Negative Bewertung auf eBay bekommen? Jetzt löschen lassen!

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Der Online-Marktplatz eBay ist eine der meistgenutzten Verkaufsplattformen im Internet. Die Bewertungen spielen auf eBay eine entscheidende Rolle, wenn es um den Ruf der Verkäufer geht. Schlechte Bewertungen können daher einen negativen oder gar rufschädigenden Einfluss auf das Ansehen einzelner eBay-Nutzer haben. Dadurch können Negativbewertungen zu starken Umsatzeinbußen führen.

Was kann man gegen negative Bewertungen machen?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie wenden sich direkt an eBay oder gehen mit anwaltlicher Unterstützung gegen die negative Bewertung vor.

Sie selbst können eBay bezüglich der Entfernung negativer Bewertungen einfach kontaktieren. Unter bestimmten Voraussetzungen löscht eBay die Bewertungen auch, z.B. wenn diese Diskriminierung, Drohungen, Beleidigungen, Hassreden und dergleichen enthalten. Allerdings hat unsere Erfahrung gezeigt, dass dies oft umständlich und selten in zufriedenstellender Weise zielführend ist. Zumal sich eBay bei solchen Vorgängen unserer Erfahrung nach gerne Zeit lässt.

Alternativ könnten sie eine Bewertung auch kommentieren und ggf. klarstellen. Allerdings lassen sich viele Nutzer direkt durch negative Bewertungen abschrecken und kaufen lieber woanders. Viele Nutzer lesen also gar nicht erst einzelne Kommentare von Ihnen.

Ein Anwalt kann für Sie im Detail überprüfen, ob einzelne Bewertungen unzulässig sind. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, wie z.B. falsche Tatsachen, Schmähkritik oder ähnliches. Wenn dies der Fall ist, kann der Verfasser der Kritik auf Unterlassung abgemahnt werden. Sollte dies nicht zielführend sein, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Ein Anwalt kann außerdem auf ggf. bestehende Schadensersatzansprüche prüfen.

Zusammengefasst: Warum ein Fachanwalt für Medienrecht bei Negativbewertung sinnvoll ist:

  • Genaue Überprüfung, ob Bewertung unzulässig ist.
  • Abmahnung auf Unterlassung an den Verfasser.
  • Wenn das nicht ausreicht: Veranlassung gerichtlicher Schritte.
  • Prüfung und Durchsetzung ggf. bestehender Schadensersatzansprüche.

Wir können Ihnen bundesweit helfen!

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin ist u.a. Medienrecht spezialisiert. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir bestens vertraut mit den rechtlichen Vorgehensweisen in Bezug auf negative Bewertungen bei eBay.

Kontaktieren Sie uns gerne einfach für ein unverbindliches Erstgespräch per Telefon unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405 oder per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de. Nutzen Sie alternativ hier auf anwalt.de die Funktion „Nachricht senden“.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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