E-Mail-Postfach voller Spam Mails? Wie sie dagegen vorgehen können

  • 2 Minuten Lesezeit

Jeder kennt sie, die etlichen Spam Mails oder Werbe-E-Mails, die sich keiner wünscht, die aber trotzdem im Postfach landen. Nicht nur sind sie unerwünscht, manchmal erreichen einen auch Emails mit fragwürdigen Inhalten. Welche Möglichkeiten gibt es nun dagegen vorzugehen?

  • Spam Mails mit Zustimmung

Zunächst ist es wichtig die unterschiedlichen Arten der Mails zu beachten. Zum einen gibt es Emails, denen im vornherein auf irgendeine Weise zugestimmt wurde. Diese können Newsletter, Werbungen oder Ähnliches beinhalten. Die Zustimmung kann beispielsweise bei der Nutzung eines Internetdienstes oder bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben worden sein. Da diesen Emails zugestimmt wurde, sind sie rechtlich zulässig. Jedoch können Sie diese Emails leicht abbestellen, beispielsweise in einem Link, der der Mail beigefügt ist.

  • Spam Mails OHNE Zustimmung

Auf der anderen Seite gibt es Emails unteranderem auch Werbemails, die ohne Einverständnis zugeschickt werden. Oftmals werden diese Emails als lästig empfunden. Sie sind rechtlich unzulässig. Hiergegen können Sie vorgehen.

Welche Möglichkeiten haben Sie bei unerlaubten Mails?

Der Erfahrung nach hat sich gezeigt, dass ein bloßes Auffordern der Einstellung von Versand der Mails durch den Mandanten selbst keine Wirkung hat. Dies liegt unteranderem auch daran, dass hinter diesen Mails automatisierte Prozesse stecken. Andererseits werden Nachrichten von juristischen Laien ignoriert. Oftmals werden Werbemails erst nach einer anwaltlichen Abmahnung erfolgreich eingestellt.

Mit einer Abmahnung kann man den Versender der Mails zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Um eine rechtlich richtige Abmahnung zu erstellen, empfiehlt es sich einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Die dabei anfallenden Kosten können von dem Absender der Spam-Mails ersetzt bzw. verlangt werden.

Wichtig ist, dass für sämtliche rechtliche Maßnahmen die Identität des Absenders erforderlich ist. Das ist insbesondere bei deutschsprachigen Absendern der Fall.

Dies kann sich als schwierig erweisen, wenn die Emails ohne Signatur oder aus dem Ausland oder unter falschen Angaben erfolgen. Ob sich ein rechtliches Verfahren gegen den Verfasser der Mail lohnt ist im jeweiligen Einzelfall zu betrachten.

Für eine erste Einschätzung und unverbindliches Gespräch können Sie sich gerne bei uns melden. Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht helfen Ihnen gerne bundesweit bei Fragen zu Werbemails weiter.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema