Bewertungen von KleinKlefenz - Kanzlei für Strafrecht

5,0
Sehr gut
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Bewertungen

AS

von A. S. am 16.04.2023 um 13:52 Uhr für Rechtsanwalt Maximilian Klefenz

Einfuhr von BtM
Strafrecht
Herr Klefenz ist ein sehr kompetenter und auch ehrlicher Anwalt. Es war das erste mal vor Gericht für mich. Er hat mir alles gut erklärt, wie wir vorgehen und er hat auch das bestmögliche Ergebnis erzielt! Bei der Beratung habe ich mich schon sehr sicher gefühlt und vor Gericht (im Prozess) wurde diese Erwartung ausnahmslos erfüllt. Ich kann Herr Klefenz nur wärmstens weiter empfehlen als einen sehr ehrlichen Anwalt (was mir besonders wichtig war / Klartext über mögliche Folgen und ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt oder nicht), der seinen Job lückenlos gut erfüllt hat!

Vielen Dank
BG

von B. G. am 22.03.2023 um 18:01 Uhr für Rechtsanwalt Maximilian Klefenz

Ein grosses Dankeschön für eine professionelle anwaltliche Vertetung!
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Klefenz hat mich anwaltlich vertreten.
Ich schätze seine professionelle Art sehr und kann die Kanzlei, und insbesondere
Herrn Rechtsanwalt Klefenz sehr empfehlen.
Danke für Ihre Unterstützung Herr Klefenz!
MT

von M. T. am 13.03.2023 um 13:28 Uhr für Rechtsanwalt Maximilian Klefenz

Tatvorwurf Diebstahl
Strafrecht
Vom ersten Aufnahmegespräch bis hin zum Verfahrensabschluss war meine Erfahrung durchweg positiv. Der Herr Klefenz ist darauf bedacht, seinen Mandanten tatsächlich zu helfen und nimmt sich die notwendige Zeit, um die bestmögliche Unterstützung zu ermöglichen. Vielen Dank!!!
NR

von N. R. am 02.03.2023 um 18:21 Uhr für Rechtsanwalt Christoph Klein

1000Dank😁
Strafrecht
Herr RA.Klein, als auch sein Team, sind wirklich grandios💪🏻
Egal, ob es eine kurze Beratung sein soll oder es um finanzielle Dinge geht, z.B. die Vereinbarung einer "Ratenzahlung" der entstandenen Kosten.
Es gibt eine Lösung!
Herr Klein &Team, 1000 Dank für alles‼️

Alles Gute und nochmals Danke, dass Sie sich meinem Fall angenommen haben!

Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau N.
Vielen Dank für Ihre tolle Bewertung! Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen helfen konnten!
Christoph Klein
Fachanwalt für Strafrecht.
CW

von C. W. am 24.02.2023 um 15:31 Uhr für Rechtsanwalt Maximilian Klefenz

Vorwurf Straftat
Strafrecht
Kurz und knapp die wichtigsten Punkte beschrieben und dann erfolgreich gehandelt
FG

von F. G. am 14.02.2023 um 12:29 Uhr für Rechtsanwalt Christoph Klein

Falschbeschuldigung
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Klein hat uns, in einer aufgrund von Inkompetenz der Staatsanwaltschaft Köln aufgezwungenen Angelegenheit, fachlich äußerst kompetent und menschlich sehr verständnisvoll vertreten und den Fall nicht nur innerhalb kürzester Zeit aus der Welt geräumt sondern auch noch Schadensersatzansprüche durchgesetzt. Schade das man nur 5 Sterne vergeben kann denn dieser Anwalt hätte ohne jeden Zweifel mehr verdient! Vielen Dank für alles!
Frank G.
FZ

von F. Z. am 01.02.2023 um 09:59 Uhr für Rechtsanwalt Maximilian Klefenz

BTM Besitz
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Klefenz,
war sehr professionell aufgestellt.
Gut organisiert und hat mich mehr als perfekt beraten.
Hierbei sieht man das er wirklich vom Fach ist und weiß was er als Anwalt zutun hat vor Gericht. Sehr empfehlenswert.
OC

von O. C. am 20.01.2023 um 10:05 Uhr für Rechtsanwalt Maximilian Klefenz

Professionell und unaufgeregt
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Klefenz hat mich in einer Strafsache vertreten. Durch sein ruhiges aber stringentes Vorgehen in der Sache fühlte ich mich zu jeder Zeit sehr gut vertreten. Letztlich wurde die ganze Sache aufgrund der schlüssigen Argumentation von RA Klefenz dann auch eingestellt. Natürlich sollte man immer bestrebt sein, keinen Strafverteidiger zu benötigen. Falls Dinge aber doch einmal anders laufen, ist man bei Herrn RA Klefenz auf jeden Fall in guten Händen.
Sehr geehrter Herr O.C., vielen Dank für diese sehr positive Bewertung. Es war ein schöner Erfolg, dass die Verteidigungsschrift in Ihrer Angelegenheit (Vorwurf: Körperverletzung) Erfolg hatte und die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sie nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat - insbesondere, da Sie bei Fortgang des Verfahrens aufgrund Ihres Beamtenstatus möglicherweise disziplinarrechtliche Folgen zu befürchten hatten. Unser Vortrag, wonach ein vorsätzliches Handeln nach Aktenlage nicht hinreichend wahrscheinlich sei und überdies weder ein Strafantrag vorlag, noch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung (§ 230 StGB) zu bejahen sei, hat gefruchtet.
MR

von M. R. am 10.01.2023 um 13:05 Uhr für Rechtsanwalt Christoph Klein

Sehr gut fachliche und menschlich einwandfreie Unterstützung in einem Ermittlungsverfahren.
Strafrecht
Herr Christoph Klein hat mich in einem Ermittlungsverfahren, fachlich und menschlich sehr gut beraten und in allen rechtlichen Fragen professionell und menschlich einwandfrei unterstützt.
Ich bin mit seiner Arbeit überdurchschnittlich zufrieden und kann ihn nur weiterempfehlen.
Ich wünsche ihm und seinem Team, weiterhin soviel Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick und seinen klaren Blick auf Sachverhalte und Problemstellungen.
Solche Anwälte braucht unser Land!
Viel Erfolg weiterhin in seiner Arbeit.
Danke
MR
Sehr geehrter Herr R. ,

Vielen Dank für Ihre tolle Bewertung. Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen helfen konnten. Das Ermittlungsverfahren zog sich über einen sehr langen Zeitraum hin und war sicher eine große Belastung für Sie. Umso schöner ist, dass das Verfahren am Ende gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde und wir nachweisen konnten , dass die Vorwürfe, die erheblich waren, unberechtigt waren. Wir wünschen Ihnen alles Gute.

Christoph Klein
Fachanwalt für Strafrecht
MS

von M. S. am 09.01.2023 um 16:03 Uhr für Rechtsanwalt Maximilian Klefenz

Ermittlungsverfahren Straftat
Strafrecht
Herr Klefenz hat eine emphatische Art und hat sich für mein Empfinden gut in meine Lage hineinversetzt. Es lief ein Ermittlungsverfahren gegen mich und Herr Klefenz hat für mich sehr gründlich, klug und plausibel auf die die Anklage reagiert. Ich habe stets das Gefühl gehabt, dass er seine Arbeit gerne macht, gut darin ist und dass er ehrlich ist. Das ist für mich wesentlich und dadurch hatte ich auch ein gutes Gefühl. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, was mich selbst etwas überrascht hat. Ich habe ihn bereits einigen Freunden empfohlen und würde ihn jederzeit wieder beauftragen. Vielen Dank Hr. Klefenz und alles Gute!
Sehr geehrter Herr M.S., vielen Dank für diese sehr positive Bewertung. Ihnen wurden Straftaten wider die sexuelle Selbstbestimmung (§ 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB) sowie Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 StGB) und weitere Straftaten vorgeworfen. Ich konnte in Ihrer Angelegenheit vorbringen, dass ein Teil der Taten unwiderlegbar verjährt sei, zudem entgegen dem Vorbringen der Anzeigenerstatterin keine Sexualstraftat nachweisbar ist und hinsichtlich des verbleibenden Tatvorwurfs war die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens bereit, nachdem Sie eine Geldzahlung an die Anzeigenerstatterin geleistet haben. So konnten wir eine gerichtliche Hauptverhandlung vermeiden und Sie sind weiter nicht vorbestraft. Ein schöner Erfolg!