Ordnungswidrigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
- Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
- Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
- Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Die wichtigsten Fakten
- Zahlt man bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten sofort das Verwarnungsgeld, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
- Bei einer Straftat kann im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit sogar Freiheitsentzug drohen.
- In der Regel liegt die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit bei sechs Monaten, die mit einem Bußgeld von maximal 1.000 Euro bedroht ist.
- Betroffene können sich im Anhörungsbogen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit äußern und gegen einen womöglich erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Bußgeld für Corona-Verstoß nicht immer rechtmäßig
Infolge der Corona-Pandemie gelten in den Bundesländern zahlreiche unterschiedliche Beschränkungen wie inbesondere Kontaktverbote, Quarantänepflichten und Maskenpflichten. Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten zum Teil mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bedroht. Grundlage der Bußgelder sind sogenannte Corona-Verordnungen der Bundesländer und das Infektionsschutzgesetz. Letzteres beinhaltet sogar Straftaten, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben können. Die Bußgelder sind jedoch nicht in jedem Fall gerechtfertigt und deshalb auch zu zahlen.
Corona-Bußgelder und wie Sie dagegen vorgehen können, nennt die Corona-Bußgeld-Seite.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit, verkürzt OWi genannt, handelt es sich um eine rechtswidrige Gesetzesverletzung, die Ahndung mit einer Geldbuße erlaubt. Die Geldbuße wird auch als Bußgeld bezeichnet. Derartige Rechtsverstöße erachtet der Gesetzgeber als weniger schwerwiegend als eine Straftat, die anstelle eines Bußgelds regelmäßig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
Ein Bußgeldverfahren wird im Regelfall durch eine Verwaltungsbehörde eingeleitet. Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Ahndung und das Bußgeldverfahren bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG. Bußgeldverfahren werden entsprechend auchals Owi-Verfahren bezeichnet.
Neben Verstößen gegen zahlreiche Verwaltungsvorschriften wie etwa der Verletzung einer Meldepflicht zählen insbesondere Verkehrsverstöße zu den Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Bußgeld droht die Straßenverkehrsordnung abhängig vom Verstoß zusätzlich Punkte an. Aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten zur Folge haben.
Welche Besonderheiten gibt es bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten?
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ist ein Verwarngeld von 5 bis zu 55 Euro möglich. kommt es unter der Voraussetzung, dass das Verwarngeld bzw. Verwarnungsgeld vom Betroffenen sofort bezahlt wird, nicht zu keinem Bußgeldverfahren. Die mögliche direkte Zahlung vor Ort in bar ist bundeslandabhängig. Die Zahlung eines schriftlichen Verwarnungbescheids ist zudem bis zu sieben Tage nach dessen Erhalt möglich. Typisches Beispiel dafür sind Strafzettel.
Zahlt die betroffene Person das Verwarngeld nicht rechtzeitig oder lehnt sie dieses ab, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Dies ist meist mit weiteren Kosten für den Betroffenen verbunden.
Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?
Straftaten wie auch Ordnungswidrigkeiten kennzeichnen rechtswidrige Gesetzesverletzungen. Es existieren aber einige entscheidende Unterschiede.
Der Unrechtsgehalt wird bei Straftaten als höher angesehen als bei Ordnungswidrigkeiten. Das zeigt sich insbesondere an den Rechtsfolgen. In einem Strafverfahren ist im Falle einer Verurteilung statt eines Bußgeldes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Daneben ist als Nebenstrafe ein Fahrverbot und als Nebenfolge der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts möglich.
Bezüglich der Verfolgung von Straftaten gilt das Legalitätsprinzip. Dieses besagt, dass Straftaten zu verfolgen und anzuklagen sind. Dagegen findet bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip Anwendung. Das bedeutet, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen sechs Monate bis zu drei Jahren. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können bereits nach drei Monaten verjähren. Das Ruhen oder die Unterbrechung der Verjährung kann jedoch zu Abweichungen und einer längeren Verjährungsdauer führen.
Dies ist aus verschiedenen Gründen möglich, wie u. a. eine erste Vernehmung des Betroffenen oder die Bekanntgabe eines gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens.
Von der Verfolgungsverjährung ist die Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Diese bestimmt, wann eine rechtskräftig festgesezte Geldbuße nicht mehr vollstreckt werden darf. Beträgt diese bis zu 1.000 Euro sind es drei Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Bei mehr als 1.000 Euro wird die Vollstreckung erst nach fünf Jahren infolge Verjährung verhindert.
Welche Rechte haben Betroffene beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit?
Bevor es zur Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheids kommt, ist dem vermeintlich Betroffenen jedoch stets die Möglichkeit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies geschieht im Wege einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene erhält von der Bußgeldstelle zunächst einen Anhörungsbogen, der von ihm ausgefüllt werden kann. Es besteht aufgrund des Rechts, dass sich niemand selbst beschuldigen muss, jedoch keine Verpflichtung zum Ausfüllen.
Es ist möglich, gegen einen sofort oder erst darauf folgenden Bußgeldbescheid binnen einer Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Hierbei ist es bereits empfehlenswert, einen im jeweiligen der Ordnungswidrigkeit zuzuordnenden Rechtsgebiet fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wie etwa im Verkehrsrecht beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Vorgehens einschätzen, eine geringere Sanktion oder gar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
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Rechtstipps zu "Ordnungswidrigkeit" | Seite 60
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25.06.2014 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… in Betracht (Sachbeschädigung, Körperverletzung etc.). Drängeln oder kurzzeitiges Versagen Allerdings wird nicht jede Unterschreitung des Sicherheitsabstandes als Ordnungswidrigkeit geahndet. Denn …“ Weiterlesen
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20.06.2014 Anwaltsbüro Quirmbach & Partner„… , erfüllt aber, mangels spezifischen Verbotstatbestands, keine Ordnungswidrigkeit. Die maßgeblichen verkehrsrechtlichen Regelungswerke (StVG, StVO, StVZO, FeV) enthalten keine (ausdrückliche) Bestimmung …“ Weiterlesen
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30.06.2023 Rechtsanwalt Georg Schäfer„Testen Sie ganz bequem unseren Bußgeldrechner Seit dem 01.05.2014 gibt es ein neues Punktesystem, wonach die Punkteskala nicht mehr von 1-18, sondern von 1-8 geht. Eine Ordnungswidrigkeit bleibt …“ Weiterlesen
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17.06.2014 Rechtsanwälte Heine & Bischoff„… . In der Straßenverkehrsordnung ist sogar geregelt, das unnützes Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften, bei dem andere belästigt werden, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Auch das unnötige Hupen …“ Weiterlesen
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16.06.2014 Rechtsanwalt Philipp Adam„Mit einem Urteil vom 23.07.2013, Aktenzeichen: VIII R 32/11 , hat der Bundesfinanzhof in München entschieden, dass eine Ordnungswidrigkeit in Form einer leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO …“ Weiterlesen
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04.06.2014 Rechtsanwältin Helena Meißner„… in diesem vom OLG entschiedenen Fall wird nicht dadurch zu einer Ordnungswidrigkeit, dass es von dem Wunsch getragen ist, das Anhalten vor der roten Ampel zu vermeiden. Frage: Also gilt die Straffreiheit …“ Weiterlesen
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03.06.2014 Rechtsanwalt Robin Schmid„… sich nach der Schwere der Tat: Ordnungswidrigkeit: 1 Punkt grobe Ordnungswidrigkeiten mit vorgesehenem Regelfahrverbot: 2 Punkte Straftat: 2 Punkte Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte …“ Weiterlesen
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30.05.2014 Rechtsanwalt Christian Steffgen„Nirgendwo wird angeblich so oft gelogen, wie vor deutschen Gerichten. Da sich niemand selbst belasten muss, dürfen Beschuldigte einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit jedoch unwahre Angaben …“ Weiterlesen
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27.05.2014 Rechtsanwalt Philipp Adam„… Euro verhängt. Dagegen legte er über seinen Anwalt Einspruch ein. Nach seiner Ansicht sei hier keine Ordnungswidrigkeit anzunehmen, da der Banner noch nicht offen getragen wurde. Trotz der Tatsache …“ Weiterlesen
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22.05.2014 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… einen Bonuspunkt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem oder zwei Punkten eingetragen. Ein-Punkt-Eintragungen bleiben 2 ½ Jahre im Register, Zwei-Punkt-Eintragungen sogar 5 Jahre. Das alte Prinzip …“ Weiterlesen
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19.05.2014 anwalt.de-Redaktion„… war. Nicht vergleichbar sei der Sachverhalt mit Fällen einer Strafanzeige bei einer Behörde. Ein Verstoß gegen das AGG sei vom Gesetzgeber gerade nicht als Straftat oder Ordnungswidrigkeit …“ Weiterlesen
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08.05.2014 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… der Delikte. Es erfolgt keine Umrechnung „eins zu eins“. Es gibt ab sofort 1 Punkt: für normale Ordnungswidrigkeiten, 2 Punkte: für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten, 3 Punkte: für Straftaten …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… Punkten wird auf maximal 8 Punkte verschlankt. Zudem werden einige Verkehrsverstöße als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nicht mehr in das Register eingetragen, etwa der Verstoß gegen …“ Weiterlesen
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28.04.2014 Rechtsanwältin Barbara Lang„… (Ordnungswidrigkeit): 1 Punkt, Bußgeld 60-70 Euro, Vormerkung Bsp.: Fahren ohne Begleitung als 17jähriger, Fahren ohne Zulassung, Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich, Verstoß gegen das Handyverbot, keine/falsche …“ Weiterlesen
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28.04.2014 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… verstoßen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Daneben müssen Eigentümer, Vermieter und Makler bei fehlerhaften Immobilienanzeigen künftig mit Abmahnungen rechnen, weil nach § 4 Nr. 1 UWG unlauter …“ Weiterlesen
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25.04.2014 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… Verkehrsverstöße mit eher geringerem Gefahrenpotenzial, etwa Kennzeichenmissbrauch, Sonntagsverbote oder Verstöße gegen eine Umweltzone. Eintragungsfähige Verkehrsverstöße Alle Ordnungswidrigkeiten …“ Weiterlesen
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22.04.2014 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„Nach einer Straftat im Zusammenhang mit Alkohol droht die MPU. Aber nicht nur das. Nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) reichen schon zwei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG aus (sog. 0,5 …“ Weiterlesen
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07.04.2014 Rechtsanwalt Joachim Thiele„… einen (vorsätzlichen) Verstoß gegen § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO und damit nach § 24 Abs. 1 StVG, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO als Ordnungswidrigkeit zu ahnden an, da der Fahrlehrer Führer des Kraftfahrzeuges …“ Weiterlesen
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04.04.2014 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„Ein Verfahren wegen ordnungswidrigen Kraftfahrzeugführens unter der Wirkung des berauschenden Mittels Amfetamin ist vom Amtsgericht Tiergarten am 25.03.2014 auf Antrag des Anwaltes hin gemäß § 47 Abs …“ Weiterlesen
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01.04.2014 NAU Rechtsanwälte„… werden Verstöße ab dem 01.05.2014 – je nach Schwere – mit 1,2 oder 3 Punkten bewertet. Anders als bisher werden nicht mehr alle Ordnungswidrigkeit gespeichert, für die eine Geldbuße von mindestens 40,00 …“ Weiterlesen
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27.03.2014 Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber„… nach Art des Verstoßes nach 2,5 Jahren (Ordnungswidrigkeiten), nach 5 Jahren (grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten) und nach 10 Jahren (Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis) gelöscht. Sollten sie weitere Fragen zu den Neuerungen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. RA Robert Spank“ Weiterlesen
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