Bewertungen von AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

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Sehr gut
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Bewertungen

PM

von P. M. am 10.01.2020 um 11:46 Uhr für AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Kapitalmarktrecht,Fonds
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Kompetenter Ansprechpartner
Gute Sachkenntnis
SF

von S. F. am 29.12.2019 um 10:33 Uhr für AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Falschberatung eines Finanzinstituts
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr RA Weigert hat mich zu meiner größten Zufriedenheit durch meine heikle Angelegenheit in Sachen gegen einen Finanzberater- Institut geholfen. Durch seinen ungebrochenen Einsatz erzielte er ein unverhofftes positives Resultat. Mit bestem Gewissen kann ich diesen Anwalt uneingeschränkt empfehlen.
BF

von B. F. am 16.12.2019 um 09:27 Uhr für AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Verfahren Prospekhaftung
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
In einem Verfahren gegen die Prospektverantwortlichen einer grossen deutschen Fondsgesellschaft aufgrund der Verwendung eines fehlerhaften Emissionsprospektes war ich mit der Vertretung durch die Anwaltskanzlei AKH-H, Rechtsanwalt Weigert sehr zufrieden. Die Zusammenarbeit mit Herrn Weigert empfand ich sowohl fachlich als auch menschlich unterstützend und zielführend. Daher würde ich ihn jederzeit weiterempfehlen.
EL

von E. L. am 10.12.2019 um 16:24 Uhr für AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Rechtsberatung bei geschlossenem Immobilienfonds
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Die Behandlung meines Anliegens (schriftliche Beratung) durch Frau RA Hollmann war ausgesprochen professionell, sehr ausführlich , ausgewogen und verständlich. Wegen drohender Verjährung erfolgte sie an einem Freitag Mittag innerhalb weniger Stunden. Beeindruckt hat mich in dieser Situation auch die freundliche Hilfsbereitschaft des Büro-Teams. Ein weiterer Pluspunkt: die Vorprüfung war kostenfrei. - Also 100%ige Weiterempfehlung !
E.D.Lübs
MS

von M. S. am 08.12.2019 um 13:05 Uhr für AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Regressforderung gegenüber Fonds
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich wurde von der Kanzlei bei Regressforderungen gegenüber 2 Fonds vertreten. Das Marketing-Schreiben der Kanzlei war super und die Kontaktaufnahme vielversprechend. Mir wurden hohe Erfolgsaussichten aufgrund der Erfolge der Kanzlei bei den gleichen Fonds in Aussicht gestellt. Leider wurde mir nicht mitgeteilt, dass die „Anwerbungsanwälte“ den Fall zur Abwicklung an Kollegen abgeben. In der Zeit wurden mindestens 3 Mal die zuständigen Anwälte gewechselt. Mit jedem Wechsel wurden die Rückerstattungsaussichten weiter runter geschraubt, obwohl sich an den vorliegenden Beratungsunterlagen nichts geändert hatte. Angeblich hat der „Anwerbungsanwalt“ hier falsche Hoffnungen gemacht. Die Erreichbarkeit der Anwälte war schlecht und der Bitte eines Rückrufs oder einer Antwortmail wurde meist selbst nach mehrmaliger Aufforderung nicht nachgekommen.
Nach der Einigung hat das Zusenden des gegengezeichneten Vertrags fast 1 Jahr gedauert und ich fühlte mich hier von einem der namengebenden Anwälte nicht ausreichend unterstützt. Positiv war am Schluss, dass ein weiterer Partneranwalt übernommen hat. Dieser hat sich der Sache wirklich angenommen und regelmäßig über den Status der Einforderung der gegengezeichneten Verträge informiert. Diese habe ich dann auch in einem akzeptablen Zeitraum erhalten.
Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern sehr, dass Sie mit unserem Tätigwerden in Ihrem Falle nur bedingt zufrieden waren.

Nach interner Durchsicht Ihrer Unterlagen möchten wir zu den Ihrerseits kritisierten Punkten wie folgt Stellung nehmen:

1.) Ohne die seitens unserer Kanzlei rechtzeitige Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen wäre in Ihrem Fall ein fristgerechtes Vorgehen gar nicht mehr möglich gewesen.

2.) Die Ihren Fall sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich betreuenden Kollegen haben schriftliche wie fernmündliche Anfragen Ihrerseits stets zeitnah – überwiegend sogar noch am gleichen Tag – bearbeitet.

3.) Fakt ist, dass durch die unsererseits geführten Verhandlungen letzten Endes der Ihrerseits im Rahmen der Zeichnung Ihrer Beteiligungen erlittene Schaden weitestgehend kompensiert werden konnte.

4.) Die Ihrerseits monierten zeitlichen Verzögerungen bei der Übersendung der gegengezeichneten Übertragungsverträge obliegen einzig und allein dem Verantwortungsbereich der vermittelnden Bank sowie der emittierenden Fondsgesellschaften. Eine Beschleunigung dieses oftmals bis zu 12 Monaten dauernden Verfahrens ist unsererseits leider nicht möglich.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Telefonat in dieser Sache zur Verfügung und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Frank

Rechtsanwalt


Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann Partnerschaftsgesellschaft mbB Freihofstraße 6
73730 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 930 81 10
Telefax 0711 36 84 38

a.frank@akh-h.de
www.akh-h.de

Die Gesellschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister AG Stuttgart Nr. 210018.
AS

von A. S. am 05.12.2019 um 20:27 Uhr für AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Erfolgreiche Klage
Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Herr Weigert hat mich in einer Klage gegen eine große deutsche Bank sehr kompetent, sachkundig und erfolgreich vertreten. Er ist ein sehr erfahrener Fachanwalt, der die Situation gleich richtig eingeschätzt hat. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und ihm voll vertraut.
Ein Anwalt, der sich der Sache engagiert angenommen hat und den ich jederzeit weiterempfehlen kann.
Vielen Dank Herr Weigert.
TP

von T. P. am 19.11.2019 um 14:15 Uhr für AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Widerruf PKW Darlehen
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Die Betreuung vom Frau RA Morasch war zu jederzeit absolut vorbildlich. Ich war immer informiert über den aktuellen Stand und habe immer zeitnah eine Antwort auf meine Fragen bekommen.
Gerne möchte ich mich auch für die sehr zügige Bearbeitung des Falles bedanken.

Alles in allem kann ich die Kanzlei AKH-H, hier vor allem Frau RA Morasch, zu 100% weiterempfehlen. Mit dem Ergebnis und Abschluss des Falls bin ich sehr zufrieden.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
T.P.
Besten Dank für Ihren Feedback und auch für die stets angenehme und einwandfreie Zusammenarbeit in Ihrer Sache.
Ihre Zufriedenheit liegt uns immer am Herzen.
Herzliche Grüße und alles Gute für die Zukunft
N. Morasch
FR

von F. R. am 10.11.2019 um 11:52 Uhr für AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Einvernehmliche Abmachung
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich kann nur alles sehr positiv bewerten. So habe ich mir eine Abwicklung meiner Angelegenheit im Voraus vorgestellt. Super! Vielen Dank!
Vielen herzlichen Dank für Ihr positives Feedback!
Wir freuen uns, Ihren Fall zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben.
Beste Grüße,
Mirela Suvalic
SS

von S. S. am 20.10.2019 um 16:36 Uhr für AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Beratung, ob eine Klage gegen geschlossenen Fonds sinnvoll ist
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Klare Antworten sehr kompetent und fachlich nachfolziehbar. Vor allen Dingen von der Zeit her Zug um Zug. Keine Wartezeit.
Ich kann diese Kanzlei mit sehr ruhigem Gewissen weiterempfehlen, da ich mich dort sehr gut aufgehoben fühlte. Auch auf diesem Wege möchte ich mich noch einmal recht herzlich für Ihre Arbeit bedanken.
HK

von H. K. am 18.10.2019 um 19:14 Uhr für AKH-H Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Rechtsauskunft wegen einer Geldanlage aus einer Erbschaft
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr RA Frank von der Kanzlei AKH hat mir auf Anfrage eine kostenlose erste Rechtsauskunft erteilt, die juristisch verständlich war und alle meine Fragen klärte. Die Bearbeitung erfolgte zügig und daher werde ich bei Freunden und Bekannten die Kanzlei gerne weiterempfehlen. Aber auch wieder bei Gelegenheit in eigener Sache anschreiben. Kostenfreie Erstberatung ist nicht selbstverständlich in unserem Land und daher eben erfreulich. Hedwig Keller