Mindestunterhalt: So viel Unterhalt steht Kindern zu
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Die wichtigsten Fakten
- Der Mindestunterhalt ist der Kindesunterhalt, den ein Kind mindestens zur Sicherung des Existenzminimums braucht.
- Anspruch auf den Mindestunterhalt haben minderjährige Kinder und privilegiert volljährige Kinder.
- Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Steuerfreibetrag für Kinder.
- Die Höhe des Mindestunterhalts kann in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden.
- Unterhaltspflichtige müssen nur so viel zahlen, dass ihnen noch genügend Selbstbehalt verbleibt.
Was ist Mindestunterhalt?
Leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen, so muss derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, Kindesunterhalt zahlen. Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes, den sogenannten Betreuungsunterhalt.
Der Mindestunterhalt beschreibt die Höhe, die der Unterhalt für Kinder mindestens haben muss. Er richtet sich nach den Beträgen der untersten Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle.
Wer bekommt Mindestunterhalt?
Der Mindestunterhalt gilt für alle minderjährigen Kinder des Unterhaltspflichtigen. Unter Umständen haben jedoch auch volljährige Kinder einen Anspruch auf den Mindestunterhalt. Das ist der Fall, wenn es sich um sogenannte „privilegierte Volljährige“ handelt. Um als solche zu gelten, müssen volljährige Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- unverheiratet sein,
- unter 21 Jahre alt sein,
- im Haushalt eines Elternteils leben und
- sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.
Wie wird der Mindestunterhalt berechnet?
Maßgeblich für die Berechnung des Mindestunterhalts ist das „steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum“ von minderjährigen Kindern. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht. Der sperrige Begriff bedeutet im Klartext, dass es sich um den Betrag handelt, der für die finanzielle Versorgung eines Kindes mindestens notwendig ist.
Dieser Betrag wird regelmäßig (in der Regel alle zwei Jahre) von der Bundesregierung neu ermittelt und ist die Grundlage für den steuerlichen Kinderfreibetrag. Der Mindestunterhalt, der sich auch aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen lässt, errechnet sich dann nach dem doppelten steuerlichen Kinderfreibetrag. Mit Stand vom 1. Januar 2024 beträgt der Kinderfreibetrag jährlich 3306 Euro, der Mindestunterhalt beträgt also das Doppelte: 6612 Euro. Pro Monat ergibt das 551 Euro.
Wie hoch ist der Mindestunterhalt?
Die Höhe des Mindestunterhalts von 551 Euro entspricht jedoch nicht dem tatsächlich zu zahlenden Unterhalt und gilt nur für die zweite Altersstufe (Kinder von 6–11 Jahren). Kinder in der ersten Altersstufe (0–5 Jahre) erhalten nur 87 Prozent davon, also 480 Euro; Kinder der dritten Altersstufe (bis zum 18. Lebensjahr) erhalten 117 Prozent, also 645 Euro.
Von diesen Beträgen wird bei Minderjährigen die Höhe des Kindergeldes von 250 € (Stand: 2024) hälftig abgezogen. Bei Volljährigen wird das Kindergeld dagegen in voller Höhe abgezogen. Dadurch ergeben sich folgende Zahlbeträge für den Mindestunterhalt:
0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | ab 18 Jahren |
355 € | 426 € | 520 € | 439 € |
Wenn Sie den Mindestunterhalt nicht zahlen können
Vorab: Geringverdiener müssen nicht ihren letzten Groschen für den Kindestunterhalt ausgeben. Unterhaltspflichtige dürfen durch ihre Unterhaltszahlungen nicht selbst bedürftig werden. Ihnen muss deshalb immer noch genügend Geld zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verbleiben – der sogenannte Selbstbehalt.
Gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1450 Euro monatlich für Erwerbstätige und 1200 Euro monatlich für Nichterwerbstätige.
Aber: Als Unterhaltspflichtiger haben Sie eine gesteigerte Erwerbspflicht. Das bedeutet: Wenn Sie sich den Kindesunterhalt nicht leisten können, müssen Sie gegebenenfalls einen besser bezahlten Job oder einen Nebenjob annehmen. Sie müssen und dürfen jedoch nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, um das zu erreichen.
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Rechtstipps zu "Mindestunterhalt" | Seite 7
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17.12.2018 Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter„Der Kindesunterhalt ändert sich zum 01.01.2019. Der Mindestunterhalt erhöht sich für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 10,00 EUR auf 358,00 EUR, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 7,00 …“ Weiterlesen
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29.11.2018 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die ab 2019 geltende Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Der monatliche Mindestunterhalt steigt je nach Altersstufe und Einkommensgruppe um bis zu 14 Euro …“ Weiterlesen
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13.11.2018 Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer„… durch die Mindestunterhaltsverordnung . Gleichzeitig wird dadurch das tatsächliche Existenzminimum im Steuerrecht angepasst. Letzteres bildet die Grundlage für die Bildung des sogenannten Mindestunterhaltes …“ Weiterlesen
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14.11.2018 Rechtsanwalt Thomas Prange„… richtet, richtet sich der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB nach dem zweifachen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG. Bereits Ende September 2017 wurde nach § 1612a BGB die Erste Verordnung …“ Weiterlesen
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08.10.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… geben. Mit dem Erscheinen der neuen Düsseldorfer Tabelle ist zum Jahresende 2018 zu rechnen. Danach wird der Mindestunterhalt minderjährige Kinder in der Altersstufe 0 – 5 Jahre, 358 € betragen …“ Weiterlesen
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04.08.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… : Kann ein unterhaltsverpflichteter Elternteil nicht den Mindestunterhalt für das Kind aufgrund der Höhe seines Erwerbseinkommen sicherstellen, ist er in der Regel zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung oder sogar mehrerer …“ Weiterlesen
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28.04.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… nicht das 1,2 fache des Mindestunterhalts übersteigen. Unzulässig ist das vereinfachte Verfahren, wenn Unterhalt nicht von einem Elternteil verlangt wird, sondern von sonstigen Dritten, die im Wege …“ Weiterlesen
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10.03.2018 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci„… die Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle in Bezug auf den Kindesunterhalt. Für Kinder der ersten Altersstufe wurde der Mindestunterhalt auf 348 Euro erhöht. Bei der zweiten und dritten Altersstufe wurde …“ Weiterlesen
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06.03.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… seinen Unterhalt sorgen kann, ist der Elternteil, der Unterhalt zu zahlen hat, in hohem Maße verpflichtet, zumindest den Mindestunterhalt für das Kind sicherzustellen. 1. Aufgabe …“ Weiterlesen
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01.02.2018 Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus„… festgesetzt. Es wird festgelegt, dass der Unterhaltspflichtige z. B. 120 % des Mindestunterhaltes laut Düsseldorfer Tabelle zahlen muss. Ändert sich der Betrag für den Mindestunterhalt …“ Weiterlesen
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12.01.2018 Rechtsanwälte nb Neuburg„Auch zum 01.01.2018 erfolgte erneut eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle. Einerseits wurde turnusmäßig der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder erhöht, sodass sich die geschuldeten …“ Weiterlesen
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12.01.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… die Verpflichtung erwerbstätig zu sein und daraus Einkünfte zu erzielen, um zumindest den Mindestunterhalt für das Kind zahlen zu können. Mit Beginn der Unterhaltsverpflichtung trifft …“ Weiterlesen
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10.01.2018 Rechtsanwalt René Jentzsch„… Einkommensgruppe lag bei 1500,00 €. Sie wurde nunmehr auf 1900,00 € Netto angehoben. Dadurch ist für den Elternteil mit seinem Einkommen von 1700,00 € jetzt nur noch der Mindestunterhalt der ersten …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Tabelle Mit dem neuen Jahr gilt eine aktualisierte Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt und Bedarfssätze sind entsprechend gestiegen. Geändert wurden allerdings auch die Einkommensgruppen …“ Weiterlesen
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02.01.2018 Rechtsanwalt Gernot Wolter„… I, in der man lediglich den Mindestunterhalt zu zahlen hat, gilt nun bis 1.900 € statt wie bisher bis 1.500 €. Es gibt aber weiterhin die Gruppen 1 bis 10, wobei die letzte Einkommensgruppe …“ Weiterlesen
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14.12.2017 Rechtsanwalt Jonas Bartlomiejczyk„… körperlichen Disposition reiche insoweit noch nicht, da die Fahrer sonst einen „Freibrief“ für Verkehrsverstöße erhalten würden. Familienrecht Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2018: Höherer Mindestunterhalt für …“ Weiterlesen
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07.12.2017 Rechtsanwältin Sylvia Weiße„… vor der Antragstellung gezahlt, bis zum 31.12.2017 ist eine rückwirkende Auszahlung des Kindergeldes noch für das laufende Kalenderjahr sowie vier weitere Jahre möglich. 2. Erhöhung Mindestunterhalt …“ Weiterlesen
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08.11.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… den Unterhaltspflichtigen eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, weil er Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind schuldet und aufgrund seines zu geringen Einkommens noch nicht einmal …“ Weiterlesen
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Mehr Kindergeld und neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018 - nicht in jedem Fall gibt es mehr Geld29.11.2017 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… der Unterhaltspflichtigen neu gestaffelt. Bisher war der Mindestunterhalt bei einem Nettoeinkommen bis zu 1500 € zu zahlen. Aufgrund der Neuregelung ist der Mindestunterhalt dann bis zu einem Nettoeinkommen …“ Weiterlesen
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29.11.2017 Rechtsanwalt Matthias H. Bernds„… bis 8 Prozent – an. Dennoch kann durch die oben dargestellte Änderung der Einkommensgruppen der Unterhalt im Einzelfall auch sinken und nicht steigen. Der Mindestunterhalt beträgt ab 1. Januar 2018 für …“ Weiterlesen
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24.11.2017 Rechtsanwalt Robin Schmid„… sich der Mindestunterhalt und die weiteren Bedarfssätze Die Einkommensgruppen wurden erstmals seit 10 Jahren angepasst. 1. Mindestunterhalt, Bedarfssätze Der Mindestunterhalt beträgt ab …“ Weiterlesen
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15.11.2017 Rechtsanwalt Gernot Wolter„… angepasst, sondern es wurde eine wesentliche Veränderung eingeführt: Bisher gab es den Mindestunterhalt, der – grob gesagt – bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 1.500 € netto zu zahlen war …“ Weiterlesen
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13.11.2017 Rechtsanwältin Simone Nagl„… , dass letztlich nur für Kinder, die bereits den Mindestunterhalt nach der ersten Einkommensgruppe erhalten haben, sich wirklich ein höherer Unterhalt ergibt, da es keine niedrigere Einkommensgruppe mehr gibt …“ Weiterlesen
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09.11.2017 Rechtsanwältin Cornelia Thiemann-Werwitzke„… als Mindestunterhalt für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren 348 €, für Kinder von 6 bis 11 Jahren 399 € und für Kinder von 12 bis 17 Jahren 467. Auf den Bedarf des Kindes ist gemäß § 1612 b BGB das Kindergeld …“ Weiterlesen