Ordnungswidrigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
- Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
- Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
- Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Die wichtigsten Fakten
- Zahlt man bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sofort das Verwarnungsgeld, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
- Bei einer Straftat kann im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit sogar Freiheitsentzug drohen.
- In der Regel liegt die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit bei sechs Monaten, die mit einem Bußgeld von maximal 1.000 Euro bedroht ist.
- Betroffene können sich im Anhörungsbogen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit äußern und gegen einen womöglich erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
Infolge der Corona-Pandemie gelten in den Bundesländern zahlreiche unterschiedliche Beschränkungen wie inbesondere Kontaktverbote, Quarantänepflichten und Maskenpflichten. Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zum Teil mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bedroht. Grundlage der Bußgelder sind sogenannte Corona-Verordnungen der Bundesländer und das Infektionsschutzgesetz. Letzteres beinhaltet sogar Straftaten, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Die Bußgelder sind jedoch nicht in jedem Fall gerechtfertigt und deshalb auch zu zahlen.
Corona-Bußgelder und wie Sie dagegen vorgehen können, nennt die Corona-Bußgeld-Seite.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit, verkürzt OWi genannt, handelt es sich um eine rechtswidrige Gesetzesverletzung, die Ahndung mit einer Geldbuße erlaubt. Die Geldbuße wird auch als Bußgeld bezeichnet. Derartige Rechtsverstöße erachtet der Gesetzgeber als weniger schwerwiegend als eine Straftat, die anstelle eines Bußgelds regelmäßig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
Ein Bußgeldverfahren wird im Regelfall durch eine Verwaltungsbehörde eingeleitet. Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Ahndung und das Bußgeldverfahren bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG. Bußgeldverfahren werden entsprechend auchals Owi-Verfahren bezeichnet.
Neben Verstößen gegen zahlreiche Verwaltungsvorschriften wie etwa der Verletzung einer Meldepflicht zählen insbesondere Verkehrsverstöße zu den Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Bußgeld droht die Straßenverkehrsordnung abhängig vom Verstoß zusätzlich Punkte an. Aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten zur Folge haben.
Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist ein Verwarngeld von 5 bis zu 55 Euro möglich. kommt es unter der Voraussetzung, dass das Verwarngeld bzw. Verwarnungsgeld vom Betroffenen sofort bezahlt wird, nicht zu keinem Bußgeldverfahren. Die mögliche direkte Zahlung vor Ort in bar ist bundeslandabhängig. Die Zahlung eines schriftlichen Verwarnungbescheids ist zudem bis zu sieben Tage nach dessen Erhalt möglich. Typisches Beispiel dafür sind Strafzettel.
Zahlt die betroffene Person das Verwarngeld nicht rechtzeitig oder lehnt sie dieses ab, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Dies ist meist mit weiteren Kosten für den Betroffenen verbunden.
Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
Straftaten wie auch Ordnungswidrigkeiten kennzeichnen rechtswidrige Gesetzesverletzungen. Es existieren aber einige entscheidende Unterschiede.
Der Unrechtsgehalt wird bei Straftaten als höher angesehen als bei Ordnungswidrigkeiten. Das zeigt sich insbesondere an den Rechtsfolgen. In einem Strafverfahren ist im Falle einer Verurteilung statt eines Bußgeldes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Daneben ist als Nebenstrafe ein Fahrverbot und als Nebenfolge der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts möglich.
Bezüglich der Verfolgung von Straftaten gilt das Legalitätsprinzip. Dieses besagt, dass Straftaten zu verfolgen und anzuklagen sind. Dagegen findet bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip Anwendung. Das bedeutet, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen sechs Monate bis zu drei Jahren. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können bereits nach drei Monaten verjähren. Das Ruhen oder die Unterbrechung der Verjährung kann jedoch zu Abweichungen und einer längeren Verjährungsdauer führen.
Dies ist aus verschiedenen Gründen möglich, wie u. a. eine erste Vernehmung des Betroffenen oder die Bekanntgabe eines gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens.
Von der Verfolgungsverjährung ist die Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Diese bestimmt, wann eine rechtskräftig festgesezte Geldbuße nicht mehr vollstreckt werden darf. Beträgt diese bis zu 1.000 Euro sind es drei Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Bei mehr als 1.000 Euro wird die Vollstreckung erst nach fünf Jahren infolge Verjährung verhindert.
Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Bevor es zur Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheids kommt, ist dem vermeintlich Betroffenen jedoch stets die Möglichkeit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies geschieht im Wege einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene erhält von der Bußgeldstelle zunächst einen Anhörungsbogen, der von ihm ausgefüllt werden kann. Es besteht aufgrund des Rechts, dass sich niemand selbst beschuldigen muss, jedoch keine Verpflichtung zum Ausfüllen.
Es ist möglich, gegen einen sofort oder erst darauf folgenden Bußgeldbescheid binnen einer Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Hierbei ist es bereits empfehlenswert, einen im jeweiligen der Ordnungswidrigkeit zuzuordnenden Rechtsgebiet fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wie etwa im Verkehrsrecht beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Vorgehens einschätzen, eine geringere Sanktion oder gar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
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Rechtstipps zu "Ordnungswidrigkeit" | Seite 7
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26.12.2023 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… , Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin. #Geldwäsche #GWG #Strafbarkeit #Bußgelder #Ordnungswidrigkeit #Bankrecht #Kapitalmarktrecht #Rechtsanwalt #Anwalt #Fachanwalt“ Weiterlesen
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21.12.2023 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… , Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin. #Geldwäsche #GWG #Illegales Glückspiel #Strafbarkeit #Bußgelder #Ordnungswidrigkeit …“ Weiterlesen
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21.12.2023 Rechtsanwalt Stephan Steinwachs„Das Freihalten einer Parklücke ist rechtlich gesehen nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt dies in § 12 Abs. 5 eindeutig …“ Weiterlesen
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18.12.2023 Rechtsanwältin Emel Gördü„… der Strafverfolgung oder der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aussetzen könnten. In ungewohnten Zeugensituationen ist für juristische Laien schwer zu beurteilen, welche Fragen das betrifft. 4. Recht auf Beratung …“ Weiterlesen
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13.12.2023 Rechtsanwalt Daniel Krug„… konnte auch nicht als Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG eingestuft werden. Eine solche liegt dann vor, wenn beim Führen eines KFZ ein Atemalkoholwert von min. 0,25 mg/l in der Atemluft oder min …“ Weiterlesen
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12.12.2023 Rechtsanwalt Martin Becker„… nicht besuchen konnte. Soweit sie nicht in der Lage war, die Schule zu besuchen, können die Eltern den Schulbesuch der Tochter nicht in ordnungswidriger Weise verhindert haben. Überdies war …“ Weiterlesen
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12.12.2023 Rechtsanwältin Verteidigerin Dr. Jasmin Haider Maître en droit„… der Abgabenordnung (AO) . Steuerhinterziehung ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung kennt drei Erscheinungsformen: Steuerpflichtige machen gegenüber …“ Weiterlesen
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11.12.2023 Rechtsanwalt Christian Keßler„… Straftat mehr, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Die maximale Höhe des Bußgeldrahmens wurde von 100.000 Euro auf 30.000 Euro gesenkt. Strafverschärfungen zum Schutz Minderjähriger: Neue Regelungen …“ Weiterlesen
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08.12.2023 Rechtsanwalt Armin Schäfer„… nach Verstoß – Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot verhängt werden. Ordnungswidrig handelt jeder, der eine auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erlassene Rechtsverordnung nicht einhält …“ Weiterlesen
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27.11.2023 Rechtsanwalt Markus Hartmann„… irrelevant ist, ob die Verstöße als Straftat oder Ordnungswidrigkeit qualifiziert werden. Bleibt uns nur, gute, sichere und angepasste Fahrt zu wünschen!“ Weiterlesen
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