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Neu-Russe Depardieu – Deutscher zu werden, dauert länger

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Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Aufsehenerregendste Folge der neuen Reichensteuer in Frankreich dürfte der Staatsangehörigkeitswechsel des Schauspielers Gérard Depardieu sein. Russlands Präsident Putin nutzte seine Befugnisse und verlieh ihm zu Beginn des neuen Jahres per Dekret kurzerhand die russische Staatsbürgerschaft. Als Neu-Russe entgeht der Ex-Franzose der vom französischem Präsidenten Hollande eingeführten Steuer von 75 Prozent bei einem Einkommen von mehr als 1 Mio. Euro. In Russland zahlt er nur 13 Prozent. Die Annahme der neuen Staatsbürgerschaft ist dabei nach französischem Recht Voraussetzung dafür, auf die französische Staatsangehörigkeit zu verzichten. Ähnlich sieht es in Deutschland aus: § 26 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) verlangt für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten. Eine Staatenlosigkeit ist gemäß Art. 16 Abs. 1 Grundgesetz (GG) laut Verfassung verboten. Grund dafür sind die von den Nationalsozialisten zur Entrechtung jüdischer und anderer unterdrückter Deutscher massenhaft erfolgten Ausbürgerungen.

Hätte Depardieu ebenso schnell Deutscher werden können?

Wie sähe es aber umgekehrt mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aus? Das hiesige Steuersystem dürfte Depardieu jedenfalls wenig Anlass dazu geben. Fußball war es in der Geschichte der Bundesrepublik dafür schon eher. So wurde einst der südafrikanische Fußballer Sean Dundee 1997 beschleunigt eingebürgert, um für die deutsche Fußballnationalmannschaft spielen zu können. Für solche Entscheidungen sind je nach Bundesland von Innenministerium über Regierungspräsidien bis zu Landratsämtern verschiedene Behörden zuständig. Den Einbürgerungsantrag stellt man aber bei der Kreis- bzw. Gemeindeverwaltung. Anträge aus dem Ausland bearbeitet das Bundesverwaltungsamt. Da die Entscheidung ermessensabhängig - das heißt für die zuständige Stelle in gewissen Grenzen frei ist - spricht man in solchen Fällen von Ermessenseinbürgerungen. Nach § 8 StAG braucht es daher für eine beschleunigte Einbürgerung im Vergleich zum normalen Einbürgerungsverfahren nur ein Mindestalter von 16 Jahren bzw. eine gesetzlichen Vertretung, eine eigene Wohnung oder sonstige Unterkunft, den rechtmäßigen Aufenthalt und ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung. Letzteres ist ein dehnbarer Begriff. Sportliche Erfolge für Deutschland gehören jedenfalls dazu. Hier wird aber ein mindestens dreijähriger Aufenthalt im Inland, der Einsatz in einer deutschen Nationalmannschaft und eine längerfristige internationale Perspektive im Sportbereich inklusive einer Startberechtigung verlangt. Daneben liegen im öffentlichen Interesse vor allem Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung, in Wirtschaft, Kunst, Kultur, Medien oder des öffentlichen Dienstes. Hier soll eine Einbürgerung bereits vor Ablauf eines Aufenthalts von drei Jahren möglich sein. Depardieu hätte aufgrund dieser Anforderungen vermutlich „Non, merci" gesagt.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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