Scheinselbständigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!
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Scheinselbständigkeit stellt eine große Gefahr für Freelancer, Selbstständige und Unternehmen dar. Warum? Stellt sich heraus, dass der Freiberufler als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes gilt, kann es teuer für den Arbeitgeber werden. Erfahren Sie hier mehr!
Die wichtigsten Fakten
- Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn mit dem formal selbstständigen Auftragnehmer ein tatsächliches Arbeitsverhältnis besteht.
- Eine Prüfung der Scheinselbständigkeit kann von verschiedenen Institutionen durchgeführt werden.
- Liegt eine Scheinselbständigkeit vor, können Beiträge zur Sozialversicherung rückwirkend vom Arbeitgeber geltend gemacht werden.
- Bei einer Scheinselbständigkeit tragen beide Parteien die Gesamtschuld.
So gehen Sie vor
- Führen Sie eine kritische Selbstüberprüfung durch.
- Sprechen Sie bereits vor Zustandekommen der Tätigkeit mit einem Rechtsanwalt und lassen sich beraten.
- Beantragen Sie eine freiwillige Statusfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung.
- Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt.
Scheinselbständigkeit – was ist das?
Über vier Millionen Menschen in Deutschland arbeiten als Selbstständige, z. B. als Freiberufler oder freier Mitarbeiter. Doch diese Tätigkeit kann einige Risiken bergen, wenn sich die Selbstständigkeit als Scheinselbständigkeit herausstellt.Diese Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn der selbständige Auftragnehmer nach objektiven Hinweisen als Arbeitnehmer gilt, z. B. wenn
- er weisungsgebunden ist.
- er keine weiteren Auftraggeber hat.
- ihm Arbeitszeiten fest vorgegeben werden.
- er in kurzen/regelmäßigen Abständen Tätigkeitsberichte liefern muss.
- er in den Büroräumen des Auftraggebers arbeiten muss.
- ihm die Nutzung von bestimmter Software und Hardware vom Auftraggeber vorgeschrieben wird.
Jeder Selbstständige kann von Scheinseltständigkeit betroffen sein. Dies gilt insbesondere für freie Mitarbeiter und Freiberufler. Freie Mitarbeiter können im Gegensatz zu Freiberuflern dabei auch ein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber haben, das aber kein Arbeitsverhältnis darstellt. Sie haben außerdem i. d. R. ein Gewerbe angemeldet, wohingegen Freiberufler kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen müssen.
Wie wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt?
Eine Prüfung der Scheinselbstständigkeit wird insbesondere von der Deutschen Rentenversicherung festgelegt. Das Statusfeststellungsverfahren kann auch von einem Arbeitsgericht, dem Finanzamt oder Sozialversicherungen angeordnet werden. Auch ein Auftragnehmer oder ein Auftraggeber kann eine Prüfung der Scheinselbstständigkeit einfordern.
Im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens werden die geschlossenen Verträge, die tatsächlichen Verhältnisse und Bedingungen im Berufsalltag geprüft. Nach Abschluss der Ermittlungen und vor Erlass ihrer Entscheidung können sich Auftragnehmer und Auftraggeber entsprechend äußern. Anschließend erlässt die Rentenversicherung einen rechtsbehelfsfähigen begründeten Bescheid.
Anzahl der Selbstständigen in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2018)
Auftraggeber: Welche Folgen hat eine Scheinselbständigkeit?
Liegt nach der Feststellung durch die Deutsche Rentenversicherung, ein Gericht oder das Finanzamt eine Scheinselbstständigkeit vor, können Bußgelder und eine hohe Nachzahlung drohen. Insbesondere die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge kann für den Auftraggeber eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Der Auftraggeber kann dazu verpflichtet werden, die Beiträge zur Sozialversicherung für bis zu vier Jahre rückwirkend nachzuzahlen.
Darüber hinaus kann auch das Finanzamt rückwirken Lohnsteuernachzahlungen einfordern. Hier gilt ebenfalls die Regelung von bis zu vier Jahren rückwirkend. Noch teurer wird es, wenn die Scheinselbstständigkeit vorsätzlich begangen wurde. In einem solchen Fall kann der Auftraggeber rückwirkend bis zu 30 Jahre zur Zahlung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils verpflichtet werden.
Anzahl der Selbstständigen in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2018)
Auftragnehmer: Welche Folgen hat eine Scheinselbständigkeit?
Ist das Statusfeststellungsverfahren positiv, wird aus dem vermeintlich Selbstständigen ein Arbeitnehmer im herkömmlichen Sinne. Aus diesem Grund stehen diesem jetzt sämtliche arbeitsrechtlichen Rechte zu, z. B. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub oder Kündigungsschutz.
Infolgedessen kann eine Rückzahlungsforderung auf die vom Scheinselbstständigen vereinnahmte Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer erhoben werden. Allerdings müsste der Arbeitgeber die zu Unrecht vereinnahmte Umsatzsteuer umgehend an das Finanzamt weiterleiten. Außerdem kann der Auftraggeber die Arbeitnehmeranteile an den Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für die vergangenen drei Monate vom künftigen Gehalt abziehen.
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Rechtstipps zu "Scheinselbständigkeit" | Seite 2
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„… aufgeteilt deklarieren, obwohl in Wirklichkeit nur eine Person angestellt ist Angestellte als Scheinselbständige beschäftigen uvm. Es handelt sich übrigens gemäß § 8 Abs. 7 SchwarzArbG ausdrücklich …“ Weiterlesen
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16.05.2022 Rechtsanwalt Karsten ZobelDas Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung vom 30.11.2021 mit der Frage beschäftigt, wann und unter welchen Umständen der Vertrag über die selbstständige Tätigkeit (Dienst- und Geldvertrag) … Weiterlesen
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