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Warum gibt es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte?

  • 4 Minuten Lesezeit
Warum gibt es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte?
  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 besteht 2024 seit 76 Jahren 
  • Eine bindende Geltung erfahren die Menschenrechte durch verschiedene UN-Konventionen 
  • Das Grundgesetz und die europäische Grundrechtecharta garantieren die Menschenrechte in Deutschland 

Menschenrechte sind fast täglich Gegenstand der medialen Berichterstattung - leider meist, weil sie verletzt wurden. Um darauf aufmerksam zu machen, wie es weltweit um die Achtung der Menschenrechte bestellt ist, wurde international der Tag der Menschenrechte eingeführt: Jedes Jahr am 10. Dezember findet dieser Gedenktag statt, an dem Tag, als es 1948 zur Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen kam. 

Was sind Menschenrechte?

Menschenrechte sind diejenigen Rechte, die jedem Menschen zustehen, allein weil er ein Mensch ist, wie das Recht auf Freiheit, auf Leben und Sicherheit. Geschlecht, Nationalität, Abstammung oder Religion sind unerheblich. Die Menschenrechte gelten bedingungslos und sollten von jedem Staat weltweit geachtet werden. 

Die weltweite Anwendung der Menschenrechte ergibt sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Diese Erklärung ist aber kein völkerrechtlicher Vertrag. Das heißt, die Staaten sind nicht an die Erklärung gebunden, als Bürger kann man die Menschenrechte nicht einklagen. 

Eine bindende Geltung erfahren die Menschenrechte durch völkerrechtliche Verträge wie den UN-Zivilpakt oder den UN-Sozialpakt und durch verschiedene UN-Konventionen. In den Ländern, die den jeweiligen Pakt unterschrieben haben, kann sich des Rechtswegs bedienen, wer sich in den durch die Abkommen garantierten Menschenrechten verletzt fühlt. 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Wie kam es dazu?

Wie die Idee der Demokratie stammt auch die Idee der Menschenrechte ursprünglich aus der griechischen Antike, hielt aber erst im Zuge der Aufklärung Einzug in das moderne Rechts- und Staatsbewusstsein der Neuzeit. Die Idee der Menschenrechte ist eng mit der Naturrechtslehre verbunden, die davon ausgeht, dass jeder Mensch von Natur aus bestimmte und immer gleiche Rechte hat - unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und vor allem unabhängig von Staatlichkeit. Die „Menschenrechte" werden von jeher als universelle und überstaatliche Rechte verstanden, also als Rechte, die unabhängig von Staatsform und Regierung immer bestehen und nicht von einer Niederschrift („Kodifizierung") in Gesetzen oder Verträgen abhängen („überpositives Recht"). 

Mehr noch: Aus der Existenz der natürlichen Rechte eines jeden Individuums wurde die Rechtfertigung staatlicher Macht - und damit das Existenzrecht von Staaten - abgeleitet. So verwundert es nicht, wenn Menschenrechte nicht nur als Schutzrechte gegenüber (staatlicher) Macht wahrgenommen werden, sondern auch als vom Staat und von Staatswegen zu schützende Rechte. 

Wozu dient die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte?

Gegenstand des positiven – niedergeschriebenen – Rechts wurden Menschenrechte Mitte des 20. Jahrhunderts: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) beispielsweise stammt aus dem Jahr 1950. Ein Meilenstein der „förmlichen Anerkennung" der Menschenrechte war zuvor jedoch die „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (AEMR) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1948 gewesen. Noch unter dem Eindruck des 2. Weltkriegs wurde diese Erklärung von der Generalversammlung der Vereinten Nationen abgegeben, die jedoch nicht unmittelbar für die Mitgliedstaaten bindend wirkt. Lediglich der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) sowie der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) sind seit Mitte der 70er-Jahre für Mitgliedstaaten, die sie ratifiziert haben, bindendes Recht.  

Im Übrigen werden die Menschenrechte vor allem in sog. Konventionen festgehalten, die international den Schutz der Menschenrechte verfolgen, beispielsweise die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Um den Menschenrechten aber nicht nur auf dem Papier Geltung zu verschaffen, ist die Umsetzung in nationales (Verfassungs-)Recht aber nach wie vor unabdingbar, da die meisten internationalen Erklärungen und Übereinkommen nicht wirklich über ein effizientes Rechtsschutzsystem verfügen.  

Menschenrechte in Deutschland

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist zwar auch in Deutschland nicht bindendes Recht. Trotzdem gelten hier natürlich für jeden die Menschenrechte. Das garantieren das Grundgesetz und die europäische Grundrechtecharta. Auf diese können sich die Bürger auch direkt berufen. So kann man beispielsweise vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn der Staat gegen die eigenen Grundrechte verstößt.  

Die Grundrechte des Grundgesetzes entsprechen größtenteils den Allgemeinen Menschenrechten. Zwar werden einige Punkte nicht so ausdrücklich formuliert – das Verbot von Folter und Sklaverei hat z. B. keinen eigenen Artikel im Grundgesetz –, aber selbstverständlich umfasst auch das Grundgesetz in den Grundrechten und im Sozial- und Rechtsstaatsprinzip alle Grundgedanken der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. So gewährleisten Art. 1 und Art. 2 die Würde des Menschen und seine Freiheit sowie körperliche Unversehrtheit, wodurch Sklaverei und Folter verboten sind.  

Kann man Menschenrechte in Deutschland einklagen?

Wenn man sich in Deutschland auf internationale Menschenrechte beziehen möchte, geht dies nur, wenn sie durch einen völkerrechtlichen Vertrag auch hier unmittelbar gelten. Einige UN-Konventionen geben Betroffenen weiterreichende Beteiligungsrechte oder Ansprüche gegen den Staat als das deutsche Recht, sodass ein solches Vorgehen sinnvoll sein kann. Ein Beispiel dafür ist das Recht auf Inklusion behinderter Menschen aus der UN-Behindertenrechtskonvention.  

In Deutschland geltend u. a. diese UN-Konventionen zum Schutz spezieller Menschenrechte:  

  • UN-Konvention gegen Rassismus 

  • UN-Konvention zur Beseitigung von Diskriminierung der Frau 

  • UN-Konvention gegen Folter 

  • UN-Konvention für die Rechte der Kinder 

  • UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung

(AJO; LOE)

Foto(s): ©Adobe Stock/Cultura Creative

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