Urheberrecht: Das Wichtigste zum Schutz geistigen Eigentums!
- 6 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum. Verwenden Sie ohne die Erlaubnis des Urhebers dessen Werk, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht. Wird Ihnen folglich eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, sollten Sie sich ausführlich darüber informieren, wie Sie gegen eine solche vorgehen können.
Die wichtigsten Fakten
- Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Werke, wie z. B. Filme, Bilder, Texte, Musikstücke sowie Software.
- Bei der Nutzung des geistigen Eigentums anderer muss stets deren Zustimmung eingeholt werden.
- Verwenden Sie ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers dessen Werk, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Ihnen droht eine Abmahnung oder sogar eine Geldstrafe.
- Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen.
Welche Grundsätze gelten beim Urheberrecht?
Die durch das Urheberrecht geschützten Werke sind in den §§ 2 bis 6 UrhG festgehalten. Das sind vorrangig Werke aus den Bereichen der Wissenschaft, Kunst und Kultur, wie beispielsweise Texte, Fotografien, Filme, Bauwerke, Musikstücke und Software. Außerdem werden durch das Urheberrecht Tänze und Skizzen geschützt.
Damit ein Werk Urheberrechtsschutz genießt, muss es einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Der Urheber ist der Schöpfer des Werks. Nur derjenige, der das Werk persönlich erschaffen hat, erhält daran das Urheberrecht. Auch bei einem Werk im Auftrag oder für einen Arbeitgeber erhält nur der Urheber das Urheberrecht. Haben mehrere ein Werk gemeinsam erschaffen und lässt es sich nur gemeinsam verwerten, sind diese Miturheber.
Das Urheberrecht bedarf keiner Anmeldung wie etwa ein Patent oder Design. Es ist nicht auf Dritte übertragbar, hat über den Tod des Urhebers bestand, ist aber ausnahmsweise vererblich. Erben des Urhebers können bis zu 70 Jahre nach dessen Tod das Urheberrecht geltend machen.
Es existieren aber auch Werke, die das Urheberrecht nicht abdeckt. Darunter fallen beispielsweise
- wissenschaftliche Erkenntnisse,
- Theorien und Lehren, Ideen, die spontan aber nicht patentiert sind, sowie
- amtliche Werke, wie amtliche Bekanntmachungen, Gesetze und Verordnungen.
Was ist urheberrechtlich geschützt?
Werke | Beispiele |
---|---|
Sprachwerke | Bücher, Reden & Computerprogramme |
Filmwerke | Videos & Filme |
Musikwerke | Songtexte & Noten |
Lichtbildwerke | Fotografien |
Pantomimische Werke | Tanz & Schauspiel |
Werke der bildenden Künste | Bilder & Zeichnungen |
Technische und wissenschaftliche Darstellungen | Pläne, Karten, Tabellen & plastische Darstellungen |
Urheberrechtsverletzung: Abmahnung erhalten?
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wurden die Rechte des Urhebers beeinträchtigt, d. h. das Werk wurde beispielsweise unerlaubt genutzt oder vervielfältigt. Auch wenn das urheberrechtlich geschützte Werk entweder geändert oder bearbeitet wurde, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Haben Sie eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen, müssen Sie häufig mit einer Abmahnung rechnen.
Üblicherweise liegt einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung bei, die Sie als Abgemahnter unterschreiben sollen. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich jedoch, der in der Unterlassungserklärung angegebenen Forderung nachzukommen. Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der Sie lebenslang bindet. Leisten Sie die Unterschrift und verstoßen Sie gegen die Unterlassungserklärung – sei es absichtlich oder nicht – trotzdem weiter, müssen Sie mit einer regelmäßig vereinbarten Zahlung einer hohen Vertragsstrafe rechnen.
Die wichtigsten Schritte nach Erhalt einer Abmahnung
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst.
- Bewahren Sie Ruhe.
- Nehmen Sie am besten die Beratung eines Anwalts für Urheberrecht in Anspruch.
- Treten Sie mit dem Abmahner nicht in Kontakt.
- Liegt eine Unterlassungserklärung bei, unterschreiben Sie diese nicht ohne anwaltlichen Rat.
- Vermeiden Sie eine voreilige Überweisung von geforderten Kosten.
Wer die Unterlassungserklärung nicht oder nicht wie verlangt abgibt, muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen. Mit einer einstweiligen Verfügung lässt sich die Abgabe der Unterlassungserklärung gerichtlich durchsetzen. Deshalb muss immer eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen – am besten mit anwaltlicher Hilfe.
Anspruch auf Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung
Wurden Sie hingegen durch eine Urheberrechtsverletzung geschädigt, steht Ihnen in der Regel ein finanzieller Ausgleich in Form von Schadensersatz zu. Somit können Sie vom Rechtsverletzer Ihre finanziellen Einbußen zurückfordern. Sie müssen aber nachweisen können, dass der Verletzer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Die Höhe des finanziellen Schadens kann jedoch nicht pauschal festgelegt werden, sondern es handelt sich stets um eine individuelle Berechnung. Der Verletzte hat die Wahl zwischen folgenden drei Möglichkeiten, um seinen Schadensersatz zu erhalten:
- Ersatz des entgangenen Gewinns
- Herausgabe des Verletzergewinns
- Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr
Entgangener Gewinn wird erstattet
Ist der Urheber durch einen Verstoß gegen das Urheberrecht von einer Vermögenseinbuße betroffen, kann ihm der tatsächliche Schaden in Höhe des entgangenen Gewinns erstattet werden. Folglich wird dem Rechtsverletzer der entsprechende Geldbetrag in Rechnung gestellt. Der Verletzte muss dazu offenlegen, was er tatsächlich verdient hätte.
Verletzergewinn wird herausgegeben
Die Einnahmen, die ein Rechtsverletzer durch die unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken erhalten hat, können ihm wieder abgesprochen werden. Man spricht dann vom Verletzergewinn. Diesen muss der Verletzer als Schadensersatz an den Verletzten zahlen, wobei er aber eigene Kosten abziehen darf, z. B. für die Herstellung von Raubkopien.
Lizenzgebühr wird gezahlt
Mittels der Lizenzgebühr wird der Schadensersatzanspruch auf der Grundlage des Betrages berechnet, den der Verletzer als Vergütung hätte zahlen müssen, wenn er sich die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts im Voraus eingeholt hätte. Grundlage für die Lizenzgebühr ist der Lizenzvertrag.
Welche dieser drei Möglichkeiten der Schadensberechnung in Ihrem Fall am besten ist, sollten Sie am besten mithilfe eines Anwalts für Urheberrecht entscheiden.
Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing
Filesharing ist eine technische Möglichkeit, Dateien online im Internet zu tauschen. Das kann sowohl auf legalem als auch auf illegalem Weg geschehen. Legales Filesharing liegt vor, wenn die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt oder wenn es sich um lizenzfreie Werke handelt.
Werden jedoch Lieder, PC-Spiele, Musikalben oder Filme über Tauschbörsen im Internet ohne diese Voraussetzungen angeboten, ist das meistens illegal. Oftmals ist in den Tauschbörsen voreingestellt, dass Dateien, die heruntergeladen werden, auch gleichzeitig automatisch für andere Nutzer zum Downloaden freigegeben werden. Schnell wird aus einem Download ein illegaler Upload. Dieses Anbieten, d. h. der Upload, von urheberrechtlich geschützten Inhalten wird in der Regel von darauf spezialisierten Kanzleien geahndet.
Illegales Filesharing wird in der Regel mit einer Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung geahndet. Liegt eine gewerblich motivierte Urheberrechtsverletzung vor, droht zudem oft ein Strafverfahren. Je nach Tatbestand sieht das Urheberrechtsgesetz entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre vor.
In den meisten Fällen ist Filesharing illegal. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie schnell handeln! Mehr Informationen zum genauen Vorgehen erhalten Sie auf unserer Seite Abmahnung Filesharing.
Wie schützen Sie sich vor einer urheberrechtlichen Abmahnung?
- Lizenzen prüfen: Wird Ihnen beispielsweise eine Grafik oder ein Video von einem Kunden zur eigenen Verwendung überlassen, sollten Sie die zugehörigen Lizenzen dazu prüfen. Denn die Rechte gehen nicht immer automatisch auf Sie über.
- Lizenz erwerben: Sie sollten immer die Lizenz des Rechteinhabers erwerben, wenn Sie z. B. Bilder für Werbematerial, Videos oder auch Tonaufnahmen benötigen.
- Namen nennen: Wichtig ist es, bei der Veröffentlichung eines jeden Bilds stets die Quellenangabe zu nennen.
- Inhalte kontrollieren: Falls Sie Links auf externe Inhalte publizieren möchten, sollten Sie die Inhalte, auf die Sie verweisen, gewissenhaft prüfen. Wenn sich auf der betreffenden Seite urheberrechtliche Verstöße befinden, kann es passieren, dass Sie bezüglich der Verlinkung haften müssen. Eine Überprüfung der Inhalte kann jedoch unzumutbar sein.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Urheberrecht?
Rechtstipps zu "Urheberrecht" | Seite 229
-
05.07.2023 Rechtsanwalt Georg Schäfer„… Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte First sorgfältig und greifen Sie zum Telefon oder schicken Sie uns eine E-Mail …“ Weiterlesen
-
23.01.2014 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ist stets gleich: dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, über seinen Internetanschluss sei ein urheberrechtliches Werk getauscht worden und er habe die Verantwortung hierfür …“ Weiterlesen
-
23.01.2014 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten …“ Weiterlesen
-
05.07.2023 Rechtsanwalt Georg Schäfer„… Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben Suchen Sie daher den Rat …“ Weiterlesen
-
22.01.2014 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… . Aus der anstandslosen Zahlung könnten sich unter Umständen Beweisprobleme ergeben. Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie - gerne helfen wir Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit …“ Weiterlesen
-
22.01.2014 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht und Wettbewerbsrecht) bundesweit verteidigt. Liegt eine Patentverletzung vor, kann es erforderlich werden …“ Weiterlesen
-
22.01.2014 VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten„… melden sich viele Mandanten bei uns, wegen Abmahnungen, die sich auf urheberrechtliche Verletzungen an Erotikfilmen beziehen. Gefordert wird immer das gleiche: die unverzügliche und dauerhafte Löschung …“ Weiterlesen
-
21.01.2014 Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.„… , wenn der Anschlussinhaber nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, weil sie durch andere begangen wurden. Vertrauen Sie Ihren Fall daher in Ihrem Interesse jemandem an, der auf dem Gebiet des Urheberrechts …“ Weiterlesen
-
21.01.2014 Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg„… . Es wird der Vorwurf gemacht, das urheberrechtlich geschützte Werk in einem Peer-to-Peer-Netzwerk in einer illegalen Tauschbörse angebotenen zu haben. Erfahren Sie hier, wie Sie Fehler vermeiden können …“ Weiterlesen
-
21.01.2014 Rechtsanwalt Matthias Lederer„… Werke zu erstrecken. Auch wenn sich insoweit viele Tipps bereits im Internet finden lassen, müssen Betroffene sich immer verdeutlichen, dass es beim Urheberrecht um eine rechtliche Spezialmaterie geht …“ Weiterlesen
-
21.01.2014 Rechtsanwältin Fachanwältin Denise Himburg„… , ohne den Kläger hierfür um Zustimmung zu bitten. Die Fotos hatte der Kläger auf einer Veranstaltung in einem Friseurladen angefertigt. Da jedes Foto urheberrechtlichen Schutz genießt, mahnte …“ Weiterlesen
-
21.01.2014 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… . Bei fruchtlosem Verstreichen der in der Abmahnung gesetzten Frist werden Waldorf Frommer ihrer Mandantschaft gerichtliche Schritte empfehlen. Urheberrechtliche Abmahnung wegen EBook erhalten …“ Weiterlesen
-
20.01.2014 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Vorgeworfen wird, das urheberrechtlich geschützte Musikwerk, an dem die Herren Kindervater und Bülles die Rechte innehaben, als Bestandteil der Datei namens „German Top 50 Dance Charts vom 01.07.2013" über …“ Weiterlesen
-
20.01.2014 Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.„… ", die mit der komplexen Materie des Urheberrechts nur selten in Berührung kommen, oft zur vorschnellen Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Haben Sie diese erst einmal abgeschickt, ist bereits …“ Weiterlesen
-
26.05.2023 Rechtsanwalt Georg SchäferDer ewige Klassiker, die BGH-Entscheidung vom 12.05.2010 „Sommer unseres Lebens" wird von allen Seiten sowohl den Abmahnkanzleien, als auch den Rechtsanwälten, die den Abgemahnten helfen wollen, in ve … Weiterlesen
-
16.01.2014 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge Ruhig bleiben Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar …“ Weiterlesen
-
26.05.2023 Rechtsanwalt Georg Schäfer„… Auffassung der Rechtsexperten für Urheberrecht der Fall des Streamens auf dem Pornoportal „redtube.com" mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht illegal, sondern rechtmäßig ist. Das Streamen unterscheidet …“ Weiterlesen
-
16.01.2014 Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg„… und ähnlichem zurück, schließlich ist es nahezu kinderleicht jedwedes Bild aus dem Internet auf seiner Facebook-Seite zu posten. Gerade bei dem Teilen von Fotos lauert aber die Gefahr einer urheberrechtlichen …“ Weiterlesen
-
15.01.2014 Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg„In Zeiten der stetig zunehmenden Nutzung von Social Media nehmen gleichzeitig die Fälle der unberechtigten Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten - insbesondere im Zusammenhang …“ Weiterlesen
-
15.01.2014 VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten„… . Sie sollten keinesfalls voreilige Handlungen vornehmen, sondern die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche vorerst von einem im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen …“ Weiterlesen
-
15.01.2014 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… zu beweisen. Der Verteidigung dürfte Mut machen, dass das OLG Hamm in einem ganz aktuellen Beschluss vom 4.11.2013 (I-22 W 60/13 [ http://www.stroemer.de/index.php/entscheidungen/urheberrecht/1412-olg …“ Weiterlesen
-
14.01.2014 SZ-Rechtsanwälte„… von Urheberrechtsverletzungen ergreifen. Bei Fragen zu urheberrechtlichen Abmahnungen können Sie sich gern an uns wenden, wir sind zeitnah für Sie erreichbar per E-Mail unter info@sz-law.de oder per Telefon unter 0351/8106245.“ Weiterlesen
-
14.01.2014 Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.„… Sie Ihren Fall daher in Ihrem Interesse jemandem an, der auf dem Gebiet des Urheberrechts ausreichend Praxiserfahrung hat. Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Ziel …“ Weiterlesen
-
14.01.2014 Dr. Wachs Rechtsanwälte„… einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dem Betroffenen wird die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Werkes Der Hobbit - Smaugs …“ Weiterlesen