diese Kündigungen rechtmäßig sind. Schätzungsweise sollen mehr als 250.000 Bausparverträge in den vergangenen Monaten gekündigt worden sein. In der Regel handelt es sich dabei um Bausparverträge …“ Weiterlesen
-
14.02.2017 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„Vor dem Hintergrund renditestarker Bausparverträge aus der Vergangenheit mit Zinsen von teilweise über 5 % p.a. versuchen Bausparkassen im derzeitigen Zinsumfeld vermehrt, Bestandskunden …“ Weiterlesen
-
09.02.2017 Rechtsanwalt Simon Bender„… . Die Aachener Bausparkasse geht nun noch einen Schritt weiter und kündigt Bausparverträge völlig unabhängig von der Höhe der Besparung oder Zuteilungsreife. Die Bausparkasse beruft …“ Weiterlesen
-
02.02.2017 Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf„… Stuttgart führt aus, ein Bausparvertrag könne durch die Bausparkasse dann gemäß § 488 Abs. 3 BGB gekündigt werden, wenn er bis zur Bausparsumme vollständig angespart sei. Denn beim Bausparvertrag …“ Weiterlesen
-
25.01.2017 Rechtsanwalt Guido Lenné„… § 488 Abs. 3 BGB gekündigt werden kann, wenn er bis zur Bausparsumme vollständig angespart ist. Denn beim Bausparvertrag handelt es sich während der Ansparphase um einen Darlehensvertrag i. S. d. § 488 …“ Weiterlesen
-
21.01.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„Der Bundesgerichtshof wird am 21. Februar zur Rechtmäßigkeit der Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen entscheiden. Bis dahin haben vermutlich mehrere hunderttausend Bausparsparer …“ Weiterlesen
-
09.01.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„Seit Monaten scheiden sich die Geister an der Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Kündigungen durch die Bausparkassen. Zahlreiche Bausparverträge wurden gemäß des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorzeitig …“ Weiterlesen
-
21.12.2016 Rechtsanwalt Markus Jansen„Die Kündigungen von Bausparverträgen landen endgültig vor dem BGH. Am 21. Februar 2017 muss der Bundesgerichtshof in zwei Fällen entscheiden, ob die Bausparkassen die Bauverträge wirksam gekündigt …“ Weiterlesen
-
15.12.2016 Rechtsanwalt Jan Finke„… . In der jüngsten Vergangenheit wurden zahlreiche zuteilungsreife Bausparverträge nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB durch die Bausparkassen gekündigt. Einige Gerichte beschäftigten sich unlängst über die Zulässigkeit …“ Weiterlesen
-
07.03.2022 AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann„Kündigung Bausparvertrag aktuell: BGH entscheidet 2017 über Sonderkündigungsrecht Bereits mehrfach hatten wir an dieser Stelle über die juristisch hoch umstrittene Frage der vorzeitigen Kündigung …“ Weiterlesen
-
28.11.2016 Ferdinand Mang, anwalt.de-Redaktion„Aufgrund der jahrelangen Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) belasten die versprochenen Verzinsungen der älteren Bausparverträge die Bilanzen vieler Bausparkassen. Die Bausparkassen …“ Weiterlesen
-
25.11.2016 Rechtsanwalt Jan Finke„Bislang haben Bausparkassen seit 2014 rund 250.000 Bausparverträge auf Grundlage des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorzeitig gekündigt. Im Urteil vom 8. November 2016 knüpfte der zuständige XVII. Zivilsenat …“ Weiterlesen
-
14.11.2016 Rechtsanwalt Dirk Buggenthin LL.M.„… Ihr Fall übernommen wird. Sprechen Sie uns daher gerne unverbindlich an oder besuchen Sie unsere Internetseite für weitere Informationen zu diesem Thema (http://www.kanzlei-buggenthin.de/bausparvertrag-gekündigt-fachanwalt.html).“ Weiterlesen