

- Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Zivilrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
Als kompetenter Ansprechpartner stehe ich Ihnen in München jederzeit gerne zur Verfügung. Lassen Sie sich von mir in ausgewählten Rechtsbereichen weiterhelfen und sich in deutscher oder englischer Sprache ausführlich zu Ihrem individuellen Sachverhalt beraten. Gerne begrüße ich Sie auch persönlich in meiner Kanzlei in München/Pasing.
Arbeitsrecht
Für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft mache ich mich im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht stark, denn nicht immer werden die Regeln und Vorschriften seitens des Gesetzgebers auch so fair und korrekt umgesetzt wie vorgesehen. Im Rahmen meiner Tätigkeit befasse ich mich mit der Verhandlung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, löse Probleme, die im laufenden Arbeitsverhältnis etwa mit Überstunden, Mutterschutz und Elternzeit oder Mobbing entstehen können, und überprüfe Abmahnungen und Kündigungsschreiben. Gerade im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, der sich um Themen wie die Abfindung, das Arbeitszeugnis oder die Kündigungsschutzklage kümmern kann. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigungsschutzklage nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden kann, danach ist ein Vorgehen gegen die Kündigung gesetzlich ausgeschlossen.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin ich spezialisiert auf diesem Rechtsgebiet und gleichzeitig verpflichtet mich jedes Jahr fortzubilden. Dies garantiert Ihnen eine Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Ihr Mieter hat sich wiederholt nicht um die pünktliche Zahlung der Miete gekümmert? Ihr Vermieter behält schon seit Monaten die Kaution ein? Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht können sich Mieter und Vermieter bei Ärgernissen im laufenden Mietverhältnis an mich wenden, z. B. bei Verstößen gegen die Hausordnung, rückständigen Mietzahlungen oder wenn das Mietverhältnis beendet werden soll. Gerade bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sollten Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen, doch auch grundsätzlich gilt: Lassen Sie eine Kündigung, egal aus welchem Grund, immer daraufhin prüfen, ob Sie Einfluss nehmen können, und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch.
Verkehrsrecht
Sie wurden in einen Autounfall verwickelt? Im Verkehrsrecht übernehme ich für Sie die gesamte Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Im Rahmen dessen prüfe ich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld und vertrete Sie kompetent gegenüber der jeweiligen Versicherung sowie vor den zuständigen Gerichten.
Zivilrecht
Im täglichen Rechtsverkehr kommt es zu Rechtsbeziehungen verschiedenster Art, egal ob z. B. ein Kaufvertrag, Werkvertrag oder Darlehensvertrag dafür die Grundlage bildet. Wenn es bei der Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte zu Konflikten kommt, überprüfe ich, welche Rechte für Sie aus dem entsprechenden Vertrag resultieren und setze diese erfolgreich durch. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um Schadensersatz, Gewährleistungsfragen oder einen Rücktritt geht. Ich bin sowohl rechtsberatend als auch rechtsgestaltend tätig und vertrete Sie bei Bedarf außergerichtlich sowie in zivilgerichtlichen Verfahren. Vertrauen auch Sie meiner Fachkompetenz auf diesem Gebiet!
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Für meine Mandantschaft setze ich mich im Grundstücksrecht und Immobilienrecht ein, in denen es in der Regel um die Veräußerung oder den Erwerb von Grundstücks- und Immobilieneigentum geht. Im Zuge dessen gestalte ich Kaufverträge und Verkaufsverträge und begleite bei deren gesamten Abwicklung. Zudem befasse ich mich mit Grundbucheintragungen sowie deren Anpassung oder Löschung.
Teil des Rechtsgebiets sind auch Streitigkeiten unter Nachbarn. Hier berate und vertrete ich Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Teileigentümer, wenn es um den Bebau eines Grundstücks geht, dessen Bepflanzung (z. B. Abstand und Höhe von Bäumen, Hecken oder Sichtschutzeinrichtungen), die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Überbaus oder Überhangs u. v. m.
Forderungseinzug & Inkasso
Zahlreiche offene Rechnungen und zahlungsunwillige bzw. zahlungsunfähige Schuldner können ein Unternehmen oder einen Gewerbetreibenden nicht selten in ernste finanzielle Probleme bringen. Daher ist es empfehlenswert, sich von jemandem unterstützen zu lassen, der sich bestens im Bereich der Eintreibung von Außenständen auskennt. Ich übernehme für Sie als Mandant auf Wunsch das komplette Forderungsmanagement vom Mahnverfahren sowie der Titulierung vorhandener Ansprüche bis hin zur Einleitung umfassender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wenden auch Sie sich vertrauensvoll an mich, was den Forderungseinzug anbelangt!
Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil oder besuchen Sie meine Webseite/Homepage www.anwaltskontor.com
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Bewertungen 19
von B. S. am 03.11.2024 um 12:46 Uhr
von A. P. am 08.07.2024 um 21:28 Uhr
von H. A. am 29.10.2023 um 20:25 Uhr

wir freuen uns wirklich sehr, dass wir Ihnen offenbar so gut helfen konnten. Denn es ist nicht immer einfach, da es bei rechtlichen Auseinandersetzungen es immer zwei Seiten und zwei (wenn nicht noch mehr) Sichtweisen auf den Sachverhalt gibt und oft auch Emotionen eine große Rolle spielen. Manchmal kann man als Anwalt auch keine Wunder vollbringen und Mandanten sind dann hin und wieder auch ein wenig enttäuscht. Umso mehr freut es uns, dass wir Ihnen in dieser nicht ganz einfachen Lebenslage helfen konnten. Alles Gute auch weiterhin!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Erb
Rechtsanwalt LL.M. (Sydney)
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Ćavar, Erb, von Langsdorff Partnerschaft von Rechtsanwälten, genannt „anwaltskontor“
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Vertretungsberechtigte Partner:
Rechtsanwältin Sibylle Ćavar, Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Alexander Erb LL.M. (Sydney), Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Rechtsanwältin Antoni von Langsdorff, Fachanwältin für Familienrecht
nicht haftender Sozius:
Rechtsanwalt Reinald Harnisch, Fachanwalt für Familienrecht
Alle vier Rechtsanwälte sind zugelassen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München.
Die Cavar, Erb, von Langsdorff PartG ist eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München unter der Nr. PR 1249.
Unsere steuerlichen Angaben lauten:
USt./VAT/TVA/IVA-ID Nr.: DE815462775
Die Rechtsanwälte üben ihren Beruf nach folgenden berufsrechtlichen Bestimmungen aus: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA 2001 und FAO) sowie Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln). Diese finden Sie stets aktuell unter www.gesetze-im-internet.de.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Partner des anwaltskontors sind bei der ERGO Versicherung AG, Geschäftsstelle München, Thomas-Dehler-Str. 9, 81737 München versichert.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer, hier bei der RAK München (s.o., § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer in 10179 Berlin, Littenstraße 9.
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