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Haustiere in der Mietwohnung – Das Wichtigste zur Tierhaltung in der Mietwohnung

  • 2 Minuten Lesezeit

Freund fürs Leben oder Störenfried? Das kommt auf die Perspektive an. Viele Mieter möchten auf lieb gewonnene Vierbeiner nicht verzichten. Für die meisten Vermieter sind Haustiere allerdings unerwünschte „Mitbewohner“. Weil im Gesetz eine Regelung fehlt, ist in erster Linie bedeutend, was im Mietvertrag steht.

Kleintiere dürfen nicht völlig verboten werden

Mit Blick auf Kleintiere darf im Vertragsformular die Haltung von Haustieren nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Klausel „Das Halten von Haustieren ist generell untersagt“ ist daher unwirksam. Für Kleintiere, dazu zählt man Fische, Vögel, Hamster, Schildkröten, Meerschweinchen und Zwergkaninchen, benötigt man keine Genehmigung des Vermieters. Sie dürfen unabhängig vom Mietvertrag in die Wohnung „einziehen“. Das gilt jedenfalls solange, als sie nicht in großer Zahl gehalten werden und zu keinen Klagen Anlass geben. Das gleiche gilt für Zierfische, sofern der Einbau des Aquariums keine Eingriffe in die Bausubstanz erfordert. 

Eine Ausnahme dagegen stellen Frettchen dar, die zwar auch zu den Kleintieren zählen, aber genehmigungspflichtig sind. Grund hierfür ist der erhebliche Gestank, den sie verursachen können. Ähnlich verhält es sich bei Papageien, da ihre lauten Schreie Nachbarn belästigen könnten.

Keine einheitliche Regelung existiert bei Ratten. Manche Richter halten diese Tiere für sauber und harmlos. Einige haben eine andere Meinung. Sie haben ein Haltungsverbot bestätigt, weil Ratten Ekel hervorrufen könnten.

Das Verbot von Hunden und Katzen wird durch eine Regelung im Mietvertrag wirksam. Eine Ausnahme bilden vierbeinige Helfer, auf die ihr Besitzer angewiesen ist. So ist zum Beispiel das Halten von Blindenhunden immer erlaubt.

Kampfhunde können vom Vermieter ohne weiteres abgelehnt werden, da sie die anderen Mitbewohner gefährden könnten. Aus dem gleichen Grund ist die Haltung giftiger Spinnen oder Schlangen nicht ohne weiteres möglich.

Unterschiedliche Rechtsprechung bei fehlender Regelung im Mietvertrag

Wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält, sollte der Vermieter bei Hunden und Katzen in Mehrfamilienhäusern immer um Erlaubnis gefragt werden. Ohne Klausel ist bei Streitfragen nach dem "vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache" zu fragen. Ist zum Beispiel die Hundehaltung ebenso üblich wie das Aufstellen einer Waschmaschine? Die Antwort der Gerichte fällt zwar höchst unterschiedlich aus, die meisten Gerichte tendieren aber bei Hunden zu einer negativen Beurteilung. Katzen werden in der Regel eher als 'normal' angesehen.

Für alle tierischen Bewohner gilt jedoch in jedem Fall: Hinterlassen sie Schäden, wie verschmutzte Teppiche, zerkratzte Bodenbeläge oder angefressene Kabel, müssen Besitzer für die Reparaturen aufkommen.

Bei Hunden darf der Vermieter die Haltung widerrufen, wenn sich die Tiere zum Beispiel als gefährlich zeigen, mit lautem Gebell die Nachbarn stören oder das Treppenhaus als Toilette benutzen. Wenn der Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen bereits im Haus wohnenden Mietern erlaubt hat, muss er dies auch bei den neu einziehenden Bewohnern zulassen.

Foto(s): ©Pixabay/Daga_Roszkowska

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Rechtstipps zu "Tierhaltung Mietwohnung" | Seite 2

  • 05.01.2015 GKS Rechtsanwälte
    „… nicht ausging. Grundsätzliche Tierhaltung darf nicht verboten werden! Das Gericht argumentierte, dass es nicht mehr dem üblichen Gebrauch einer Mietwohnung entspreche, wenn der Mieter sich mehr als einen Hund …“ Weiterlesen
  • 29.10.2014 Rechtsanwältin Dorrit Franze
    „… anderen Menschen, Tieren oder Sachen zufügt, haftet der Tierhalter persönlich und muss Schadensersatz und Schmerzensgeld leisten bzw. seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Daneben …“ Weiterlesen
  • 10.10.2014 Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.
    „… von Haustieren in der Mietwohnung verboten werden kann ist immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Die Vermieter sichern sich vor allem durch eindeutige Regelungen in Mietverträgen ab, wonach …“ Weiterlesen
  • 06.10.2014 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „Die Tierhaltung in der Mietwohnung ist ein häufiges Streitthema, mit dem sich schon so einige Gerichte beschäftigen mussten. Erbittert wird darum gekämpft, dass „Bello“ oder „Kitty“ mit in die (neue …“ Weiterlesen
  • 30.05.2014 anwalt.de-Redaktion
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  • 04.03.2014 Rechtsanwalt Christoph Riedel
    „… . Doch welche Haustiere sind in einer Mietwohnung erlaubt und welche Tierhaltung darf der Vermieter verbieten? Nicht jedes Kleintier ist erlaubt Kleinvieh macht zwar auch Mist, darf aber vom Vermieter …“ Weiterlesen
  • 08.11.2013 Dr. Sonntag Rechtsanwälte
    „Viele Vermieter haben Angst, dass durch das Halten von Haustieren die vermietete Wohnung beschädigt wird oder dass es Probleme mit den Nachbarn gibt. Deshalb versuchen sie eine Tierhaltung …“ Weiterlesen
  • 04.06.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… von Kleintieren durchaus zum normalen Mietgebrauch, sodass ein genereller Ausschluss durch Allgemeine Geschäftsbedingungen regelmäßig zu weit geht. Fachanwaltstipp: Die Rechtsprechung zur Tierhaltung …“ Weiterlesen
  • 11.04.2013 GKS Rechtsanwälte
    „Vielen Vermietern und auch Nachbarn ist die Tierhaltung in Mietwohnungen ein Dorn im Auge. Die bisher gängige und zulässige Praxis war es, große Tiere wie Hunde oder Katzen im Mietvertrag einfach …“ Weiterlesen
  • 21.03.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… bei Vertragsschluss noch nicht absehbar war. Hunde- und Katzenverbot stets Einzelfallentscheidung Mietklauseln, die das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen generell verbieten, sind unzulässig. Denn …“ Weiterlesen
  • 20.03.2013 Rechtsanwalt Sebastian Steineke
    „Die Tierhaltung in Mietwohnungen ist immer wieder ein Streitpunkt. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen nicht prinzipiell verbieten dürfen …“ Weiterlesen
  • 19.12.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… , die sich vor dem neuen tierischen Hausbewohner ekeln. Doch darf der Vermieter deswegen jegliche Tierhaltung verbieten? Kleintierhaltung ist stets erlaubt Wer nur ein Kleintier besitzt, kann sich freuen: Denn …“ Weiterlesen
  • 23.08.2012 Rechtsanwalt Holger Hesterberg
    „… der Tiere und Zustand und Lage der Wohnung oder des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet. Weiterhin sind entscheidend die persönlichen Verhältnisse, bestehende Tierhaltung im Haus, bisherige Handhabung …“ Weiterlesen
  • 03.07.2012 Rechtsanwalt Steffen Bußler
    „Grundsätzlich darf der Vermieter dem Mieter das Halten von Tieren in der Wohnung nicht verbieten. Jedem Mieter ist somit grundsätzlich die Haltung von Tieren in der Mietwohnung erlaubt …“ Weiterlesen
  • 27.05.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… Sie möglichst vor Abschluss des Mietvertrages, ob Sie Ihre Haustiere in der neuen Wohnung halten dürfen. Gegebenenfalls lassen Sie sich die Tierhaltung ausdrücklich im Mietvertrag zusichern. Andernfalls …“ Weiterlesen
  • 08.07.2009 Rechtsanwältin Alexandra Braun
    „… gestellt. Es ist richtig, dass die Haltung von Kleintieren in einer Mietwohnung vom Vermieter generell geduldet werden muss. Ein Verbot jeglicher Tierhaltung im Mietvertrag ist unwirksam. So hat …“ Weiterlesen
  • 02.05.2007 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch: Tierhaltung in der Mietwohnung Viele Mietverträge enthalten eine Klausel, wonach für die Tierhaltung die Erlaubnis …“ Weiterlesen