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Rentenbescheid: So lesen Sie ihn richtig und legen bei Fehlern Widerspruch ein!

  • 6 Minuten Lesezeit
Rentenbescheid: So lesen Sie ihn richtig und legen bei Fehlern Widerspruch ein!

Wer nach einem langen Arbeitsleben in den Ruhestand eintritt, möchte diesen neuen Lebensabschnitt wohlverdient genießen. Kommt der Rentenbescheid ins Haus, ist die Entspannung schnell vorbei, wenn Sie Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken. Was Sie in diesem Fall tun können und wie es erst gar nicht so weit kommt, erfahren Sie in diesem Ratgeber. 

Rentenbescheid anfordern

Für gesetzlich Rentenversicherte gilt: Spätestens drei Monate vor Ihrem gewünschten Renteneintritt sollten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Rentenantrag stellen. So lange nimmt die Bearbeitung des Antrags ungefähr in Anspruch. 

Wurde der Antrag geprüft, schickt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung den sogenannten Rentenbescheid zu. Der Rentenbescheid wird Ihnen also nicht automatisch, sondern nur auf Antrag zugestellt. In diesem Schreiben erfahren Sie, ob Ihre Rente bewilligt wird oder nicht. Wurde Ihr Rentenantrag nicht bewilligt, teilt man Ihnen die Gründe für die Ablehnung mit. 

anwalt.de-Empfehlung: Ihr Antrag auf Altersrente wurde abgelehnt? Für einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Finden Sie auf anwalt.de unkompliziert den richtigen Anwalt und nehmen Sie direkt Kontakt zu ihm auf! 

Der Rentenbescheid enthält Informationen zu: 

  • Rentenart (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente

  • Rentenbeginn  

  • Rentenhöhe 

  • Rentendauer 

  • Rentenberechnung: Rentenversicherungsverlauf, der zur Berechnung der Rente herangezogen wird. Er enthält alle bei der Deutschen Rentenversicherung gespeicherten Daten zu Ihrer Erwerbsbiografie. 

  • Versicherung: Wie ist der Rentenempfänger im Ruhestand kranken- bzw. pflegeversichert? 

Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen

Wenn Sie Ihren Rentenbescheid erhalten, überprüfen Sie am besten direkt, ob die darin enthaltenen Angaben korrekt sind und ob der Versicherungsverlauf möglicherweise Lücken aufweist. Da es unter Umständen um viel Geld gehen kann, zögern Sie nicht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der Ihren Rentenbescheid prüft und Ihre Einschätzung bestätigen kann, dass ein Fehler vorliegt.

Sie haben einen Fehler in Ihrem Rentenbescheid entdeckt oder – noch schlimmer – Ihr Rentenbescheid wurde abgelehnt? Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde Widerspruch beim Rentenversicherungsträger einzulegen. Bei Zustellung des Bescheids im Ausland haben Sie sogar drei Monate Zeit für einen Widerspruch. Bei einer unzureichenden Information verlängert sich die Widerspruchsfrist in beiden Fällen auf ein Jahr. Eine Vorlage für den Widerspruch finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Die Beweislast, dass der Bescheid fehlerhaft ist, liegt allerdings bei Ihnen. Obwohl man in der Regel dem gesamten Rentenbescheid widerspricht, ist es möglich, auch nur gegen Teile des Rentenbescheids Widerspruch einzulegen. 

Die Rentenversicherung prüft dann Ihre Daten und schickt Ihnen einen neuen Rentenbescheid zu, falls Ihr Widerspruch akzeptiert wird. In diesem sogenannten Abhilfebescheid ist der Grund für Ihren Widerspruch berücksichtigt und Ihre Rentenberechnung entsprechend korrigiert. Lehnt die Deutsche Rentenversicherung Ihren Widerspruch ab, können Sie dagegen Klage beim Sozialgericht einlegen. 

anwalt.de-Tipp: Wenden Sie sich in diesem Fall und bei weiteren Anliegen rund um den Rentenbescheid an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Finden Sie jetzt den passenden Anwalt!

Häufige Fehler im Rentenbescheid

Fehler im Rentenbescheid können gravierende Folgen haben und viel Geld kosten. Auch eine geringfügig zu gering berechnete Rente summiert sich Monat für Monat bis zu einem erheblichen Betrag, der im Alter fehlt. Und die Nachzahlung einer zu gering berechneten Rente ist regelmäßig auf einen Zeitraum von vier Jahren begrenzt. Es ist daher wichtig, den Bescheid sofort nach Erhalt und besonders sorgfältig zu lesen. Zahlendreher und andere Fehler können sich immer einschleichen. Hierauf sollten Sie ein besonderes Augenmerk legen: 

  • Sind Ihre persönlichen Daten korrekt?

  • Stimmt die Rentenart? 

  • Stimmt die angegebene Krankenkasse?

  • Sind Zahlenwerte und Zeitangaben korrekt?

  • Werden Abschläge richtig dargestellt? 

  • Wurden freiwillige Zahlungen berücksichtigt? 

  • Werden insbesondere all Ihre rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt und richtig angegeben oder weist Ihr Versicherungsverlauf zu Unrecht eine Lücke auf? Rentenrechtliche Zeiten sind Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten (Schulzeit ab 17. Geburtstag, Ausbildung, Studium, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit) sowie Berücksichtigungszeiten (Erziehung eines Kindes bis zu dessen zehntem Lebensjahr).

Lücken im Versicherungsverlauf können dadurch entstehen, dass der Rentenversicherung nötige Informationen und Nachweise nicht vorlagen.  

Rentenbescheid ist fehlerhaft – was nun?

Fällt Ihnen ein Fehler im Rentenbescheid erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist von einem Monat auf, haben Sie dennoch eine Möglichkeit, den Fehler korrigieren zu lassen: Dafür müssen Sie einen Überprüfungsantrag beim Versorgungsträger stellen, der ein Korrekturverfahren einleitet. Die Kosten für einen Rechtsbeistand müssen Sie in einem solchen Korrekturverfahren jedoch selbst tragen, während die Kosten bei einem Widerspruchsverfahren und einer eventuellen Klage vor dem Sozialgericht die Rentenversicherung übernimmt, wenn das Vorgehen Erfolg hat. 

Rentner, die aufgrund eines fehlerhaften Rentenbescheids zu wenig Rente erhalten haben, können den fehlenden Betrag jedoch in den meisten Fällen höchstens für vier Jahre rückwirkend zurückfordern. Die Rentenkasse kann zu viel gezahlte Rente dagegen unbefristet zurückfordern.  

Rentenbescheid, Renteninformation und Rentenauskunft – wo ist der Unterschied?

Schon vor Eintritt in den Ruhestand erhalten Sie regelmäßig Auskunft über Ihre derzeitigen und voraussichtlichen Rentenansprüche. Diese Mitteilung nennt man allerdings nicht Rentenbescheid, sondern es handelt sich hierbei um die Renteninformation oder die Rentenauskunft. Wer einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID) hat, kann sein Versicherungskonto übrigens jederzeit online einsehen. 

Da es sich bei beiden Schreiben um rein informative Mitteilungen handelt, können Sie gegen die Renteninformation und die -auskunft keinen Widerspruch einlegen. Beim Rentenbescheid ist dies dagegen möglich – es handelt sich hierbei nämlich um einen Verwaltungsakt. Er ist verbindlich und daher auch angreifbar. 

Renteninformation

Ab dem 27. Lebensjahr bekommen alle, die für mindestens fünf Jahre Beitragszeiten in Ihrem Rentenkonto aufweisen, einmal im Jahr automatisch eine Renteninformation von der Rentenversicherung zugeschickt. Das Schreiben informiert Sie über Ihre bislang erworbenen Rentenansprüche und gibt Auskunft über: 

  • Beginn der Regelaltersrente: Datum, an dem Sie ohne Abschläge in Rente gehen können. 

  • Rentenhöhe wegen voller Erwerbsunfähigkeit: monatlicher Rentenbetrag, den Sie ausgezahlt bekämen, wenn Sie ab sofort voll erwerbsunfähig würden und nicht mehr arbeiten könnten. 

  • Höhe der künftigen Regelaltersrente: Hier ist zum einen der monatliche Betrag genannt, der Ihrer bislang erreichten Rentenanwartschaft entspricht. Diesen Betrag erhalten Sie als Rente, wenn Sie von nun an nicht mehr weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden. Zum anderen ist die monatliche Rentensumme aufgeführt, die Sie beim regulären Renteneintritt bekämen, wenn Sie weiterhin so viel in die Rentenkasse einzahlen, wie durchschnittlich in den vergangenen fünf Jahren. 

  • Versicherungsverlauf: Die erste Renteninformation enthält wie der Rentenbescheid eine Auflistung der bislang gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten. 

Sobald Sie 43 Jahre alt sind, schickt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zu. Die DRV führt ein sogenanntes Kontenklärungsverfahren durch. In dessen Rahmen sollen Sie die Gelegenheit haben, zu überprüfen, ob die in Ihrem Konto aufgelisteten bisherigen Versicherungszeiten vollständig und korrekt sind. 

Rentenauskunft

Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie statt der jährlichen Renteninformation automatisch eine Rentenauskunft. Diese bekommen Sie von der DRV dann nur noch alle drei Jahre. Sie enthält dieselben Hinweise wie die Renteninformation und zusätzlich den Versicherungsverlauf. 

Rentenbescheid genau überprüfen

Wenn Sie Ihren Rentenbescheid erhalten, sollten Sie unbedingt kontrollieren, ob all Ihre Versicherungszeiten bzw. Ihre rentenrechtlichen Anrechnungszeiten korrekt aufgelistet sind oder ob der Bescheid Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf aufweist. Nach der einmonatigen Widerspruchsfrist können Sie einen nachteiligen Rentenbescheid nur noch mithilfe eines Korrekturverfahrens berichtigen lassen.

Es empfiehlt sich daher, bereits vor Rentenbeginn die jährliche Renteninformation und später die Rentenauskunft alle drei Jahre sorgfältig zu prüfen. So sehen Sie nicht nur eventuelle Unstimmigkeiten, sondern Sie können auch frühzeitig mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge einer geringeren Rente im Alter entgegensteuern.  

Sie haben Ihren Rentenbescheid verloren – was tun?

Haben Sie Ihren Rentenbescheid verloren, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung ein Duplikat anfordern. Hierfür müssen Sie den zuständigen Regionalträger angeben. Sie können diesen mithilfe der Postabrechnungsnummer ermitteln, die bei Überweisungen der Rentenkasse auf Ihren Kontoauszügen angegeben ist. 

(THH)  

Foto(s): ©Adobe Stock/zinkevych

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