Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!
- 4 Minuten Lesezeit
Die wichtigsten Fakten
- Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
- Der Nachlass geht an den oder die Erben.
- Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
- Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
- Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.
Was ist ein Nachlass?
Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.
Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:
- Bargeld
- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Fahrzeuge
- Immobilien
- Wertpapiere
- Sammlungen
- Forderungen
- Nutzungsrechte
- Patente
- Gesellschaftsanteile
- Darlehensschulden
- Mietverhältnisse
- Versicherungsverträge
- Steuernachzahlung
Digitaler Nachlass
Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:
- persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
- Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
- Online-Guthaben
- Kryptowährungen
Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.
Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.
Nachlass regeln
Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.
Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.
Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen
Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.
Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.
Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.
Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.
Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.
Nachlassgericht
Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:
- Verwahrung von Testamenten
- Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
- Unterrichtung der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Führen der Nachlassakte
Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.
Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.
Nachlasspfleger
Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Ermittlung des oder der Erben
- Bezahlung der Bestattungskosten
- Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
- Kontakt mit etwaigen Gläubigern
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Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 5
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20.02.2024 Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch„… schnell, wenn man hier nachlässig war und nicht direkt alle verfügbaren Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat, die eine Kryptobörse bereitstellt. Eine der neuesten Maschen betrifft Phishing-E-Mails …“ Weiterlesen
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20.02.2024 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„… des Verstorbenen, einen gewissen Mindestanteil am Nachlass sichert. Diese Regelung schützt Pflichtteilsberechtigte davor, gänzlich enterbt zu werden und gar nichts von dem Vermögen des Erblassers …“ Weiterlesen
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19.02.2024 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… vielfältig sein, beispielsweise aufgrund von Überschuldung des Nachlasses oder persönlichen Beziehungen zum Verstorbenen. Rechtliche Grundlagen der Ausschlagung Nach § 1942 BGB tritt die Erbfolge …“ Weiterlesen
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16.02.2024 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… Einschränkungen, die den Schutz des Nacherben gewährleisten sollen. Diese Gestaltung wird oft gewählt, um den Nachlass für eine bestimmte Zeit in den Händen einer vertrauenswürdigen Person zu halten …“ Weiterlesen
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16.02.2024 Attorney-at-Law Esq. Alexander Thorlton„Einleitung des Nachlass-Verfahrens in Florida: Das Nachlassverfahren in Florida (auch Probate genannt) beginnt in der Regel mit der Einreichung einer Petition beim zuständigen Gericht, oft …“ Weiterlesen
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15.02.2024 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„… des gesetzlichen Erbteils, das dem Berechtigten ohne Testament zugestanden hätte. Um diesen Wert zu ermitteln, sollte zunächst der gesamte Nachlass des Erblassers bewertet werden, einschließlich …“ Weiterlesen
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15.02.2024 Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut„… einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben. Schritt 1: Prüfung der Anspruchsberechtigung Bevor man den Pflichtteil zurückfordert, ist es wichtig, die eigene Anspruchsberechtigung …“ Weiterlesen
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14.02.2024 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… die Mittel der Stiftung für nicht vorgesehene Projekte. Betrug bei der Verwaltung von Nachlässen : Ein Nachlassverwalter bereichert sich selbst zu Lasten der Erben. Unzulässige Kreditvergaben …“ Weiterlesen
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14.02.2024 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„… Auskünften, Unklarheiten bezüglich des Nachlasses der Erhebung einer Erbunwürdigkeitsklage. Im Erstgespräch zum Erbrecht können Sie Ihr Anliegen umfassend mit CDR Legal erörtern. Sie erhalten …“ Weiterlesen
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13.02.2024 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… ist. Dieser Anspruch gewährleistet, dass Pflichtteilsberechtigte, in der Regel nahe Angehörige wie Kinder oder Ehepartner des Verstorbenen, auch dann einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, wenn der Erblasser …“ Weiterlesen
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13.02.2024 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„Durch den Pflichtteil wird auch für Kinder garantiert , dass sie mindestens einen kleineren Teil des Nachlasses bekommen. Die Höhe des Pflichtteils hängt davon ab, wie sich die Pflichtteilsquote …“ Weiterlesen
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13.02.2024 Rechtsanwalt Florian Mund„… . Diese Entscheidung betrifft die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien, die aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft stammen. Bisher war es gängige Praxis, dass das Finanzamt solche Gewinne …“ Weiterlesen
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12.02.2024 Rechtsanwalt Florian Mund„In einer Erbengemeinschaft kann es vorkommen, dass ein Miterbe nicht aktiv an der Verwaltung des Nachlasses teilnimmt, was die Fortschritte blockieren kann. Hierfür gibt es jedoch rechtliche …“ Weiterlesen
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12.02.2024 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„… Ihres Pflichtteils exakt beziffern. An dieser Stelle sollten Sie von Ihrem Auskunftsanspruch Gebrauch machen, um eine Übersicht über den Nachlass zu erhalten. Die Erben stehen in der Pflicht, Ihnen …“ Weiterlesen
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10.02.2024 Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome„… Prozesserklärungen ordnungsgemäß protokolliert werden (ansonsten ggfs: Protokollberichtigung beantragen). Denn was nicht im Protokoll steht, ist auch nicht passiert. Wird der Prozess „nachlässig …“ Weiterlesen
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09.02.2024 Rechtsanwältin Martina Hauptmann-Uhl„… sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und das Testament gültig ist. Gespräche im Familienkreis Offene Gespräche innerhalb der Familie über den Nachlass und die damit …“ Weiterlesen
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