Mit dem Mietwagen unterwegs: Tipps für eine sichere und günstige Fahrt
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Experten-Autor dieses Themas
Mietwagen bieten Mobilität für Urlaubs- oder Arbeitsfahrten. Doch was gibt es dabei zu beachten? Macht eine Selbstbeteiligung Sinn? Können Sie mit dem Mietwagen spontan ins Ausland fahren? Das beantwortet Ihnen dieser Ratgeber.
Dass Mietwagen im Sommer und während der Ferienzeiten teurer sind als sonst, ist allgemein bekannt. Wer seinen Urlaub nicht in die Schulferien legen muss, spart also auch bei Mietwagen bares Geld. Doch wussten Sie, dass man in bestimmten Fällen Mietwagen kurzzeitig sogar kostenlos oder für einen obligatorischen Euro fahren kann?
Den Mietwagen kostenlos nutzen – möglich durch das Überführen
Immer mehr Autovermieter nutzen für sich die Möglichkeit, Autos nicht von bezahlten Mitarbeitern, sondern von Mietkunden überführen beziehungsweise zurückführen zu lassen. Denn manchmal liegen zwischen der Mietstation, bei der ein Kunde ein Auto anmietet, und der Station, an der er das Auto später abgeben möchte, größere Distanzen. Dann ist die Rückführung für die Autovermietung mit erhöhten Kosten verbunden, die sich wiederum auf die Mietpreise im Allgemeinen niederschlagen.
Um das zu vermeiden, bieten immer mehr Autovermietungen ihren Kunden an, Mietwagen kostenlos zurückzufahren beziehungsweise zu überführen. Das klingt nach einer Win-win-Situation.
Trotzdem sollten Sie verschiedene Anbieter vergleichen und das Kleingedruckte lesen. Oftmals beinhalten solche Angebote eine hohe Kaution oder Selbstbeteiligung. Auch in puncto Freikilometer, Tankfüllung und Kosten der Zusatzkilometer gibt es je nach Anbieter große Unterschiede.
Mit dem Mietwagen ins Ausland fahren
Meistens ist es möglich, mit dem Mietwagen auch über Ländergrenzen hinweg zu reisen, um so den Urlaub noch flexibler gestalten zu können. Jedoch gibt es auch dabei einiges zu berücksichtigen.
Grenzüberschreitend darf nämlich nicht mit jedem Mietauto und nicht in jedes Land von Deutschland aus gefahren werden. Das bestimmen die jeweiligen Anbieter selbst und ist den Mietbedingungen zu entnehmen.
Zuallererst sollten Sie sich also beim Autovermieter online, telefonisch oder direkt vor Ort erkundigen, ob Auslandsfahrten mit dem Mietwagen gestattet sind, und wenn ja, welche. Denn nicht jede Autovermietung bietet Fahrten ins Ausland – vor allem außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – an. Das liegt vor allem daran, dass die Versicherungsbedingungen außerhalb der EU völlig unterschiedlich und hochkompliziert sein können.
Fahrten ins Ausland müssen deshalb zwingend beim Anbieter der Autovermietung erfragt und angemeldet werden. Anderenfalls kann beispielsweise im Schadensfall die Versicherung die Schadensregulierung verweigern und Sie müssen selbst für diese Kosten aufkommen.
Weitere Punkte, die es bei Fahrten mit dem Mietwagen ins Ausland zu beachten gilt, sind:
Internationaler Führerschein
Außerhalb der EU empfiehlt es sich immer, einen internationalen Führerschein mitzuführen, um bei Kontrollen auf der sicheren Seite zu sein. Ansonsten kann es dort aufgrund der deutschsprachigen Angaben auf dem deutschen Führerscheindokument zu Verständigungsproblemen kommen.
In einigen Ländern ist das Mitführen des internationalen Führerscheins sogar Pflicht. Für Reisen in die USA wird dringend empfohlen, das Zusatzdokument mitzuführen, weil die Bundesstaaten dort durchaus unterschiedlich reagieren. Ein Blick auf die Internetseite des Auswärtigen Amts verschafft Klarheit.
Grenzgebühr
Grundsätzlich fallen beim Überschreiten von Ländergrenzen zusätzliche Gebühren für den Mietwagen an. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Vermieter ab. Oftmals wird bei Auslandsfahrten auch eine wesentlich höhere Kaution fällig.
Osteuropa mit dem Mietwagen
Viele Autovermieter verbieten das Mieten von Fahrzeugen für Fahrten in den osteuropäischen Raum. Einige verbieten diese Fahrten nur bei der Anmietung gehobener Fahrzeugklassen. Hintergrund ist, dass das Autofahren dort in einigen Teilen Gefahren birgt und Autodiebstähle im osteuropäischen Raum häufiger als woanders verzeichnet werden.
Vollkaskoversicherung bei einem Mietwagen
Ob Sie bei einem Mietwagen den Basisschutz, eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt oder eine Versicherung mit Selbstbehalt wählen, hängt natürlich von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Die Haftpflichtversicherung für den Mietwagen ist meistens schon im Mietpreis enthalten. Sie ist das Mindeste, was Sie an Versicherungsschutz benötigen, denn die Haftpflichtversicherung kommt bei einem Unfall für die Schäden und etwaige Schadensersatzansprüche des Unfallgegners auf. Deshalb sollten Sie vor der Anmietung des Fahrzeugs unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme achten. Angebracht ist hier eine Höhe von circa einer Million Euro.
Mieten Sie ein sehr exklusives Automodell, werden Sie sich vielleicht besser absichern wollen als bei einem älteren Kleinwagen. Bei einer Vollkaskoversicherung sind Sie beispielsweise gegen Karosserieschäden, gegen Vandalismus oder bei durch den Fahrer selbst verursachten Schäden abgesichert. Auch notwendige Reparaturen infolge eines Schadens übernimmt die Vollkaskoversicherung der Autovermietung.
Aber: Wenn Sie im Ausland ein Auto anmieten, ist der Schutz der Vollkaskoversicherung meist ein etwas anderer als der in Deutschland. So sind bestimmte Schäden nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt, sondern müssen zusätzlich versichert werden.
Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Vollkaskoversicherung im privaten Bereich mehr Risiken abdeckt als die eines Mietwagens. Deshalb sollten Sie sich die Versicherungsbedingungen des Mietwagens ganz genau ansehen und bei Bedarf zusätzliche Versicherungen abschließen.
Mietwagen ohne Selbstbeteiligung: Was bedeutet das?
Die Selbstbeteiligung beim Abschluss der Mietwagenversicherung ist die Höhe der Summe, mit der Sie sich an Schäden – oder bei Verlust – des Mietwagens finanziell selbst beteiligen müssen. Entscheiden Sie sich für eine hohe Selbstbeteiligung, was bedeutet, dass Sie eine entsprechend höhere Summe bei einem Schaden selbst bezahlen, so verringert das den Mietpreis des Fahrzeugs.
Bei einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung – oft auch als Erstattung der Selbstbeteiligung bezeichnet – wird bei einem Schaden zunächst die hinterlegte Kaution einbehalten. Diese wird dem Mieter des Fahrzeugs nach der Abwicklung des Schadens aber zurückerstattet, sofern der Schaden durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt ist. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Verlust des Autoschlüssels oder grober Fahrlässigkeit, etwa, wenn Sie den Mietwagen unverschlossen lassen. Die Höhe einer Selbstbeteiligung oder die Möglichkeit gar keiner Selbstbeteiligung können die Autovermieter selbst bestimmen.
Fahrzeug ohne Kilometerbegrenzung mieten
Die meisten Autovermietungen bieten auch Fahrzeuge ohne Kilometerbegrenzung an. Das bedeutet, dass sie mit dem Mietwagen so viele Kilometer fahren können, wie Sie möchten.
Wenn Sie jedoch wissen, dass Sie sowieso nur kurze Strecken fahren, bietet sich auch der Vergleich zu solchen Paketen an, die beispielsweise 100 Freikilometer täglich inkludiert haben, denn das kann sich positiv auf den gesamten Mietpreis auswirken. Dabei sollten Sie allerdings sicher sein, dass Sie die vorgegebene Kilometerbegrenzung nicht überschreiten, da für jeden darüber hinaus gefahrenen Kilometer zusätzliche Gebühren anfallen.
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Rechtstipps zu "Mietwagen" | Seite 8
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25.10.2016 Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt„Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass jemand von seinen Freunden gefragt wird, mit seinem eigenen Pkw oder mit einem Mietwagen beim Einkauf in einem Garten-/Growzubehörladen und beim …“ Weiterlesen
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02.06.2020 Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer„… ). Ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Haftung, muss sie für diese Zeiträume eine Nutzungsausfallentschädigung bezahlen bzw. die Kosten eines Mietwagens übernehmen …“ Weiterlesen
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23.05.2016 Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hermann„… der Kläger einen Mietwagen erhalten hätte, wenn er dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprochen hätte. Bei der Schätzung kann das Gericht entweder auf die Marktpreiserhebungen nach der „Schwacke-Liste …“ Weiterlesen
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