Mindestunterhalt: So viel Unterhalt steht Kindern zu
- 3 Minuten Lesezeit
Die wichtigsten Fakten
- Der Mindestunterhalt ist der Kindesunterhalt, den ein Kind mindestens zur Sicherung des Existenzminimums braucht.
- Anspruch auf den Mindestunterhalt haben minderjährige Kinder und privilegiert volljährige Kinder.
- Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Steuerfreibetrag für Kinder.
- Die Höhe des Mindestunterhalts kann in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden.
- Unterhaltspflichtige müssen nur so viel zahlen, dass ihnen noch genügend Selbstbehalt verbleibt.
Was ist Mindestunterhalt?
Leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen, so muss derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, Kindesunterhalt zahlen. Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes, den sogenannten Betreuungsunterhalt.
Der Mindestunterhalt beschreibt die Höhe, die der Unterhalt für Kinder mindestens haben muss. Er richtet sich nach den Beträgen der untersten Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle.
Wer bekommt Mindestunterhalt?
Der Mindestunterhalt gilt für alle minderjährigen Kinder des Unterhaltspflichtigen. Unter Umständen haben jedoch auch volljährige Kinder einen Anspruch auf den Mindestunterhalt. Das ist der Fall, wenn es sich um sogenannte „privilegierte Volljährige“ handelt. Um als solche zu gelten, müssen volljährige Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- unverheiratet sein,
- unter 21 Jahre alt sein,
- im Haushalt eines Elternteils leben und
- sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.
Wie wird der Mindestunterhalt berechnet?
Maßgeblich für die Berechnung des Mindestunterhalts ist das „steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum“ von minderjährigen Kindern. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht. Der sperrige Begriff bedeutet im Klartext, dass es sich um den Betrag handelt, der für die finanzielle Versorgung eines Kindes mindestens notwendig ist.
Dieser Betrag wird regelmäßig (in der Regel alle zwei Jahre) von der Bundesregierung neu ermittelt und ist die Grundlage für den steuerlichen Kinderfreibetrag. Der Mindestunterhalt, der sich auch aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen lässt, errechnet sich dann nach dem doppelten steuerlichen Kinderfreibetrag. Mit Stand vom 1. Januar 2024 beträgt der Kinderfreibetrag jährlich 3306 Euro, der Mindestunterhalt beträgt also das Doppelte: 6612 Euro. Pro Monat ergibt das 551 Euro.
Wie hoch ist der Mindestunterhalt?
Die Höhe des Mindestunterhalts von 551 Euro entspricht jedoch nicht dem tatsächlich zu zahlenden Unterhalt und gilt nur für die zweite Altersstufe (Kinder von 6–11 Jahren). Kinder in der ersten Altersstufe (0–5 Jahre) erhalten nur 87 Prozent davon, also 480 Euro; Kinder der dritten Altersstufe (bis zum 18. Lebensjahr) erhalten 117 Prozent, also 645 Euro.
Von diesen Beträgen wird bei Minderjährigen die Höhe des Kindergeldes von 250 € (Stand: 2024) hälftig abgezogen. Bei Volljährigen wird das Kindergeld dagegen in voller Höhe abgezogen. Dadurch ergeben sich folgende Zahlbeträge für den Mindestunterhalt:
0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | ab 18 Jahren |
355 € | 426 € | 520 € | 439 € |
Wenn Sie den Mindestunterhalt nicht zahlen können
Vorab: Geringverdiener müssen nicht ihren letzten Groschen für den Kindestunterhalt ausgeben. Unterhaltspflichtige dürfen durch ihre Unterhaltszahlungen nicht selbst bedürftig werden. Ihnen muss deshalb immer noch genügend Geld zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verbleiben – der sogenannte Selbstbehalt.
Gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1450 Euro monatlich für Erwerbstätige und 1200 Euro monatlich für Nichterwerbstätige.
Aber: Als Unterhaltspflichtiger haben Sie eine gesteigerte Erwerbspflicht. Das bedeutet: Wenn Sie sich den Kindesunterhalt nicht leisten können, müssen Sie gegebenenfalls einen besser bezahlten Job oder einen Nebenjob annehmen. Sie müssen und dürfen jedoch nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, um das zu erreichen.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Mindestunterhalt?
Rechtstipps zu "Mindestunterhalt" | Seite 6
-
12.02.2020 Rechtsanwalt Oliver Worms„… Elternteils bis 1.900 EUR für ein fünfjähriges Kind 369 EUR. Dieser Betrag ist zugleich der Mindestunterhalt, der den Lebensbedarf eines Kindes abdecken soll. Er beträgt in der zweiten Altersstufe 424 …“ Weiterlesen
-
06.02.2020 Rechtsanwältin Ulrike Köllner„… Jahre 3.Altersstufe 12 – 17 Jahre ab 18 Jahren Prozentsatz des Mindestunterhalts 1. bis 1.900 267 322 395 326 100 % 2. 1.901 bis 2.300 286 344 420 353 105 % 3. 2.301 bis 2.700 304 365 445 379 110 % 4 …“ Weiterlesen
-
03.02.2020 Rechtsanwalt René Jentzsch„Mit Beginn des Jahres 2020 stehen wieder viele rechtliche Veränderungen an. So wurde wieder die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt angepasst. Der Mindestunterhalt beträgt nunmehr 369,00 …“ Weiterlesen
-
30.01.2020 Rechtsanwältin Jutta Beukenberg„… außerdem von einem höheren Selbstbehalt. Kinder bis fünf Jahre können sich über monatlich 15 Euro mehr freuen. Ihr Mindestunterhalt steigt auf 369 Euro, wenn die Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro …“ Weiterlesen
-
22.01.2020 Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus„… das Jahr 2020 gilt nun ein neuer Betrag für den Mindestunterhalt in allen Altersgruppen. Ab 2020 kann also ein höherer Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden: So steigt z. B. bei den jüngsten Kindern (0 …“ Weiterlesen
-
16.01.2020 Rechtsanwältin Dörte Lorenz„… Mindestunterhalt Unterhaltsvorschuss 1. Bedarfe von ALG II (Hartz IV) Wie sicherlich bekannt ist, wurden wie jedes Jahr die Regelsätze zum 01.01.2020 erhöht. Nachfolgend eine Übersicht über die derzeitig …“ Weiterlesen
-
07.01.2020 Fachanwältin für Familienrecht Julia Breuer„… des Mindestbedarfs gemäß der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 12.09.2019“. Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2020: - für Kinder der 1. Altersstufe …“ Weiterlesen
-
30.12.2019 Rechtsanwalt Christian Keßler„… Kindesunterhalt bei getrennt lebenden Eltern Erhöht wird außerdem der Unterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern. Der Mindestunterhalt (Mindestbedarf) minderjähriger Kinder gem. § 1612a Abs. 1 BGB beträgt …“ Weiterlesen
-
23.12.2019 Rechtsanwalt Michael Scholz„… kann die Erhöhung des Unterhalts reduzieren oder sogar verhindern. So beträgt der Mindestunterhalt ab dem 1. Januar 2020 für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 369,00 € (15,00 € mehr), für …“ Weiterlesen
-
17.12.2019 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… , die ab 01.01.2020 gilt, wurde vom OLG Düsseldorf soeben veröffentlicht. 1. Welche Änderungen beim Mindestunterhalt? Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe beträgt 369 €, in der zweiten Altersstufe …“ Weiterlesen
-
18.12.2019 Theresa Fröh, anwalt.de-Redaktion„Die neue Düsseldorfer Tabelle gilt ab dem 1. Januar 2020. Je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Mindestunterhalt um bis zu 34 Euro …“ Weiterlesen
-
18.11.2019 Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer„… den Mindestunterhalt ab. Sollten Sie mehr als den Mindestunterhalt beurkundet oder vereinbart haben, muss dies prozentual je nach Vereinbarung hochgerechnet werden. Beispiel: Für das 6 Jahre alte Kind …“ Weiterlesen
-
17.10.2019 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… , dass der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 15 € angehoben wird. Eine Erhöhung von voraussichtlich 18 € wird es bei den Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr geben. Um 21 …“ Weiterlesen
-
02.10.2019 Rechtsanwalt Michael Scholz„… Mindestunterhalt 197,00 € im Jahr 2020 und 508,00 € im Jahr 2021. Zurzeit erhalten diese älteren Kinder lediglich 476,00 € Mindestunterhalt. Hierbei handelt es sich um die Beträge, die mindestens …“ Weiterlesen
-
28.05.2019 Rechtsanwältin Judith Weidemann„… in Höhe von 100 Prozent des Mindestunterhalts vor dem Amtsgericht beantragt. Nachdem das Amtsgericht den Antrag mit Verweis auf die Leistungsunfähigkeit des Kindesvaters abwies, wandte sich das Kind …“ Weiterlesen
-
21.01.2022 Rechtsanwältin Inmaculada Cabello Marfil„… von Kindesunterhalt beauftragt hat. Auf die vorgerichtlichen Anschreiben reagierte der Vater nicht. Das Jugendamt hat daraufhin ein Gerichtsverfahren eingeleitet und den Mindestunterhalt für das Kind geltend …“ Weiterlesen
-
20.02.2019 Rechtsanwältin Natalia Chakroun„… % des Bruttoeinkommens aus Erwerbstätigkeit. Beim Elternunterhalt sind dies 5 %. Vorsicht: Reicht das Einkommen auch im Mangelfall nicht aus, um den Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind …“ Weiterlesen
-
13.02.2019 Rechtsanwalt Thomas Prange„… Vater muss hingegen eine etwa aufgehobene oder beschränkte unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit bis zum Mindestunterhalt darlegen und ggf. beweisen. Dem Scheinvater obliegt es also nicht, die jeweiligen Mindestbedarfsbeträge zu beziffern.“ Weiterlesen
-
08.02.2019 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… Elternteil selbst den Mindestunterhalt für beide Kinder aufbringen kann, ohne den eigenen angemessenen Selbstbehalt zu gefährden. In solchen Sonderfällen hat der die Kinder betreuende Elternteil neben …“ Weiterlesen
-
21.01.2019 Rechtsanwalt Orhan Uyar„… des Kindesunterhalts herangezogen. Die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle haben uns veranlasst, einen Überblick hierüber zu geben: Der Mindestunterhalt (Zahlbetrag ohne Kindergeld) wird zunächst …“ Weiterlesen
-
08.01.2019 Rechtsanwalt René Jentzsch„Neues Jahr, neues Recht. Auch mit Beginn des Jahres 2019 gab es wieder viele rechtliche Veränderungen. So wurde die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt angepasst. Der Mindestunterhalt …“ Weiterlesen
-
16.07.2021 Cornelia Lang, anwalt.de-Redaktion„… Kindergeld, Mindestunterhalt und Kinderfreibetrag werden erhöht Gute Nachrichten für Eltern – ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld um 10 Euro. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern je 204 Euro, für …“ Weiterlesen
-
21.12.2018 Rechtsanwältin Ulrike Köllner„… . Wenn es eine Urkunde oder einen gerichtlichen Beschluss über die Höhe des Kindesunterhalts entsprechend eines Prozentsatzes des Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle gibt, muss der Unterhaltspflichtige …“ Weiterlesen
-
18.12.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… des Mindestunterhalts für ein Kind in der Altersstufe 0-5 Jahre dargestellt: Musste bis einschließlich Dezember 2018 für ein Kind in der Altersstufe 0-5 Jahre ein Mindestunterhalt in Höhe von 251 € gezahlt werden, so …“ Weiterlesen