Güterstand in der Ehe: Was er für Ihr Vermögen bedeutet
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Was ist ein Güterstand?
Wenn Sie beabsichtigen zu heiraten, werden Ihnen ganz schnell die Begriffe Güterstand, Familienstand, Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft begegnen. Sie sollten wissen, was diese Begrifflichkeiten bedeuten und welche vermögensrechtlichen Auswirkungen eine Eheschließung und die Wahl des Güterstandes für Sie hat.
Der Güterstand entspringt aus dem ehelichen Güterrecht und entsteht ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Das eheliche Güterrecht und der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten, also konkret die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Ehegatten. Vom Güterstand zu unterscheiden ist der Familienstand. Bei Unverheirateten ist der Familienstand mit „ledig“ anzugeben und die Güter und das Vermögen jedes Einzelnen sind getrennt. Bei Verheirateten ist der Familienstand mit „verheiratet“ oder „getrennt lebend“ anzugeben. Der Güterstand und der Familienstand ist häufig bei Selbstauskünften gegenüber kreditgebenden Banken von den Ehegatten anzugeben.
Welche Güterstände gibt es?
Man unterscheidet zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Nichteheliche Lebenspartner haben keinen Güterstand.
Wenn Sie heiraten, entsteht automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kraft Gesetzes, falls Sie keinen anderen Güterstand vereinbaren. Vereinbaren können Ehegatten als vertragliche Güterstände die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und den deutsch-französischen Wahlgüterstand, der allerdings in der Praxis nur sehr selten vereinbart wird. Die Vereinbarung oder Änderung des Güterstandes kann vor der Eheschließung und auch nach der Heirat erfolgen und jederzeit gemeinsam geändert werden.
Wie vereinbart man einen vertraglichen Güterstand?
Den vertraglichen Güterstand – wie beispielsweise die Gütertrennung – können Sie allerdings nicht einfach privat und formlos vereinbaren und niederschreiben. Für die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes ist es gesetzlich erforderlich, dass beide Ehegatten einen Ehevertrag schließen. Dieser muss zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten von einem Notar beurkundet werden, weil die Vereinbarung eines vertraglichen Güterstandes gravierende wirtschaftliche, persönliche und rechtliche Folgen haben kann.
Die notarielle Beurkundung des vertraglichen Güterstandes ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den Eintritt des vertraglichen Güterstandes. Wenn diese Formvoraussetzung nicht erfüllt wird, ist die Vereinbarung des vertraglichen Güterstandes und der Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes – der Zugewinngemeinschaft– nichtig, und damit weder verbindlich noch rechtlich durchsetzbar. Auch wenn sich beide Ehegatten über die Gütertrennung einig waren, kann sich bei einer fehlenden notariellen Beurkundung kein Ehegatte darauf berufen, man habe sich privat geeinigt. Ohne einen wirksam geschlossenen Ehevertrag besteht gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Folge, dass Ausgleichszahlungen zu leisten sind.
Unterschied zwischen gesetzlichem Güterstand und vertraglichen Güterständen
Im Regelfall heiraten die Eheleute und durch die Eheschließung entsteht automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass im Fall einer Trennung und Ehescheidung jeder Ehegatte dem anderen Ehegatten gegenüber Auskunft über seinen Vermögenszuwachs während der Ehezeit zu erteilen hat. Derjenige Ehegatte, der mehr Vermögen als der andere Ehegatte angespart hat, muss die Hälfte der Differenz der beiderseitigen Vermögenszuwächse an den anderen Ehegatten auszahlen (Zugewinnausgleichszahlung).
Einfaches Beispiel zur Erläuterung:
Ehefrau erzielte einen Zugewinn in Höhe von 100.000 €
Ehemann erzielte einen Zugewinn in Höhe von 50.000 €
Differenz = 50.000 €
Die Ausgleichszahlung an den Ehemann beträgt die Hälfte, also 25.000 €.
Diesen Zugewinnausgleich können die Ehegatten vertraglich ausschließen, indem sie beispielsweise die Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Gütertrennung wird kein Vermögensausgleich der Ehegatten im Fall der Scheidung durchgeführt. Die Güter sind bei der Gütertrennung – wie es der Wortlaut schon beschreibt – zwischen den Ehegatten getrennt und werden nicht ausgeglichen. Das bedeutet konkret, dass Sie bei der Gütertrennung Ihre Ersparnisse und Ihr Vermögen behalten und kein Ehegatte dem anderen einen Ausgleich aus güterrechtlichen Regelungen zu zahlen hat. Ein Wechsel der Güterstände während der Ehe zwischen dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung oder umgekehrt ist jederzeit durch einen vom Notar beurkundeten Ehevertrag möglich.
Der ebenfalls nur durch den Abschluss eines notariellen Ehevertrags vereinbarte Güterstand der Gütergemeinschaft hat zur Folge, dass das gesamte vorhandene Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut) wird. Ausnahmen hiervon sind das Sondergut und das Vorbehaltsgut. Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird allerdings heutzutage äußerst selten gewählt, sodass dieser Güterstand nicht näher vertieft werden soll.
Güterstandsschaukel
Wechselt ein Ehepaar vom bestehenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung und nach Zahlung einer Ausgleichsforderung an den Ehegatten wieder zurück in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nennt man diesen Hin- und Herwechselvorgang auch Güterstandsschaukel. Das Hin- und Herwechseln zwischen den Güterständen (Zugewinngemeinschaft – Gütertrennung – Zugewinngemeinschaft) ist häufig ein gern gewählter Gestaltungsmechanismus bei sehr vermögenden Eheleuten, um Vermögenswerte steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen.
Einfluss des Güterstandes auf das Erbrecht
Der Güterstand hat auch Einfluss auf die Höhe des Erbteils eines Ehegatten, soweit die Ehegatten keinen Erbvertrag geschlossen oder ein Testament errichtet haben. Leben die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ist der überlebende Ehegatte Erbe, dann erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein weiteres Viertel. Neben gemeinsamen Kindern erbt der Ehegatte in diesem Fall immer die Hälfte des Nachlasses. Dies dient der Verwirklichung des Güterstandes des Zugewinnausgleichs, da dieser aufgrund des Ablebens des anderen Ehegatten nicht mehr durchgeführt wird.
Bei dem Versterben eines Ehegatten im vertraglichen Güterstand der Gütertrennung erfolgt eine andere Berechnung. Der Ehegatte erhält neben einem Kind des Erblassers die Hälfte, neben zwei Kindern einen Erbteil von 1/3 und bei mehr als zwei Kindern 1/4.
Bestand im Zeitpunkt des Versterbens des Ehegatten der Güterstand der Gütergemeinschaft, gilt grundsätzlich nur die gesetzliche Regelung nach § 1931 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist der überlebende Ehegatte des Erblassers neben Verwandten der ersten Ordnung (Kindern) zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.
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04.09.2023 Rechtsanwalt Florian Appenzeller„… : Die Eheleute sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Die Ehefrau konnte während der gesamten Ehe krankheitsbedingt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sparte deshalb kein …“ Weiterlesen
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23.05.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft - es sei denn, Sie hätten die Zugewinngemeinschaft durch notarielle Vereinbarung aufgehoben und stattdessen Gütertrennung vereinbart. Besteht …“ Weiterlesen
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03.06.2021 Rechtsanwalt Florian Appenzeller„… , die es bereits vor Einleitung des Teilungsversteigerungsverfahrens zu beachten gibt. Beispielhaft sei folgendes Problem geschildert: Sind die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
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01.06.2021 Rechtsanwalt Florian Appenzeller„… im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Da der Ehemann infolge seiner Erwerbstätigkeit während der Ehezeit einen höheren Vermögenszuwachs als seine die minderjährigen Kinder betreuende …“ Weiterlesen
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27.05.2021 Rechtsanwalt Christian Janzen„… ist die Form, welche gesetzlich gilt, wenn das Ehepaar nichts anderes wählt. Die Zugewinngemeinschaft tritt dann kraft Gesetzes ein. Dieser Güterstand regelt gemäß der §§1363 ff. BGB, dass im Falle …“ Weiterlesen
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11.04.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… , dass Sie aufgrund Ihrer Eheschließung normalerweise im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ändert nichts daran, dass die in Ihrem Eigentum stehenden Gegenstände Ihr Eigentum …“ Weiterlesen
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12.05.2021 Rechtsanwältin und Notarin Gudula Kruse„… Ehevertrag vor, gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zum Zwecke der Berechnung des Zugewinnausgleichs ist die Kenntnis der Vermögensverhältnisse der Ehegatten zu den Tagen standesamtliche Heirat …“ Weiterlesen
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30.04.2021 Rechtsanwalt & Notar Ringo Grenz„… die Quoten der übrigen Pflichtteilsberechtigten. Im Einzelfall ist der Wechsel des Güterstandes zu erwägen. Möglich wäre auch eine Erweiterung des Kreises der Pflichtteilsberechtigten, bspw …“ Weiterlesen
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29.04.2021 Rechtsanwalt Andreas Fischer„… keinen Ehevertrag errichtet, befinden sich die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Innerhalb des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft können die Eheleute bei einem Notar …“ Weiterlesen
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15.04.2021 Rechtsanwalt Joachim Marcel Stehle„Das Gesetz kennt für Eheleute neben dem gesetzlichen Güterstand weitere, die durch Ehevertrag vereinbart werden können. Dazu gehört auch der v ertragliche Güterstand der (allgemeinen …“ Weiterlesen
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03.04.2021 Rechtsanwalt Dominik Steidle„Nach dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft sieht der Gesetzgeber im Falle der Scheidung vor, dass ein Ausgleich zwischen den Eheleuten stattfindet. Das während der Ehezeit …“ Weiterlesen
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25.03.2021 Rechtsanwalt Joachim Marcel Stehle„… auch ausschlagen und den vollen Pflichtteil verlangen Für Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelten besondere Regelungen. Die Norm ist in der Praxis, insbesondere …“ Weiterlesen
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25.02.2021 Rechtsanwalt Michael Arnold„… setzt seinen überlebenden Ehegatten zu seinem Alleinerben ein. Es gibt zwei (enterbte) Kinder. Hier muss zunächst zusätzlich geprüft werden, in welchem ehelichen Güterstand der Erblasser …“ Weiterlesen
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13.02.2021 Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller„… sich daher die Frage, wie ein Ausschluss rechtswirksam gestaltet werden kann, wenn die Ehepartner jedoch den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft grundsätzlich unangetastet lassen wollen …“ Weiterlesen
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04.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Fischer„… seiner Anwartschaft auf Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstands zu schützen (Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 1365 Rn. 25). Der Entscheidung des OLG Jena lag zugrunde, dass der geltend …“ Weiterlesen
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28.01.2021 Rechtsanwalt Andreas Fischer„… den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert hatten. Im Rahmen der güterrechtlichen Regelungen wurde vereinbart, dass gewillkürtes Betriebsvermögen, Sonderbetriebsvermögen sowie …“ Weiterlesen
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15.01.2021 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… der Forderung richtet sich nach dem Wert des hälftigen gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Der Erblasser war im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Er hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder. Sein Nettonachlass …“ Weiterlesen
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10.01.2021 Rechtsanwalt & Mediator Tobias Voß„… alleine, § 1931 Abs. 2 BGB. Daneben steht dem überlebenden Ehegatten, wenn die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (dies stellt den Normalfall einer Ehe dar, der eintritt, sofern …“ Weiterlesen
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07.12.2020 Rechtsanwalt Christian Janzen„… , der an die Abkömmlinge der Großeltern fallen würde und bei entfernten Verwandten erbt er ganz. Des Weiteren ist die Höhe des Erbes nicht nur von Verwandten abhängig, sondern auch in welchem Güterstand die Eheleute …“ Weiterlesen
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02.12.2020 Rechtsanwalt / Abogado Joachim Süselbeck„… auf eventuelle Rechtsmängel untersucht werden. Häufig wurde bereits bei dem Immobilienankauf des zukünftigen Verkäufers der falsche Güterstand eingetragen. Da in Spanien der deutsche gesetzliche …“ Weiterlesen