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Verkehrsrecht: Das sollten Sie als Verkehrsteilnehmer unbedingt wissen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Verkehrsrecht: Das sollten Sie als Verkehrsteilnehmer unbedingt wissen!

Unter Drogeneinfluss gefahren, in einen Unfall verwickelt worden oder sogar Fahrerflucht begangen? Alle diese Themen regelt das Verkehrsrecht. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Bußgeld, Fahrverbot und sogar Haftstrafen rechnen. Entsprechend wichtig ist eine gute Beratung vom Anwalt.

Die wichtigsten Fakten

  • Als Teilnehmer am Straßenverkehr müssen Sie die Verkehrsregeln einhalten.
  • Bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln erhalten Sie einen Bußgeldbescheid.
  • Ein Drittel aller Bußgeldbescheide sind aber inhaltlich mangelhaft oder falsch.
  • Als Unfallbeteiligter sollten Sie rasch die entstandenen Schäden dokumentieren, um später Ihre Ansprüche leichter durchzusetzen.
  • Bei einem Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheid ist es empfehlenswert, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. 

So gehen Sie vor

  1. Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin beim Rechtsanwalt für eine erste Orientierung und Einschätzung.
  2. Nehmen Sie passende Unterlagen mit, z. B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Unfallprotokoll etc.
  3. Der Zeitrahmen für eine Erstberatung beträgt rund 90 Minuten.
  4. Die Kosten der Erstberatung liegen normalerweise bei bis zu 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und 20,00 Euro Pauschale für Auslagen.
  5. Die Erstberatung ist in der Kanzlei, telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder notfalls auch per E-Mail möglich.

Worin unterscheiden sich Ordnungswidrigkeit und Verkehrsstraftat?

Haben Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen, kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat handeln. Entscheidend ist die Schwere der Verfehlung. 

Wirft man Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie Geschwindigkeitsüberschreitung vor, so richtet sich die Höhe der Sanktion nach dem Bußgeldkatalog. Zusätzlich zur Geldbuße können auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot auf Sie zukommen. Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Ihnen sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Stellt Ihr Vergehen eine Verkehrsstraftat dar, so wird gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet, das häufig auch vor Gericht verhandelt wird. Hierzu kann es beispielsweise kommen, wenn Sie eine andere Person bewusst verletzt haben oder ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren sind.

Bei Verkehrsstraftaten kann Ihnen neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Zudem kann das Gericht auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und ein Fahrverbot anordnen oder Ihnen den  Führerschein entziehen.

Verwarngelder sind von Bußgeldern abzugrenzen

Wurden Sie bei einem Verkehrsverstoß erwischt, erhalten Sie innerhalb von drei Monaten einen Bußgeldbescheid. Die Bußgelder liegen abhängig von der Schwere der Tat zwischen 10 und 2.000 Euro. Bei kleineren Vergehen kommen Sie als Verkehrsteilnehmer aber häufig auch mit einer Verwarnung davon.

Parken Sie beispielsweise im Parkverbot, so erhalten Sie kein Bußgeld, sondern müssen im Regelfall ein Verwarngeld zwischen 10 und 35 Euro bezahlen. Dabei sollten Sie beachten, dass Sie bei einem solchen Schreiben nur eine Woche Bedenkzeit haben. Wenn Sie das Verwarngeld nicht bezahlen, wird das teurere Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet.

Was enthält der Bußgeldkatalog?

Im Bußgeldkatalog können Sie den zu erwartenden Inhalt des Bußgeldbescheids inklusive der Höhe der Geldbuße ablesen. Diese Aufstellung der Bußgelder ist regelmäßig Änderungen unterworfen.

Anfang 2014 organisierte der Gesetzgeber das frühere Verkehrszentralregister von Grund auf neu. An seine Stelle trat das Fahreignungsregister, dessen Bewertungssystem mehr Übersichtlichkeit bieten und die Verkehrssicherheit erhöhen soll. Seit Inkrafttreten dieser neuen Systematik zur Bewertung der Fahreignung müssen Sie den Führerschein schon bei 8 gesammelten Punkten abgeben.

Seit Oktober 2017 liegt der Schwerpunkt des Strafmaßstabs des Bußgeldkatalogs noch deutlicher auf dem Aspekt Sicherheit im Straßenverkehr. Aus diesem Grund drohen Ihnen nun einerseits bei Abstandsverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder der Blockierung von Rettungsgassen höhere Bußgelder. Andererseits erhalten Sie beispielsweise keine Punkte in Flensburg mehr, wenn Sie in eine Umweltzone ohne Umweltplakette fahren.

Im Januar 2018 wurde zudem die Winterreifenpflicht verschärft. Wenn Sie bei Glatteis ohne Winterreifen unterwegs sind, droht Ihnen auch ohne Unfall ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Im Falle einer Behinderung des Verkehrs sind es sogar 80 Euro.

Auch Fahrradfahrer müssen die Verkehrsregeln einhalten

Als Fahrradfahrer benötigen Sie zwar keinen Führerschein, müssen aber dennoch die Regeln im Straßenverkehr einhalten und bei Verkehrsverstößen mit Bußgeldern rechnen. Außerdem sind Radfahrer nicht nur deutlich höheren Risiken bei Verkehrsunfällen ausgesetzt, sondern können auch haften, wenn es durch ihr Fehlverhalten zu einem Unfall kommen sollte.

Was ist bei einem Verkehrsunfall zu beachten?

Alle Verkehrsteilnehmer, egal ob Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger, können in einen Unfall verwickelt werden. Das Verhalten am Unfallort ist gesetzlich geregelt. So dürfen Sie als Unfallbeteiligter z. B. sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernen, ansonsten machen Sie sich strafbar.

Die Haftung und die damit verbundene Frage der Schadensregulierung richtet sich danach, wer den Unfall verursacht hat. Wenn mehr als eine Person die Schuld an einem Unfall trägt, müssen die einzelnen Beteiligten eine Quote des Schadens tragen, welche ungefähr ihrem Anteil am Unfall entspricht. Die genaue Höhe dieser Haftungsquote muss oft ein Gericht ermitteln.

Unfälle und Verunglückte im Straßenverkehr: Ein Vergleich der Jahre 2019 und 2018

Anzahl in 2019Anzahl in 2018
Polizeilich erfasste Unfälle insgesamt2.667.8632.636.468
Unfälle mit Personenschaden300.006308.721
Unfälle mit Sachschaden2.367.8572.327.747
Verunglückte insgesamt387.078399.293
davon Getötete3.0453.275
davon Schwerverletzte65.19667.967
davon Leichtverletzte 318.837328.051

Quellen: Statistisches Bundesamt, Kraftfahrt-Bundesamt, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Bundesanstalt für Straßenwesen

Foto(s): ©Fotolia/Artusius

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