Bewertungen von Alexander Georg Müller
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Bewertungen
KF
von K. F. am 14.06.2015 um 12:45 Uhr
Rauchmelder/ Wartungsvertrag
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Freundliche und kompetente Beratung, welche in der Eigentümerversammlung eine gute Argumentationsgrundlage bot. Das Problem konnte somit gelöst werden.
SM
von S. M. am 05.11.2014 um 12:31 Uhr
Kleingarten Verein Kündigung dem Pachtvertrag und Schätzung streit
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr R.A. Müller macht seiner Arbeit ganz gut, er gibt Rat und hilft den Mandanten zu einer besten Lösung zu treffen, ich war bei ihm wegen Kleingarten Delikt, er hat viel Zeit genommen um mir zu helfen, vielen Dank.
Es wäre super gut, wenn wir nur solche gute Anwälte, die nicht das Finanzielle zu zocken, sondern Ihre Arbeit verdient bekommen.
Es wäre super gut, wenn wir nur solche gute Anwälte, die nicht das Finanzielle zu zocken, sondern Ihre Arbeit verdient bekommen.
AS
von A. S. am 23.09.2014 um 20:40 Uhr
Verkehrsunfall bei Überquerung der Kreuzung
Verkehrsrecht
Trotz schwieriger Beweislage und mehreren Widerstandsversuchen der gegnerischen Versicherung hat Herr Müller mithilfe guter und schneller Kommunikation Schadensersatzansprüche für mich erhoben und auch diesen erlangt. Vielen Dank nochmal!
YK
von Y. K. am 17.01.2014 um 19:28 Uhr
Strafrecht
Strafrecht
Eine abgegebene Bewertung mit weniger als 5/5 Sternen wäre einfach nur ungerecht. Ein vollkommen kompetenter Anwalt, der sich einerseits von seiner sachlichen Seite sowie andererseits von seiner menschlichen Seite zeigt und von allen Seiten das beste. An Kommunikation hat es ebenfalls keineswegs gefehlt - bei Fragen stand Herr Alexander Georg Müller jederzeit zur Verfügung. Diese Kanzlei lässt sich nur weiterempfehlen!
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Georg Müller
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. Für Interessierte: Strafverfahren wegen Diebstahls/Unterschlagung. Es konnte eine Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts erreicht werden.
TS
von T. S. am 21.11.2013 um 13:16 Uhr
Immobilienrecht / Vertragsrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kanzlei ist sehr empfehlenswert. Unser Fall im Immobilienrecht ist sehr komplex und vielschichtig. Kurze und schnelle Rücksprachen per Telefon und / oder E-Mail möglich. Herr Müller ist sehr engagiert. Wir hoffen es kommt nicht zur Klage. Vielen Dank bis hierher.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Georg Müller
Vielen Dank! Hier ging es um ein überraschend ausgeübtes Vorkaufsrecht zu einem Erbbaurecht auf einem Grundstück und mögliche Schadensersatzsansprüche gegen den Verkäufer. Weiter war eine anwaltliche Gebührenrechnung der Gegenseite wegen unrichtigter Gegenstandswerte zu beanstanden.
AM
von A. M. am 04.09.2013 um 15:21 Uhr
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetent und freundlich! Wir wurden flexibel beraten in Form von: Beratungsgespräch, Telefon und Mails.
Alle Ebenen der Kommunikation haben umgehend und zuverlässig
funktioniert. Danke, es war für uns eine große Hilfe!
Alle Ebenen der Kommunikation haben umgehend und zuverlässig
funktioniert. Danke, es war für uns eine große Hilfe!
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Georg Müller
Auch Ihnen vielen Dank. Gegenstand der Beratung waren zunächst Wohnungskündigungen der Vermieter in einem Zweifamilienhaus bei vollständiger Untervermietung der Mietsache. Diese wurden ausgesprochen. Da der Untermieter dennoch nicht auszog, ist nun bereits Klage auf Räumung anhängig.
LW
von L. W. am 24.06.2013 um 17:06 Uhr
Mietrecht Auszug aus Wohnung, Vermieter wünschte komplett renovierte Wohnung bei Wohnungsübergabe.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Obwohl noch nicht alles abgeschlossen ist muss ich bis hierhin einmal mein Lob aussprechen. Schnelle und unkomplizierte Beratung. Alles Super erklärt und analysiert. Auch bei telefonischer Nachfrage immer gleich durchgestellt worden und über den aktuellen stand der Dinge informiert worden.Besser geht es nicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Georg Müller
Danke sehr! Es ging um die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln (Renovierung) und die Abwehr von nicht gegebenen Schadensersatzansprüchen.
FS
von F. S. am 21.06.2013 um 21:48 Uhr
exzellent, kompetent, unkompliziert und auch moderne Medien sind voll integriert.
Strafrecht
Ich kann nur 5/5 Sternen vergeben. Verdient hätte Herr Müller deutlich mehr. Der ganze Fall war so schnell und unkompliziert aufgenommen, analysiert und dann besser als vorausgesagt abgeschlossen. Die Kommunikation war immer schnell und absolut zielführend. Egal ob Mail, Handy oder persönliche Beratung, eine extrem kurze Reaktionszeit ist garantiert. Für mich persönlich alles super und perfekt und ich kann Herrn Müller ohne Einschränkungen nur empfehlen. Vielen Dank Herr Müller.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Georg Müller
Ihnen vielen Dank! In der Sache wurde dem Mandanten der Vorwurf des versuchten Prozessbetruges gemacht mit einem beabsichtigten Schaden von mehreren tausend Euro. Der Vorwurf war auch zutreffend. Es konnte dennoch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Geldauflage erreicht werden.
JE
von J. E. am 28.03.2013 um 13:02 Uhr
Abwehr eines Widerspruchs nach Wohnungskündigung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr schnelle und unbürokratische Hilfe (Kontakt lief über Telefon und Fax). Es ging um eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf welcher der Mieter widersprochen hatte. Nach einem guten und ausführlichen Schreiben des RA war der Mieter mit einem Verzug von einem Monat ausgezogen.
Bei künftigen Fällen muss ich mir bei der Anwaltsuche keine Gedanken machen :-)
Bei künftigen Fällen muss ich mir bei der Anwaltsuche keine Gedanken machen :-)
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Georg Müller
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung!
SK
von S. K. am 22.02.2013 um 10:39 Uhr
Suuper Beratung in Sachen Miet u. Wohneigentumsrecht.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr kompetente Beratung . Kurze Reaktionszeit . Excellenter Schriftsatz an die Gegenseite .(Vielen Dank nochmals dafür ) Kuzrum man fühlt sich als Mandant bestens aufghoben .
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Georg Müller
Sehr freundlich von Ihnen, dass Sie mich schon vor Abschluss der Angelegenheit bewerten. Klage des Vermieters gg. Mandanten auf Zahlung von ca. 13.000 EUR Schadensersatz nach noch nicht einmal zwei Jahren Mietverhältnis. Vermieter versucht sich offensichtlich an Mietern für den Zustand bereichern, der schon bei Anmietung bestand. Urteil steht noch aus.