Betriebsferien: Was gilt bei verordnetem Urlaub?
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Wo ist der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern geregelt?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt die Rechte und Pflichten bezüglich des Erholungsurlaubs für Arbeitnehmer in Deutschland. In § 7 des Bundesurlaubsgesetzes ist geregelt, wie die zeitliche Festlegung des Erholungsurlaubs zu erfolgen hat. Die Regelung in § 7 Abs. 1 BUrlG lautet konkret wie folgt: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“
Mithin hat der Arbeitgeber grundsätzlich kein Ermessen und muss den Anspruch auf Erholungsurlaub des Arbeitnehmers erfüllen. Er kann den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG verwehren, wenn dringende betriebliche Belange der Berücksichtigung der individuellen Urlaubswünsche des Arbeitnehmers entgegenstehen. Eine Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer – das heißt, das selbstständige Fernbleiben von der Arbeit ohne einen genehmigten Urlaub durch den Arbeitgeber – ist somit nicht zulässig. Eine Selbstbeurlaubung kann schwerwiegende arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dringende betriebliche Belange im Sinne von § 7 Abs. 1 BUrlG sind zum Beispiel solche Umstände, die in der betrieblichen Organisation, im technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage und ähnlichen Umständen ihren Grund haben (Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 28.07.1981 – 1 ABR 79/79).
Was sind Betriebsferien?
Betriebsferien oder Betriebsurlaub bezeichnen die einseitige Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber aus betriebstechnischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Gründen. Betriebsferien sind somit ein dringender betrieblicher Belang und stellen gewöhnlichen Urlaub dar. Die Urlaubstage, die auf die Betriebsferien entfallen, werden entsprechend vom Jahresurlaub des Arbeitnehmers abgezogen.
Zwar bieten Betriebsferien nicht nur für den Betrieb Vorteile, sondern auch für die Arbeitnehmer selbst: Es entfallen zum Beispiel die durch Urlaubsvertretungen, Vor- und Nacharbeiten bedingten Belastungen. Betriebsferien bringen für die Arbeitnehmer aber auch Nachteile mit sich. Der Arbeitnehmer ist in seiner Möglichkeit beschränkt, Urlaub zu einer ihm genehmen Zeit zu machen. Er wird gegebenenfalls genötigt, Erholungsurlaub während einer Zeit zu nehmen, in der die Kosten beispielsweise für Urlaubsreisen höher sind als zu anderen Zeiten des Jahres (Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 28.07.1981 – 1 ABR 79/79).
Betriebsferien und Betriebsrat
Bei der Anordnung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber ist zu differenzieren, ob im Betrieb ein Betriebsrat besteht oder ob es sich um einen sogenannten betriebsratlosen Betrieb handelt. Besteht ein Betriebsrat und entschließt sich der Arbeitgeber, den Betrieb für eine gewisse Zeit stillzulegen, bedarf es zu einer solchen Maßnahme der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats. Die Anordnung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber unterliegt in diesem Fall daher der vollen Mitbestimmung des Betriebsrates. Sollte der Betriebsrat die Einführung von Betriebsferien ablehnen, ist Arbeitnehmern in diesem Fall zu empfehlen, der Anordnung der Betriebsferien durch den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu widersprechen.
In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass der Arbeitgeber ohne Widerspruch des Arbeitnehmers regelmäßig davon ausgehen darf, dass dieser den Urlaub akzeptiert, wenn er vom Betrieb „wegbleibt“ (vgl. Entscheidung des BAG vom 15.06.2004, Az.: 9 AZR 431/03). In diesem Fall wäre daher der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ohne Widerspruch des Arbeitnehmers und trotz fehlender Zustimmung des Betriebsrats arbeitsrechtlich als erfüllt anzusehen (§ 362 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
Gibt es keinen Betriebsrat, kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.10.1961 (Az.: 5 AZR 423/60) der Arbeitgeber die Betriebsferien kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts einführen. Eine besondere Regelung im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Betriebsurlaub nach billigem Ermessen zu bestimmen, soll nach der Literatur nicht erforderlich sein.
Dauer der Betriebsferien
Bei der Anordnung von Betriebsferien hat der Arbeitgeber die Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer und den Betrieb gegeneinander abzuwägen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass dem Arbeitnehmer trotz Anordnung von Betriebsferien noch ausreichend Urlaubstage verbleiben, die selbstständig durch den Arbeitnehmer verplant werden können.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1981 ausgeführt, dass eine Regelung zum Betriebsurlaub, die den Arbeitnehmer hinsichtlich von etwa 3/5 seines Jahresurlaubs bindet und ihm somit für 2/5 des Urlaubs die Freiheit lässt, den Urlaubszeitpunkt im Rahmen des § 7 Abs. 1 BurlG selbst zu bestimmen, zulässig ist (BAG Az.: 1 ABR 79/79).
Ankündigung von Betriebsferien
Gesetzlich nicht geregelt ist die Frage, wie lange die Betriebsferien im Voraus durch den Arbeitgeber anzukündigen sind. In der Literatur wird dazu Arbeitgebern empfohlen, dass die Ankündigungsfrist zur Einführung von Betriebsferien mindestens zwei Monate betragen sollte, damit der Arbeitnehmer sich rechtzeitig auf den Urlaub vorbereiten kann. Ausnahmen und damit eine kürzere Frist sollen nur in Fällen bestehen, wenn dringende Gründe aufseiten des Arbeitgebers vorliegen.
Werden die Betriebsferien durch den Arbeitgeber kurzfristig angekündigt und liegen diese beispielsweise am Ende des Jahres, kann es sein, dass der Jahresurlaub bei einigen Arbeitnehmern zu diesem Zeitpunkt bereits aufgebraucht ist. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den betroffenen Arbeitnehmer von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen oder ihn während der Betriebsferien ausnahmsweise im Betrieb weiterarbeiten zu lassen. Nicht zulässig wäre es in diesem Fall, den Arbeitnehmer unbezahlt zu beurlauben oder die Tage der Betriebsferien vom Jahresurlaub des Folgejahres abzuziehen.
Betriebsferien an Weihnachten
An Weihnachtstagen sowie dem Neujahrstag darf nach § 2 und § 3 Sonn- und Feiertagsgesetz grundsätzlich nicht gearbeitet werden, sodass hier auch keine Betriebsferien festgelegt werden können. Anders sieht es zwischen den Jahren aus. In diesem Zeitraum dürften Arbeitgeber Betriebsferien anordnen. Insoweit gilt nur die allgemeine Einschränkung, dass die Betriebsferien 3/5 des Jahresurlaubs nicht überschreiten dürfen.
Krankheit während der Betriebsferien
Erkrankt der Arbeitnehmer während der Betriebsferien, gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer Erkrankung während eines „normalen“ Urlaubs. Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub des Arbeitnehmers nicht angerechnet.
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Rechtstipps zu "Betriebsferien" | Seite 2
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08.02.2021 Rechtsanwalt Pascal Croset„… der Betriebsferien. Diese müssen aber mit dem Betriebsrat oder Personalrat abgestimmt werden. Besteht kein Betriebsrat, so kann der Arbeitgeber Urlaub einseitig anordnen, aber nur unter der Beachtung …“ Weiterlesen
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03.04.2020 Rechtsanwalt Thomas Melletat„… - oder Personalrat hat). Etwa in einer Betriebsvereinbarung. Besteht diese nicht, ist es von Arbeitgeberseite aus schwierig – wenn nicht sogar unmöglich –, Betriebsferien einseitig anzuordnen. Der Arbeitgeber …“ Weiterlesen
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02.04.2020 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… . Auch wenn Zwangsurlaub im Rahmen von Betriebsferien angeordnet wird, muss der Arbeitgeber dies rechtzeitig vor ankündigen und darf auch nicht kompletten Erholungsurlaub seiner Arbeitnehmer dafür verwenden. Zudem …“ Weiterlesen
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27.03.2020 Rechtsanwalt Martin Coerper„… von Betriebsferien ist in betriebsratslosen Betrieben zwar ein Mittel, allerdings darf durch Betriebsferien nur ein Teil des Urlaubsanspruch verbraucht werden und Betriebsferien müssen rechtzeitig …“ Weiterlesen
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26.03.2020 Rechtsanwältin Birgit Raithel„… , Homeoffice, Betriebsferien, Kurzarbeit etc.). Nicht möglich sind die Anordnung von Tests und Zwangsurlaub. Es bestehen auch Fragerechte des Arbeitgebers nach Reise in ein Risikogebiet, Erkrankung …“ Weiterlesen
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26.03.2020 Rechtsanwalt LL.M.Eur. Daniel Müller„… des Urlaubs gezahlte Gehalt, in der üblichen Höhe zu zahlen. Bereits festgelegter Urlaub durch Betriebsferien oder genehmigter Urlaub wird nicht von der Kurzarbeit erfasst. Dies bedeutet, dass der Urlaub …“ Weiterlesen
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26.03.2020 Rechtsanwalt Markus Czech„… , nicht einsetzen können. Reagiert werden kann allerdings gegebenenfalls mit der Anordnung von Überstundenabbau, Kurzarbeit oder Betriebsferien (letzteres ist derzeit streitig). Und genau diese Chancen gilt …“ Weiterlesen
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25.03.2020 Rechtsanwalt Ignacio Ordejón Zuckermaier„… . Urlaub Vielfach reicht es bereits, das Angebot an Arbeitsleistung zeitlich an den Arbeitsbedarf anzupassen. Dies kennt man aus den (klassischen) Fällen der Betriebsferien. Hier berücksichtigt …“ Weiterlesen
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24.03.2020 Rechtsanwalt Dr. Oliver Maus„… Vereinbarung darf der Arbeitgeber aber auch hier nicht auf die Stundenkonten der Beschäftigten zurückgreifen. Der Arbeitgeber kann allerdings versuchen, mit Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung eine Vereinbarung über Betriebsferien zu schließen.“ Weiterlesen
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24.03.2020 Rechtsanwalt Dr. Alexander Pleh„… dringende betriebliche Gründe sind, die einseitig angeordneten Urlaub oder Betriebsferien rechtfertigen. Regelmäßig gilt, dass eine wirtschaftliche Krise kein dringender betrieblicher Grund …“ Weiterlesen
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26.02.2021 Katharina Kästel, anwalt.de-Redaktion„… entfällt. Der Arbeitgeber kann auch Betriebsferien anordnen. Diese müssen jedoch im Vorfeld mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat des Unternehmens vereinbart werden. Darüber hinaus ist die Anordnung …“ Weiterlesen
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23.03.2020 Rechtsanwalt Michael Haider„1. Kann mich der Arbeitgeber zwangsweise in den Urlaub schicken? Nein. Zwar ist grundsätzlich denkbar, dass ein Arbeitgeber seinen Betrieb vorübergehend schließt und dafür „Betriebsferien“ anordnet …“ Weiterlesen
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20.03.2020 Rechtsanwältin Nadine Michels„… – setzt daher dringende betriebliche Belange voraus. Diese können beispielsweise vorliegen, wenn wegen zeitgleicher Betriebsferien beim alleinigen Lieferanten keine sinnvolle Arbeit im Betrieb mehr …“ Weiterlesen
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20.03.2020 Rechtsanwältin Ellen Rohring„Viele Arbeitgeber versuchen, die massiven Arbeitsausfälle durch das Coronavirus dadurch aufzufangen, dass sie die Mitarbeiter in den Zwangsurlaub schicken/Betriebsferien anordnen. Ist das zulässig …“ Weiterlesen
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18.03.2020 Rechtsanwalt Samuel Kupffer„… als auch Regelungen zum Homeoffice. § 87 I Nr. 3 BetrVG – Festlegung von Betriebsferien Wenn Sie als Arbeitgeber überlegen, anstelle einer Betriebsschließung zur Reduzierung der Urlaubsansprüche …“ Weiterlesen
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23.02.2021 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Nils Pütz„… , welche ein solches nicht besitzen, eine Vergütung erhalten. Anordnung von Betriebsferien: Hier ist die Mitbestimmung des Betriebsrats zu beachten. Darüber hinaus ist auch die bereits bestehende …“ Weiterlesen
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28.01.2021 Rechtsanwalt Robert Krusche Fachanwalt„… , hat der Arbeitnehmer ein Verweigerungsrecht (§ 275 Abs. 3 BGB). Es ist nicht eindeutig, ob der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen darf – Betriebsferien darf er festlegen. Über mindestens 12 …“ Weiterlesen
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12.03.2020 Rechtsanwalt Torsten Thiel LL.M.„Bei Arbeitnehmern sind die Betriebsferien nicht unbedingt beliebt, da sie zu einer zeitlichen Festlegung der Urlaubszeiten führen, für Arbeitgeber sind sie teilweise dringende Notwendigkeit, um …“ Weiterlesen
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12.03.2020 Rechtsanwältin Vanessa Gerber„… sind. Hier kommt es auf ein wenig Wohlwollen seitens der Mitarbeiter und auf gutes Verhandlungsgeschick an. Hierbei beachten Sie bitte insbesondere, dass eine Anordnung von Urlaub in Form von Betriebsferien …“ Weiterlesen
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26.03.2020 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… können aber den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer entgegenstehen, sodass der Abbau von Urlaub angeordnet bzw. die Anordnung von Betriebsferien bzw. Betriebsurlaub zulässig sein kann. Sind nicht nur …“ Weiterlesen
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19.02.2020 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„Auf was Arbeitnehmer in der fünften Jahreszeit achten sollten Auch in der Faschingszeit gilt das Arbeitsrecht: wenn es um freie Tage oder Urlaub geht, Betriebsurlaub bzw. Betriebsferien angeordnet …“ Weiterlesen
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20.12.2019 anwalt.de-Redaktion„… oder der Rechtsanwalt in einer Kanzlei ohne weitere Partner. Auch darf der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen, wenn etwa Zulieferer ebenfalls Betriebsferien haben. Allerdings berechtigen …“ Weiterlesen
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19.12.2019 Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse„… , könne man sich unter einer angegebenen speziell für diesen Fall eingerichteten E-Mail-Adresse der Rechtsanwaltskanzlei, welche allerdings Betriebsferien vom 24.12.2019–06.01.2020 habe, wenden …“ Weiterlesen
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01.07.2019 Rechtsanwältin Hülya Senol„… Lüftungs- und Jalousiensysteme Werksruhe und kurzzeitige Betriebsferien vorübergehende Arbeitszeitverkürzung gelockerte Bekleidungsvorschriften 3. Eigenmächtiges Hitzefrei? Nur auf den ersten Blick …“ Weiterlesen