Mindestlohn - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
- Wer muss den Mindestlohn erhalten und wer nicht?
- Warum haben Auszubildende keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
- Gibt es Branchen ohne Lohnuntergrenze?
- Wer überprüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
- Was können Arbeitnehmer machen, wenn der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt?
- Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
Die wichtigsten Fakten
- Seit 1. Januar 2024 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde.
- Vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen sind jedoch verschiedene Personengruppen wie Auszubildende oder Selbstständige.
- Wenn Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, können Arbeitnehmer ggf. den Betriebsrat informieren, den Verstoß der Finanzkontrolle Schwarzarbeit melden und ihren Arbeitgeber auf Lohnnachzahlung verklagen.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) der allgemeine gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Er lag zunächst bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Zur ersten Erhöhung auf 8,84 Euro brutto kam es am 1. Januar 2017 und danach zu weiteren Erhöhungen. Seit 01.01.2024 liegt er aktuell bei 12,41 Euro brutto je Arbeitsstunde. Ab 01.01.2025 soll der allgemeine Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde steigen.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn soll sicherstellen, dass Beschäftigte, die in Vollzeit arbeiten, ihren kompletten Lebensunterhalt mit ihrem Gehalt bestreiten können. Die Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, kontrolliert alle zwei Jahre, ob die Lohnuntergrenze anzuheben ist. Diese Entscheidung ist u. a. von den Tarifentwicklungen der letzten Jahre abhängig.
Wer muss den Mindestlohn erhalten und wer nicht?
Die gesetzlichen Grundlagen zur Lohnuntergrenze findet man im Mindestlohngesetz. Das MiLoG regelt neben der jeweiligen Höhe des Mindestlohns auch die Frage, wem er zusteht: Generell haben laut Mindestlohngesetz alle Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Zahlung eines Lohns, der mindestens so hoch wie der Mindestlohn ist.
Jedoch gibt es einige Ausnahmen. Zu diesen gehören laut Mindestlohngesetz folgende Personengruppen:
- Pflichtpraktikanten
- minderjährige Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung
- Auszubildende
- ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer
- Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses)
- Freiberufler (da keine Arbeitnehmer)
- Selbstständige (da keine Arbeitnehmer)
Warum haben Auszubildende keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
Zu den Ausnahmen beim Mindestlohn zählen Auszubildende. Dies liegt daran, dass bei einer Ausbildung das Erlernen gewisser Fähigkeiten, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf erforderlich sind, im Vordergrund steht. Es geht also in erster Linie nicht um die Erzielung von Einkommen für die Bestreitung des Lebensunterhalts.
Auszubildende gelten daher nach dem Arbeitsrecht auch nicht als Arbeitnehmer. Azubis beziehen zwar ein Einkommen, welches jedoch oft eher niedrig ist. Das Einkommen soll die häufig noch jungen Menschen vor allem dabei unterstützen, immer selbstständiger zu werden und nicht mehr auf die finanzielle Hilfe ihrer Eltern angewiesen zu sein. Darüber hinaus kann oft noch Kindergeld bezogen werden, bis die Ausbildung beendet ist.
Gibt es Branchen ohne Lohnuntergrenze?
Schon vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es für manche Branchen besondere Tarifverträge, die eine Lohnuntergrenze in der jeweiligen Branche umfassten. Diese Tarifverträge beruhten auf dem Tarifvertragsgesetz (TVG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Daher fanden sie auch dann weiterhin Abwendung, wenn die darin festgelegten Löhne niedriger als die gesetzliche Lohnuntergrenze waren.
Tarifverträge stehen über dem Mindestlohngesetz. Der Gesetzgeber löste dieses Problem schließlich mit verschiedenen Übergangsregelungen im MiLoG.
Diese Regelungen erlaubten Ausnahmen. Das heißt, dass Arbeitnehmer in gewissen Branchen komplett gesetzeskonform weniger Lohn als die damals gültigen 8,50 Euro brutto je Stunde erhielten. Hierzu zählten die Land- und Forstwirtschaft, der Gartenbau, die Textilbranche, Wäschereidienstleister sowie Zeitungszusteller.
Seit dem 1. Januar 2018 findet der gesetzliche Mindestlohn jedoch in allen Branchen Anwendung. Es gibt keine Übergangsregelungen und damit keine Ausnahmen mehr. Davon unabhängig gelten zahlreiche Branchen-Mindestlöhne, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen.
Wer überprüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
Für die Kontrolle des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig. Diese konzentriert sich bei ihren Kontrollen in erster Linie auf besonders anfällige Branchen wie die Bauindustrie, das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Pflegebereich.
Besteht im jeweiligen Unternehmen ein Betriebsrat, hat dieser auch die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn sicherzustellen. Dazu gehört neben der Pflicht des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer mit mindestens 12,41 Euro brutto pro Stunde zu entlohnen, auch die Einhaltung verschiedener Aufzeichnungspflichten.
Was können Arbeitnehmer machen, wenn der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt?
Auf jeden Fall sollten Arbeitnehmer ihre Lohnzahlungen und Arbeitszeiten exakt dokumentieren. Das ist vor allem dann wichtig, wenn keine automatische Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt. Haben Beschäftigte ihre Arbeitszeiten selbst genau notiert, können sie leicht mögliche Gesetzesverstöße durch den Arbeitgeber belegen.
Wenn der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlt, sollten Arbeitnehmer zunächst einmal überprüfen (lassen), ob sie tatsächlich einen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, sollten sich Beschäftigte zunächst an ihn wenden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu verklagen, wenn man als Arbeitnehmer den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhält. Wenn mehrere Arbeitnehmer in einem Unternehmen betroffen sind, muss jeder sich einzeln gegen den Arbeitgeber juristisch zur Wehr setzen. Der Anspruch unterliegt der Verjährung. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig Klage zu erheben, um kein Geld zu verlieren.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
Zudem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz anonym bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu melden. Insofern sieht das Mindestlohngesetz bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 Euro vor. Grundsätzlich gilt für die konkrete Bußgeldhöhe, dass der vom Arbeitgeber eingesparte Lohn mal 2 genommen wird und darauf ein Zuschlag von 30 Prozent erfolgt. Weitere Sanktionen beinhalten den Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren. Von den Sanktionen sind auch Unternehmer betroffen, die Subunternehmer beauftragen, die nicht den Mindestlohn zahlen.
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03.06.2023 Rechtsanwalt Martin Loibl„… tragen. Auch hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass die tarifliche Vergütung von Leiharbeitnehmern staatlich festgesetzte Lohnuntergrenzen und den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten darf. Zudem …“ Weiterlesen
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31.03.2023 Rechtsanwalt Abel Gomez Tomiczek„… , die Leistungen erhalten muss, die im Arbeitsgesetzbuch von Panama festgelegt sind. Dazu gehören der im Gesetz festgelegte Mindestlohn, die Zahlung des dreizehnten Monatsgehalts und des anteiligen Urlaubs …“ Weiterlesen
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09.05.2023 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… für Alleinerziehende. Grund sind die neuen Programmablaufpläne des Bundesfinanzministeriums für den Lohnsteuerabzug, die Arbeitgeber bei diesem beachten müssen. Mindestlöhne für Leiharbeiter steigen …“ Weiterlesen
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28.03.2023 Rechtsanwalt Jan Peeters„… , Provisionssatz). Das Arbeitsvertragsgesetz enthält keine Normen für die Höhe des Lohns. Es steht den Parteien daher frei, die Höhe des Lohns auszuhandeln. Dabei müssen sie jedoch die verbindlichen Mindestlöhne …“ Weiterlesen
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20.02.2023 Advokat aus der Ukraine Dr. Valentyn Gvozdiy„… Devisenstelle, die am ersten Tag des laufenden Monats in das Register der Devisenstellen eingetragen ist, werden monatlich Vorschüsse in folgender Höhe gezahlt: drei Mindestlöhne (der “Mindestlohn …“ Weiterlesen
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16.02.2023 Rechtsanwalt Georg Wegmann„… von 10,00 € je Stunde lagen. In Anbetracht der Anhebung des Mindestlohns, wird auch dieser Betrag angehoben werden müssen. Wir vertreten Sie gegenüber den beteiligten Versicherungsunternehmen …“ Weiterlesen
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16.10.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… auf den Mindestlohn , den Erhalt des Kinderbonus oder einen Auslandszuschlag handelt - die Frage, ob sich eine Veränderung in den persönlichen Verhältnissen auf den zu zahlenden Unterhalt auswirkt, zielt am Ende …“ Weiterlesen
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03.01.2024 Rechtsanwalt Philip Bafteh„… , dass die Vergütung eher in einem Bereich liegt, der ein wenig über dem Mindestlohn liegt. Denkbar sind auch pauschale (also monatlich abzurechnende) Beträge. In der Folge fordert der vermeintliche …“ Weiterlesen
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06.01.2023 Rechtsanwalt Ulrich Kerner„… , die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers/in auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende …“ Weiterlesen
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