Landgericht Kiel – einstweilige Verfügung auf Antrag der Küchen aktuell GmbH wg. Öffnung Verkaufsstellen - Verstoß gegen Corona-Verordnung

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Uns liegt eine einstweilige Beschlussverfügung des Landgerichts Kiels vor. In dieser Verfügung wird dem Antragsgegner untersagt, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten künftig im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Küchen Verkaufsstellen für Kundenbesuche zur Küchenplanung zu öffnen.

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wurde von der SCHINDHELM Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Küchen Aktuell GmbH gestellt. Diesem Antrag war eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorausgegangen.

In der Abmahnung wurde dem Abgemahnten konkret ein Verstoß gegen § 8 der Landesverordnung von Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. Dezember 2020 in der Fassung der Ersatzverkündung vom 22. Januar 2021, gültig seit dem 25. Januar 2021 vorgeworfen. Dieses wird damit begründet, dass einem Testanrufer ein persönlicher Beratungstermin angeboten wurde.

Die Küchen Aktuell GmbH forderten durch Ihre Rechtsanwälte die Abgemahnte und jetzige Antragsgegnerin zur Unterlassung, Auskunft und Zahlung von Abmahnkosten auf.

Die Antragstellerin kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach. Daraufhin beantrage die Küchen Aktuell GmbH die streitgegenständliche einstweilige Verfügung.

Was muss nach Erhalt der einstweiligen Verfügung beachtet werden?

Nach Erhalt der einstweiligen Verfügung gibt es unterschiedliche Wege auf diese zu reagieren. Jedoch sollte die Beschlussverfügung durch einen spezialisierten Anwalt überprüft werden. Ggf. Sind bestimmt Formalien nicht eingehalten. Auch kann es natürlich sein. Es stellt sich je nach Erfolgsaussicht die Frage, ob gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt werden soll, oder ob diese quasi akzeptiert werden soll.

In jedem Fall gilt: Nicht tun ist falsch. Es muss in jedem Fall gehandelt werden. Egal, ob man sich gegen die Verfügung wehren möchte oder diese anerkennt. Ansonsten können weitere Kosten von der Gegenseite ausgelöst werden.

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