Abmahnung FAREDS i. A. v. Harald Durstewitz fehlerhafte Widerrufsbelehrung/Tier-und Reitzubehör

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Die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag von Harald Durstewitz, Dachs Deutschland, das Verwenden einer wettbewerbswidrigen Widerrufsbelehrung beim Online-Verkauf von Tier- und Reitzubehör ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Verbraucher nicht richtig über sein Widerrufsrecht aufzuklären.

Sachverhalt und Vorwurf

Uns lagen in der Vergangenheit Abmahnungen von Fareds im Auftrag von Harald Durstewitz, Konrad-Zehrt-Str. 1, 37308 Heilbad Heiligenstadt, in den Produktgruppen Schmuck und Taschen (www.karnevalskostueme-kosmetik.de) vor. In diesen wurden die Widerrufsbelehrungen von Mitbewerbern gerügt. Nun liegt uns eine Abmahnung von Fareds im Auftrag von Herrn Durstewitz für das Verwenden einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in der Produktgruppe Tier- und Reitzubehör vor.

Fareds trägt vor, dass Herr Durstewitz, europaweit unter www.chirurgische-instrumente-dachs.de im Verkauf von Produkten in der Kategorie Tier- und Reitzubehör tätig ist. Der Abgemahnte bietet auch Reitzubehörprodukte Online an, sodass er mit Herrn Durstwitz gem. §8 Abs. 3 Nr. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) im Wettbewerb steht. Dieses Wettbewerbsverhältnis ist Voraussetzung für die Abmahnung.

Fareds wirft dem Abgemahnten vor, mit seiner Widerrufsbelehrung in seinem Online-Shop gegen Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Konkret wird dem Abgemahnten vorgeworfen, eine alte Widerrufsbelehrung zu verwenden, welche nicht der aktuellen Gesetzeslage entspricht. Der Abgemahnte weist in seiner Widerrufsbelehrung daraufhin, dass

  • der Lauf der Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem gemäß § 312 e BGB i. V. m. Art. 246 EGBGB die Widerrufsbelehrung vorliegt.

Die angegebene Widerrufsfrist ist nach Ansicht von Fareds falsch. Die richtige Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Die vom Abgemahnten verwendete Widerrufsbelehrung begründet nach Fareds ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§3, 3a UWG und ein Verstoß gegen das Verbot der Irreführung nach §5 UWG.

Was wird gefordert?

Fareds macht mehrere Forderungen gegen den Abgemahnten geltend. Es wird vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die beigefügte Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafe, deren Höhe aber nicht konkret bestimmt ist. Diese wird im Falle der Zuwiderhandlung fällig, wobei die Höhe von der Gegenseite festgelegt wird und gegebenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Ferner wird vom Abgemahnten die Zahlung von Schadensersatz i. H. v. 887,02€ gefordert. Diese Summe ergibt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz i. V. m. dem Vergütungsverzeichnis bei einem Gegenstandswert i. H. v. 10.000,00 €.

Was kann ich tun?

Falls Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen und zügig reagieren. Es ist wichtig, dass Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren. Die in der Abmahnung geforderte Summe kann zu hoch angesetzt sein, sodass ein erfahrener Rechtsanwalt einen möglichen Spielraum für Sie nutzen kann. Zudem kann die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfolgen.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg verteidigt bundesweit Mandanten gegen Abmahnungen. Unsere Rechtsanwälte sind auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechts tätig. Gerne hören sich unsere Anwälte Ihren Fall in einem unverbindlichen Erstgespräch an. Sie erreichen uns per Telefon und auch per E-Mail.


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