Rechtsanwalt Christoph Klein
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Vorwurf des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses gem. § 174c StGB
Die Vermögensabschöpfung im Strafrecht
Über mich
Strafverteidiger Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht
Ich bin als Fachanwalt für Strafrecht seit fast 20 Jahren im Bereich der Strafverteidigung tätig. Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren und/oder Angeklagter in einem strafrechtlichen Hauptverfahren sind, benötigen Sie einen Profi, der mit den Besonderheiten des Strafverfahrens vertraut und bereit ist, Sie gegen vorschnelle Anschuldigungen zu verteidigen.
Sie können mich jederzeit zu einem unverbindlichen Informationsgespräch kontaktieren!
Im Bereich des STRAFRECHTS helfe ich Ihnen bei allen Problemen, insbesondere
Verteidigung in der Untersuchungshaft
- Verhaftung, Festnahme, Haftbefehl, Haftbeschwerde, Gewahrsam, Kaution, Auflage
Allgemeines Strafrecht
- Raub, Diebstahl, Erpressung, Unterschlagung, Hehlerei, Körperverletzung, Mord, Totschlag, Betrug, Stalking, Widerstand, Nötigung
Jugendstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht,
- insbes. Einfuhr, Handeltreiben (dealen), Besitz, Anbau, Erwerb
Sexualstrafrecht
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Verteidigertätigkeit liegt im Sexualstrafrecht. Darunter versteht man verschiedene Vorwürfe, bspw.
- sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuelle Beleidigung,
- sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
- Besitz und Verbreitung von kinder- / jugendpornografischen Dateien usw.
Die Verteidigung im Sexualstrafrecht ist eine interdisziplinäre Tätigkeit, die nicht jeder Strafverteidiger/Fachanwalt für Strafrecht beherrscht. Als Verteidiger im Sexualstrafrecht benötigt der Rechtsanwalt besondere Kenntnisse aus den Bereichen des Strafrechts, Strafverfahrensrechts, Sexualmedizin und Aussagepsychologie. Die Fähigkeiten habe ich im Laufe meiner Tätigkeit durch praktische Verteidigung in einer immensen Zahl an Sexualstrafverfahren erworben.
Im Bereich des Medizinstrafrechts helfe ich Ihnen bei folgenden Problemfeldern:
- Sponsoring und Drittmittel – Vorteilsannahme
- Körperverletzung/fahrlässiger Tötung
- Vermögensdelikte
- Sexualdelikte in Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, insbesondere sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
Weitere Informationen finden Sie unter: www.temmeklein.de
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