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Gesetzesänderungen 2016 - Teil 3: Neue Düsseldorfer Tabelle, schnellerer Facharzttermin und mehr

  • 9 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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Im Gesundheitsbereich soll die digitale Verwaltung ab 2016 einen weiteren Schritt vorankommen. Dasselbe gilt für den Pflegebereich, der umgebaut und gestärkt werden soll. Briefe und Strom werden 2016 teurer. Verkäufer müssen alte Elektrogeräte zurücknehmen. Strengere Energieeinsparvorschriften bei Immobilien bedingen höhere Förderungen für Bau und Sanierung.

Pflege & Gesundheit

Ausbau der elektronischen Gesundheitskarte

Anfang 2016 soll das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen – kurz E-Health-Gesetz – in Kraft treten. Es soll die elektronische Gesundheitskarte (eGK) weiter voranbringen und dazu eine sichere digitale Infrastruktur für Gesundheitsdaten schaffen. Einiges, wie die darin angelegte Online-Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten oder die Speicherung medizinischer Notfalldaten auf der Gesundheitskarte, soll erst bist Mitte 2017 bzw. ab 2018 kommen. Vorbereitend sollen Menschen, die drei oder mehr Arzneimittel anwenden, aber bereits ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan auf Papier erhalten.

Weitere Reform der Pflege

Rund 2,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und beim Pflegepersonal soll das zweite Pflegestärkungsgesetz Verbesserungen bringen. Pflegende Angehörige erhalten dadurch einen eigenen Beratungsanspruch. Stationäre Pflegeeinrichtungen müssen Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzten abschließen. Reha-Maßnahmen sollen leichter zugänglich sein. Des Weiteren soll eine bessere Qualitätskontrolle stattfinden. Träger von Pflegeeinrichtungen, Sozialhilfeträger und Pflegekassen müssen ihre Personalstruktur und die Personalschlüssel unter die Lupe nehmen und wenn nötig anpassen. Außerdem sind sie verpflichtet, bis 30. September 2016 neue Pflegesätze zu vereinbaren. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren kommen aber erst zu Jahresbeginn 2017. Solange soll die Selbstverwaltung in der Pflege Zeit haben, sich darauf einzustellen. Dabei soll ebenfalls 2017 zur Finanzierung der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,2 Prozentpunkte auf dann 2,55 Prozent bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose angehoben werden.

Recht auf Zweitmeinung

Das Versorgungsstärkungsgesetz bringt mit Jahresbeginn 2016 ein gesetzlich verankertes Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei sogenannten mengenanfälligen planbaren Eingriffen. Welche Eingriffe das sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. In der Regel zählen Operationen dazu. Die Zweitmeinung soll helfen, eventuell unnötige Eingriffe aufzudecken.

Facharzttermin in vier Wochen

Des Weiteren beinhaltet das Versorgungsstärkungsgesetz den Anspruch auf einen Facharzttermin in vier Wochen, sofern es sich nicht um Routinefälle oder Bagatellerkrankungen handelt. Eine freie Facharztwahl besteht dabei nicht. Hierzu müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen bis zum 23. Januar 2016 Terminservicestellen einrichten. Die Terminservicestellen müssen innerhalb einer Woche nach einer Anfrage einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen nennen. Findet sich kein Termin, ist ein ebenfalls maximal in vier Wochen liegender ambulanter Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus zu nennen.

Neue Leitlinien privater Krankenversicherungen

Eine Reihe privater Krankenversicherer hat sich zu Anfang 2016 neue Leitlinien gegeben. Versicherte sollen bereits mit 55 Jahren (anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen 60 Jahre) eine Information über Tarifalternativen bei Beitragsanpassungen erhalten. Eine Antwort auf Anfragen nach einem Tarifwechsel sollen sie künftig innerhalb von 15 Tagen erhalten.

Familie & Haushalt

Neue Düsseldorfer Tabelle

Seit Jahresbeginn gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Wesentliche Gründe sind der 2016 gestiegene Kinderfreibetrag und eine neue Rechtsverordnung, die erstmals einen Mindestunterhalt festlegt. Der folgende Rechtstipp gibt weitere Informationen zur Düsseldorfer Tabelle 2016. Unterhaltspflichtige können dabei 2016 bis zu 8652 Euro und damit 180 Euro mehr als im Vorjahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist allerdings der fehlende Bezug von Kindergeld bzw. der Verzicht auf den Kinderfreibetrag. Verdient ein Kind mehr als 624 Euro im Jahr, werden die Einnahmen von den 8652 Euro abgezogen.

EEG-Umlage auf Höchststand seit 2003

Die EEG-Umlage steigt im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozent. Pro Kilowattstunde (kWh) sind dann 0,2 Cent mehr zu zahlen. Die EEG-Umlage erreicht damit einen neuen Höchststand von 6,534 ct/kWh seit ihrer Einführung im Jahr 2003. Unternehmen mit hohem Energiebedarf können sich von der Umlage befreien lassen.

Übergangsfrist für Elektroschrottrücknahmepflicht endet

Ab 24. Juli 2016 endet die Übergangsfrist, auf die sich die Händler noch berufen konnten, wenn es um die Ende vergangenen Jahres eingeführte Rücknahmepflicht bestimmter Elektrogeräte geht. Voraussetzung für die Rücknahmepflicht ist eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern bzw. eine entsprechende Lager- und Versandfläche bei Online-Verkäufern. Unter diesen Umständen müssen sie Geräte, die an ihrer längsten Kante nicht mehr als 25 Zentimeter messen, kostenlos zurücknehmen. Für größere Geräte gilt das nur beim gleichzeitigen Neuerwerb eines vergleichbaren Gerätes wie etwa eines neuen Flachbild-Fernsehers bei Rückgabe eines alten Röhrenfernsehers. Händler, die nur gelegentlich bzw. nebenbei Elektrogeräte verkaufen, sind von der Rücknahmepflicht dagegen nicht betroffen. Ein Beispiel dafür sind etwa Supermärkte und Discounter.

Nährwertangaben auf Nahrungsmitteln werden Pflicht

Nährwertangaben auf Lebensmitteln werden ab 13. Dezember 2016 aufgrund der neuen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung der EU gesetzlich verpflichtend. Das gilt auch beim Vertrieb über das Internet. Viele Hersteller informieren auf ihren Produkte bereits jetzt freiwillig über deren Nährwert.

Kommunikation & IT

Briefe werden teurer

Der Standardbrief kostet ab 2016 statt 62 Cent Porto nun 70 Cent. Für einen Auslandsbrief müssen Briefeschreiber dann 90 Cent anstelle von 80 Cent zahlen. Ein Maxibrief verteuert sich auf 2,60 Euro. Zuvor waren es 2,40 Euro. Auch für Einschreiben und Einwurf-Einschreiben muss man jeweils 35 Cent mehr berappen.

Neue Preisregeln für Roaming-Gebühren

Auch für das Telefonieren im Ausland gelten ab 30. April 2016 neue Preisregeln. Statt der bisherigen Preisgrenzen gilt folgendes Modell: Für Telefonate dürfen Mobilfunkunternehmen maximal 5 Cent mehr als für den inländischen Tarif verlangen. Eine SMS darf maximal 2 Cent teurer als im Inland sein. Das mobile Surfen darf pro übertragenes Megabyte maximal 5 Cent mehr kosten. Zu den genannten Preisgrenzen ist jeweils noch die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

Datenschutzkontrolle durch Verbraucherverbände

Fehler beim Datenschutz ahnden derzeit vor allem die Datenschutzbehörden. Im Laufe des Jahres 2016 sollen zudem entsprechend anerkannte Verbraucherverbände Datenschutzverstöße abmahnen dürfen und ggf. auf Unterlassung klagen können.

Bauen & Wohnen

Gesteigerte Pflichten bei der Vergabe von Immobiliendarlehen

Bis 21. März 2016 muss die Bundesrepublik eine EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite umsetzen. Diese bringt für Kreditgeber und -vermittler zahlreiche neue Anforderungen. Diese bestehen insbesondere in weiteren Informations- und Beratungspflichten gegenüber Kunden. So ist die abgegebene Immobilienfinanzierungsempfehlung zu dokumentieren und Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Kann ein Kreditinstitut keine ausreichende Bonitätsprüfung eines Kunden nachweisen, soll dieser den Kreditvertrag jederzeit kündigen dürfen. Außerdem soll die Kopplung mit anderen Geschäften bei der Kreditvergabe, wie etwa von Versicherungen, weitgehend eingeschränkt werden. Die Tätigkeit des Honorarberaters für Wohnimmobilienkredite soll eingeführt werden und diejenige von Immobiliendarlehensvermittlern künftig erlaubnispflichtig werden.

Mehr geschäftliche Freiheiten für Bausparkassen

Die anhaltend niedrigen Zinsen erschweren Bausparkassen ihr wesentliches Geschäft mit Bausparverträgen. In den vergangenen Monaten haben sie bereits 200.000 für sie unrentable, da vergleichsweise hochverzinste, Altverträge gekündigt. Ob das rechtmäßig ist, ist umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt. Auch von der für 2016 vorgesehenen Änderung des Bausparkassengesetzes können sie dazu keine Hilfe erwarten. Bausparkassen sollen künftig aber auch Immobiliendarlehen ohne den bisher dafür notwendigen Abschluss von Bausparverträgen vergeben dürfen. Immobilien sollen sie höher als bisher beleihen dürfen.

Neue Energieeinsparverordnung

Für das Bauen gelten ab 2016 zudem neue Energieeinsparvorschriften. Grund ist eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Diese sieht eine 25-prozentige Verringerung des zulässigen Primärenergiebedarfs bei Neubauten vor.

Geänderte KfW-Förderungen bei Neubau und Sanierung

Die neue EnEV hat auch zur Folge, dass die KfW-Förderung von Neubauten mit dem KfW-Standard 70 zum 1. April 2016 endet. Anträge dafür können noch bis zum 31. März 2016 gestellt werden. Entscheidend ist der Eingang bei der KfW. Neuer Mindeststandard ab April ist dann der KfW-Standard 55. Das heißt, ein solches Haus benötigt 45 Prozent (=100-55) weniger Primärenergie im Jahr als ein vergleichbarer Neubau. Im Gegenzug gibt es vergünstigte Kredite von bis zu 100.000 Euro anstelle von bisher bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Neu ist ab April 2016 auch der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus für den es einen erweiterten Tilgungszuschuss gibt. Außerdem gibt es ab April 15 Prozent Zuschuss für Heizungsaustausch oder Einbau einer Lüftungsanlage. Erstmals werden auch Kombinationslösungen gefördert. Die Förderung beträgt hier bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit bei Eigenfinanzierung. Wer die Sanierung per Kredit finanziert, erhält einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent bei maximal 6250 Euro je Wohneinheit. Die KfW-Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ist ab 01. April 2016 dafür nicht mehr möglich.

Effizienzlabel für Heizung und Lüftung

Neue Heizungen und Heizgeräte tragen auf Grundlage der EU Ökodesign-Richtlinie bereits seit vergangenem September ein Effizienzlabel. Es ähnelt dem bereits von anderen Geräten wie Kühlschränken bekannten Energielabel mit Effizienzklassen von A++ bis G. Käufer sollen dadurch schneller den Energieverbrauch erkennen und mit anderen Anlagen vergleichen können. Ein solches Energielabel kommt 2016 auch für alte Heizungen. Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure und bestimmte Energieberater dürfen es dann auf vorhandene Heizgeräte kleben. Ab 2017 muss das durch die zuständigen Bezirksschornsteinfeger erfolgen. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch einen Ansporn zum Austausch alter Heizungen mit modernen Geräten. Ein Energielabel bekommen 2016 außerdem Geräte für die Wohnungslüftung

Rauchmelderpflicht in weiteren Bundesländern

In 2016 gilt in drei weiteren Bundesländern eine Rauchmelderpflicht. Bereits seit Jahresbeginn sind die Warngeräte in Niedersachsen, Bremen und Sachsen Anhalt auch in Bestandsbauten nach Ablauf entsprechender Nachrüstfristen verpflichtend. Ab 18. April 2016 gilt dann auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Rauchmelderpflicht für Mietwohnungen. In Berlin soll eine Rauchmelderpflicht ab 2017 gelten. Auch Brandenburg plant, sie einzuführen. Damit würde eine Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern, außer Sachsen, bestehen. Ob Mieter den Einbau von Rauchmeldern dulden müssen, lesen Sie in diesem Rechtstipp.

Weitere Mietrechtsnovelle geplant

Nach Einführung der Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips soll das Mietrecht auch 2016 weitreichende Änderungen erfahren. Diese sollen vorwiegend Mietern nutzen und daher zu Lasten von Vermietern gehen. So ist unter anderem geplant, dass Vermieter nur noch 8 Prozent statt wie bisher 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen dürfen. Für die Mieterhöhung nach einer Modernisierung ist eine Kappungsgrenze angedacht. In acht Jahren soll die Miete um maximal 50 Prozent steigen dürfen. Die Berechnung der Miete soll sich dabei an der tatsächlichen Wohnungsgröße orientieren. Entsprechende Angaben im Mietvertrag seien oft falsch. Der derzeit bei der Erstellung von Mietspiegeln zu berücksichtigende Zeitraum von vier Jahren soll auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Was davon letztlich übrig bleibt, ist derzeit noch offen. Ein erster Gesetzentwurf soll im Frühjahr 2016 vorliegen.

Unternehmen & Verwaltung

Hinweis auf Online-Streitbeilegungsstelle

Unternehmer mit Sitz in der EU, die online Kaufverträge über Waren und Dienstleistungen schließen, müssen ab 9. Januar 2016 auf ihren Websites einen leicht zugänglichen Hinweis mit Link auf eine Online-Streitbelegungsstelle haben. Das bestimmt die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Obwohl die Website der Online-Streitbelegungsstelle erst Mitte Februar aufrufbar ist, sollten betroffene Unternehmer rechtzeitig reagieren und auf diesen Umstand hinweisen und den Hinweis, sobald die Plattform zur Online-Streitbeilegung existiert, dann entsprechend ergänzen. Andernfalls drohen Abmahnungen von Konkurrenten wegen Wettbewerbsverstößen.

Mehr Freiheiten durch Bürokratieentlastungsgesetz

Ab 2016 soll das Bürokratieentlastungsgesetz vor allem kleinere und mittlere Unternehmen spürbar entlasten. So werden die Schwellenwerte für die Befreiung von der Pflicht zur Buchführung, Aufzeichnung sowie Bilanzierung nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften um 20 Prozent angehoben. Davon profitieren vor allem Einzelkaufleute. Der Gesetzgeber nennt konkret 140.000 Gewerbetreibende, 10.000 Land- und Forstwirte sowie 22.000 Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Personenhandelsgesellschaften sind davon ausgenommen. Weitere Vereinfachungen betreffen die bereits in Teil 1 unter dem Punkt „Ausbildung & Arbeit“ dargestellte Lohnsteuerpauschalierung. Weniger Papierkram soll es auch durch die Reduzierung von Statistikpflichten geben.

Frauenquote in Aufsichtsräten

Ab 2016 müssen viele börsennotierte Unternehmen Schritt für Schritt die Frauenquote beachten, wenn sie Aufsichtsratsposten neu besetzen. Demnach müssen mindestens 30 Prozent der Sitze mit Frauen besetzt sein. Findet sich keine Kandidatin, muss die Position frei bleiben und darf stattdessen nicht mit einem Mann besetzt werden.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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