Intersport Corp. DBA Wham-O /FAREDS Rechtsanwälte mahnen Verstöße gegen Verpackungsgesetz ab (LUCID)

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Die FAREDS Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Intersport Corp. DBA Wham-O aus Kalifornien Verstöße gegen die Registrierungspflicht bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister „LUCID" nach dem Verpackungsgesetz ab. 

Auf der Webseite von „LUCID" heißt es wie folgt:

„Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt (Hersteller/ Erstinverkehrbringer), muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Die Herstellereigenschaft knüpft dabei an das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder Einführen nach Deutschland an und ist unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe (§ 3 Verpackungsgesetz (VerpackG))."

Der Vorwurf in der Abmahnung lautet, dass eine solche Registrierung bei „LUCID" unterblieben ist. Daraus werden wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht.

Für die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ist die Grundvoraussetzung, dass ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Dies obliegt jeweils einer Einzelfallprüfung.

Es wird in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. 

Ferner werden gemäß § 12 I 2 UWG Aufwendungen für die Inanspruchnahme der FAREDS Rechtsanwälte in Höhe von 887,03 € (Streitwert 10.000 €) geltend gemacht. 

Die FAREDS Rechtsanwälte sind bereits bekannt aus zahlreichen anderen Abmahnungen, so z. B. im Zusammenhang mit der Verwendung von veralteten Widerrufsbelehrungen.

So berichteten wir bereits u. a. über folgende Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kanzlei-fareds-mahnt-i-a-v-arte-fiori-verwendung-des-begriffes-low-carb-bei-lebensmitteln-ab_152946.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-fareds-i-a-v-harald-durstewitz-fehlerhafte-widerrufsbelehrungtier-und-reitzubehoer_136447.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fareds-mahnt-i-a-v-harald-durstewitz-dachs-deutschland-ab-fehlerhafte-widerrufsbelehrung_135075.html

Was soll ich tun?

Zunächst ist bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung Ruhe zu bewahren und auf die Einhaltung der Fristen zu achten. Diese sind im Wettbewerbsrecht regelmäßig kurz bemessen, jedoch zulässig.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist nur erforderlich, falls tatsächlich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt. 

Bei Vorliegen von Wettbewerbsverstößen kann ein erfahrener Rechtsanwalt eine auf den Einzelfall modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und diese für Sie abgeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in den allermeisten Fällen nicht einfach unterschrieben werden, da diese oftmals viel weiter gefasst ist als der monierte Rechtsverstoß. Der Unterzeichner verpflichtet sich dadurch zu mehr als er nach dem begangenen Verstoß müsste.

Außerdem kann ein erfahrener Rechtsanwalt den Aufwendungsersatzanspruch prüfen. Bei dieser Prüfung geht es darum, ob die Kostenansprüche des Abmahners dem Grunde und der Höhe nach bestehen.

Sie können sich mit Ihrer Abmahnung oder allgemeinen Fragen zum Verpackungsgesetz an uns per Kontaktformular von anwalt.de, Telefon oder E-Mail wenden. Wir beraten unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet in den Bereichen des Wettbewerbs-, IT- und E-Commerce-Rechts. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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