Umgangsrecht für Großeltern, Verfahrenswert und Verfahrenskostenhilfe im Umgangsverfahren

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Auch Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind – diese Aussage trifft zwar zu, die Durchsetzung des Umgangsrechts gestaltet sich aber oft schwierig. Immer dann, wenn zwischen dem Großelter und dem Kindesvater oder wahlweise der Kindesmutter unüberwindbare Differenzen bestehen, kommt ein Umgang nicht in Betracht. Denn: Das Kindeswohl steht über allem.

Die Streitigkeiten zwischen den erwachsenen Vater-Sohn oder Mutter-Tochter-Beziehungen sind dem Kind nicht zumutbar.

Das Kind würde automatisch in den Konflikt mit hineingeraten. Ein Loyalitätskonflikt wäre die Folge. Dies kann zu dauerhaften psychischen Schäden beim Kind führen.

Aus diesem Grund raten das Jugendamt, der Verfahrensbeistand sowie der Richter stets dazu, dass eine Mediation zwischen den Erwachsenen gemacht wird, um die Grundlage für ein normales Miteinander zu schaffen und somit auch dem Umgang zwischen Großeltern und Enkelkind wieder möglich zu machen.

Wird die Möglichkeit einer Mediation jedoch von einer Seite kategorisch abgelehnt, gibt es für die Großeltern auch kein Umgang.

Auch hier wieder die Ausnahme: Wenn die Großeltern beweisen können, dass der Umgang zwischen ihnen und dem Enkelkind den Kindeswohl dienlich ist, werden die Karten eventuell neu gemischt.

In vielen familienrechtlichen Verfahren werden sogar Sachverständigengutachter beauftragt, die überprüfen sollen, was dem Kindeswohl zuträglich ist und was nicht.

Wenn Sie so ein Verfahren anstrengen wollen, und nicht über die finanziellen Mittel verfügen, können Sie für sich Verfahrenskostenhilfe beantragen lassen. Wenn Ihnen diese bewilligt wird, werden die Kosten für das familienrechtliche Verfahren von der Landeskasse übernommen. Andernfalls beträgt der Verfahrenswert für Umgangsverfahren in der Regel EUR 3000,00. Keine Sorge! Das ist nicht das, was Sie zahlen müssen, sondern lediglich der Betrag, anhand dem das Gericht und der Rechtsanwalt die Gebühren errechnen.

www.familienrecht-nrw.de


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