Kurz und knapp 22 (Familienrecht, Sozialrecht, Vertragsrecht, Recht rund ums Tier)
- 1 Minuten Lesezeit
Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:
Umgangsrecht auch für Auslandsurlaub
Der Vater eines knapp 5-jährigen wollte mit ihm für zwei Wochen nach Italien reisen, damit sein Sohn dort italienische Verwandte kennenlernt. Die Mutter, die das alleinige Sorge-recht hat, war dagegen und verweigerte die Urlaubsreise.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. gab dem Vater recht: Die Ferien mit dem Vater dient dem Kindeswohl und die umgangsrechtliche Ferienregelung kann sich auch auf Auslandsreisen beziehen. (Az.: 2 UF 361/06)
Hartz IV: Agentur zahlt Umzugskosten
Das SG Frankfurt a.M. gab einer Alleinerziehenden Recht, die vormals arbeitslos war und wegen einer neuen Stelle in eine andere Stadt umziehen musste. Weil sie den Umzug nicht selbst finanzieren konnte, stellte sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter.
Die Richter erachteten den Antrag nicht als verspätet, auch wenn er erst nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt wurde. Zu den Umzugskosten zählen Transport-, Fahrtkosten und gegebenenfalls auch doppelte Mieten. (Az.: 13 O 34/07)
Keine Gebühr für Rücklastschrift
Enthalten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft eine Klausel, wonach der Kunde bei einer Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen hat, so ist dies und damit die gesamte Klausel gemäß § 309 Nr. 5a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam.
Das LG Dortmund gab der Verbraucherschutzzentrale NRW Recht, die eine Fluggesellschaft wegen einer Rücklastschrift-Klausel verklagte, wonach der Kunde 50 EUR pro Buchung erstatten sollte. (Az.: 8 O 55/06)
Unfall wegen tückischer Hundeleine
Eine Hundehalterin ließ ihren Hund auf die linke Straßenseite laufen, so dass sich die Leine über die gesamte Straßenbreite spannte. Weil es Dunkel war, konnte ein herannahender Autofahrer die Leine nicht rechtzeitig sehen und es kam zum Unfall.
Das AG München sah die Frau als Hauptverursacherin, sie musste 75% des Schadens zahlen. Der Fahrer musste wegen der durch die Benutzung des Fahrzeugs bestehende Betriebsgefahr für 25% aufkommen. (Az.: 345 C 24576/06)
(WEL)
Artikel teilen:
Beiträge zum Thema
Ihre Spezialisten zum Thema Familienrecht
- Rechtsanwalt Berlin Familienrecht |
- Rechtsanwalt Hamburg Familienrecht |
- Rechtsanwalt München Familienrecht |
- Rechtsanwalt Köln Familienrecht |
- Rechtsanwalt Frankfurt am Main Familienrecht |
- Rechtsanwalt Nürnberg Familienrecht |
- Rechtsanwalt Düsseldorf Familienrecht |
- Rechtsanwalt Stuttgart Familienrecht |
- Rechtsanwalt Bremen Familienrecht |
- Rechtsanwalt Dresden Familienrecht |
- Rechtsanwalt Dortmund Familienrecht |
- Rechtsanwalt Leipzig Familienrecht |
- Rechtsanwalt Hannover Familienrecht |
- Rechtsanwalt Wiesbaden Familienrecht |
- Rechtsanwalt Essen Familienrecht |
- Rechtsanwalt Karlsruhe Familienrecht |
- Rechtsanwalt Augsburg Familienrecht |
- Rechtsanwalt Aachen Familienrecht |
- Rechtsanwalt Mannheim Familienrecht |
- Rechtsanwalt Bonn Familienrecht