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Rechtsanwalt

Bernd Podlech-Trappmann

Bernd Podlech-Trappmann, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht
Bernd Podlech-Trappmann, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht
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von L. K. am 15.11.2024 um 20:46 Uhr
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Medizinrecht

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Bernd Podlech-Trappmann – handeln im Sinne des Patienten

Guten Tag. Mein Name ist Bernd Podlech-Trappmann – Fachanwalt für Medizinrecht. Meine Fachgebiete sind ärztliche Behandlungsfehler, Geburtsschäden und das Patientenrecht. Als Rechtsanwalt bin ich seit 1989 durchgehend tätig. 2006 erhielt ich zusätzlich die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht. Dadurch bin ich in besonderem Maße Ihr Ansprechpartner, wenn es um Ihre rechtlichen Fragestellungen im medizinischen Bereich geht.

  • Sie, ein Angehöriger oder ein Bekannter sind Opfer eines Behandlungsfehlers? Dann bin ich der passende Anwalt.
  • Sie und Ihre Familie sind Opfer eines Geburtsschadens? Dann vertrete ich Sie.
  • Sie haben Fragen bzgl. Ihrer Rechte in einem ärztlichen Behandlungsverhältnis? Auch da bin ich Ihr Ansprechpartner.

Was auch immer Ihnen im Krankenhaus oder während einer Behandlung widerfahren ist: Oftmals wurde Ihr Vertrauen ebenfalls verletzt. Daher bin ich ausschließlich auf Patientenseite tätig. Sie haben als mein Mandant keine Interessenskonflikte zu befürchten. Ich vertrete ausschließlich Patienten und setze mich mit all meiner Kraft für sie ein – deutschlandweit.

Das gilt auch bei Pfusch in Pflegeheimen, Problemen mit dem Pflegegrad oder bei Streit um eine Rente wegen Erwerbsminderung. Ich vertrete Sie – bundesweit außergerichtlich und vor den Sozialgerichten.

Bei ärztlichen Behandlungsfehlern: Ausschließlich zum Fachanwalt für Medizinrecht

Angefangen bei mangelhafter Aufklärung über nosokomiale Infektionen bis hin zu vergessenen Kompressen und falschen Implantaten: Es gibt eine Vielzahl an möglichen Behandlungsfehlern. Und ebenso vielfältig sind die daraus resultierenden Folgen. So können Sie bei einer nicht dokumentierten Allergie mit einem blauen Auge davongekommen sein; Behandlungsfehler wie die Applikation eines falschen Medikaments oder eine nicht lege artis durchgeführte Operation hingegen können auch zu einer lebensbedrohlichen Situation führen – oder lebenslange Folgen mit sich bringen.

Wenn Sie die Vermutung haben, dass Sie oder jemand aus Ihrem Bekanntenkreis das Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, dann zögern Sie nicht: Kontaktieren Sie mich als Fachmann im Medizinrecht. Ich analysiere die Gegebenheiten, berate Sie und geben Ihnen einen Überblick über die Erfolgsaussichten. Den Behandlungsfehler rückgängig machen kann ich nicht, aber ich kann in vielen Fällen für monetäre Kompensation sorgen, sodass Sie abgesichert sind.

Ein Fall aus der Praxis: 80.000 Euro für Falschbehandlung mit Tampon

Eine meiner Mandantinnen kam im November 2015 mit postoperativen Nachblutungen in ein Wittener Krankenhaus. Dort legte man ihr einen Vaginaltampon mit dem Medikament Albothyl in die Scheide. Dieser sollte für 24 Stunden dort verbleiben, sodass das Medikament die Blutung stoppen konnte. Wie der vor Gericht bestellte Sachverständige nun jedoch betonte, entspricht das nicht dem fachärztlichen Standard.

Normalerweise erfolgt eine Behandlung mit Albothyl kleinflächig, unter fachmännischer Kontrolle und auf wenige Minuten begrenzt. Eine Behandlung über einen ganzen Tag hinweg, ohne jedwede medizinische Beobachtung, war dem Gutachter – trotz 35-jähriger Erfahrung – vollkommen unbekannt.

Infolge des Behandlungsfehlers mit der Albothyl-Tamponade litt die Mandantin unter starken Schmerzen. Im weiteren Verlauf kam es zu Geschwürbildungen und sogar einem anschließenden Revisionseingriff in einer weiteren Klinik. Die aus der anfänglichen Falschbehandlung resultierenden Langzeitfolgen, unter anderem durch Nervenverletzungen hervorgerufene Sensibilitätsstörungen und eine chronische Hautentzündung, begleiten die Mandantin heute noch – fünf Jahre nach dem Eingriff.

Nachdem die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses anfänglich nur 10.000 Euro zahlte, entschied sich die Mandantin gerichtlich dagegen vorzugehen. Gemeinsam verklagten wir das Wittener Krankenhaus vor der 6. Zivilkammer auf 100.000 Euro Schadenersatz und erwirkten aufgrund der eindeutig fehlerhaften Behandlung einen Vergleich – mit einer Entschädigung von weiteren 80.000 Euro für die Klägerin.

Bei Geburtsschäden: Der Fachanwalt für Medizinrecht

Ein Geburtsschaden ist das Schlimmste, was Ihrer Familie passieren kann. Mit oftmals lebenslangen Folgen ist er eine immense Belastung für alle Beteiligten. Das macht es umso wichtiger, dass Sie sich einen Rechtsbeistand besorgen, der für monetäre Kompensation seitens des Schädigers sorgt.

Als Ihr Fachanwalt klage ich für Sie bei Verdienstausfällen Erwerbsminderungsschaden ein. Bei Schäden an Kind und Mutter mache ich Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld geltend. Und als finanzielle Unterstützung für notwendige Umbaumaßnahmen sorge ich dafür, dass Sie eine entsprechende Kompensation in Form von Schadenersatz seitens des Schädigers erhalten.  

Was auch immer Ihrem Kind und ihrer Familie widerfahren ist: Wir können gemeinsam dafür sorgen, dass Sie finanziell bestmöglich entschädigt werden, damit Sie in eine sorgenfreiere Zukunft blicken. Wenn Sie Hilfe und Unterstützung benötigen: Rufen Sie mich an. Ich berate Sie gern.

Das Patientenrecht – was Ihnen zusteht

Das Patientenrechtegesetz sieht vor, dass Sie als Patient ein Recht auf Behandlung nach allgemein anerkannten Standards haben. Werden diese Standards nicht erfüllt und behandelt Sie Ihr Arzt nicht lege artis – nach allen Regeln der Kunst –, können Sie für entstandene materielle und immaterielle Schäden einen Anspruch auf Kompensation geltend machen.

Ich als Fachanwalt für Medizinrecht bin Spezialist im Patientenrechtegesetz. Daher kenne ich die Fallstricke und Stellhebel der modernen Medizin und verhelfe auch Ihrem Wunsch nach Kompensation zum Erfolg.



Bernd Podlech-Trappmann ist gelistet in Rechtsanwälte Witten und Rechtsanwälte Deutschland.

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