

Ich kann, weil ich will, was ich muss
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Online-Rechtsberatung
Über mich
Fachanwalt mit Empfehlung durch Wirtschaftswoche und Focus
Rechtsanwalt Andreas Abel gehört zu den führenden Erbrechtsexperten. Er ist managing partner bei protego legal. Laut FOCUS gehört er zu den 75 TOP-Juristen Deutschlands im Erbrecht (Erhebung 2013 und 2016). Das Magazin "WIRTSCHAFTSWOCHE" hat ihn zum "TOP-ANWALT 2020" im Erbrecht gekürt.
Er verfügt außerdem über jahrelange Erfahrung in Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften.
Außer einer persönlichen Beratung an den Standorten in Saarbrücken und St. Ingbert steht er Ihnen gerne auch im Rahmen einer Beratung per Videokonferenz zur Verfügung. Sie können ganz einfach eine Erstberatung anfragen. Oder gleich einen Termin für eine Videoberatung buchen.
Individuelle Infos zum Erbrecht erhalten Sie in ständig aktualisierter Fassung auf dem eigenen Erbrechtsblog www.erbrecht-saar.de.
Erbrecht
Seine Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Erblassern, Erben, Erbengemeinschaften und allen sonstigen Parteien, die am Erbe beteiligt sind. Nicht selten sorgt das Erbe für allerlei Streitigkeiten, denen zumindest teilweise ein ordentlich und sauber gestaltetes rechtssicheres Testament vorbeugen kann. Gerne informieren wir Sie darüber, was es hinsichtlich der Vermögensaufteilung, der Erbfolge, dem Pflichtteil oder einer Enterbung zu beachten gibt und lassen erbschaftssteuerliche Aspekte dabei selbstverständlich nicht außer Acht. Als Fachanwalt für Erbrecht gehört die Beachtung der erbschaftsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Aspekt zum Portfolio von Rechtsanwalt Abel
Er und sein Team aus Erbrechtsexperten in der Kanzlei kennen und lösen die rechtlichen Probleme, die im Erbrecht und den anknüpfenden Rechtsgebieten, insbesondere im Steuerrecht auftreten: wir machen nämlich (fast) nichts Anderes.
Gestaltung Ihres Testaments
Wir entwerfen Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag und beachten dabei die steuerlichen Rahmenbedingungen. Die mit Ihnen abgestimmte Version geben wir gerne zur Beurkundung an einen Notar Ihrer Wahl weiter.
Selbstverständlich können Sie es auch im Anschluss eigenhändig errichten. Zu unserem Service gehört bei eigenhändigen Testamenten die Hinterlegung zur sicheren Verwahrung beim Amtsgericht.
Vertretung im Erbscheinsverfahren
Wir prüfen nach Eintritt des Erbfalls die eröffneten Verfügungen im Hinblick auf den richtige Antragstellung im Erbscheinsverfahren. Dazu gehört auch das Vorbringen Ihrer möglichen Bedenken gegen die Wirksamkeit des Testaments im Erbscheinsverfahren wegen Testierunfähigkeit des Erblassers.
Vermögensübertragungen/vorweggenommene Erbfolge
Das Vermögen bereits zu Ihren Lebzeiten auf z.B. Kinder zu übertragen, hat viele Vorteile. z.B.
- zur wirtschaftlichen Absicherung des Kindes
- zum Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers im Pflegefall
- zum Ausschöpfen steuerlicher Freibeträge
- zur Minimierung möglicher Pflichtteilsansprüche im Erbfall
Wir gestalten den Vermögensübergang unter Beachtung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Und vergessen dabei nicht, die Rechte des Schenkers abzusichern, z.B. durch Nießbrauchs- und Wohnrechtsvorbehalte, aber auch durch Rückforderungsrechte, wenn bei dem Beschenkten sich die Lebensverhältnisse anders entwickeln, als man es sich bei der Übertragung vorgestellt hat.
Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Handelt es sich um eine Unternehmensgründung und Umwandlung sind wir Ihr Ansprechpartner im Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge. Auch bei Unternehmensveräußerungen oder einer Unternehmensinsolvenz können Sie sich gerne an uns wenden.
Nachlassabwicklungen
Bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Erben ist es ein weiter Weg.
Der Nachlass muss verwaltet werden, evtl. bewertet und ggf. Nachlassgegenstände veräußert werden.
Unser versiertes Team aus Anwälten und Fachpersonal ist auf die Abwicklung komplexer Nachlässe spezialisiert. Ggf. können wir auf unser Netzwerk aus Fachleuten zurückgreifen.
Testamentsvollstreckungen
Der Testamentsvollstrecker ist die vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat.
In der Regel hat er die Aufgabe, den Nachlass unter den Erben zu verteilen. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die Kenntnisse im Zusammenhang mit der Abwicklung komplexer Vermögen voraussetzt.
Wir blicken auf die Abwicklung zahlreicher erfolgreicher Testamentsvollstreckungen zurück. Rechtsanwalt Andreas Abel wird regelmäßig durch Nachlassgerichte als Testamentsvollstrecker berufen.
Geltendmachung und Abwehr des Pflichtteils
Kindern, Ehegatten und bei kinderlosen Erblassern den Eltern steht ein gesetzliches Mindestmaß am Nachlass zu: der Pflichtteil.
Wir vertreten die Interessen Pflichtteilsberechtigter, die im Erbfall nicht ausreichend bedacht wurden.
Gleichzeitig entwicklen wir auf der Seite der Erblasser Strategien wie man den Pflichtteil unliebsamer Pflichtteilsberechtigter reduzieren kann.
Im Erbfall selbst helfen wir dem Erben im Falle der Geltendmachung des Pflichtteils mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses und der Wertermittlung.
Erbschaftsteuer
Als Fachanwalt für Steuerrecht ist Rechtsanwalt Andreas Abel qualifiziert, Ihre Erbschaftsteuererklärung zu erstellen.
Ohne fachliche Hilfe können Ihnen schwere Fehler unterlaufen, die Sie gegenüber dem Finanzamt nur noch schwer korrigieren können.
Zum Leistungskatalog gehört es aber auch, zu Lebzeiten steuerliche Gestaltungen zu finden, die Erbschaftsteuer möglichst verhindert.
- Erbprozesse und Prozessprognosen
- Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen
Bilder
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Mitglied des Fachausschuss "Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht" der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
- Regionalbeauftragter der ARGE Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein für das OLG des Saarlandes
Bewertungen 22
von J. B. am 09.03.2024 um 12:23 Uhr

von S. E. am 08.11.2023 um 20:00 Uhr

von P. R. am 06.11.2023 um 18:18 Uhr

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei STOPP | PICK | ABEL | KALLENBORN sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, www.rak-saar.de. Sie sind durch den Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken sowie den Präsidenten des Oberlandesgerichts Saarbrücken oder die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes als Rechtsanwalt in Deutschland (der die Berufsbezeichnung verleihende Staat) zugelassen. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Regelungen. Diese können unter der Rubrik „Berufsrecht“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Berufsrechliche Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO
Berufsordnung der Rechtsanwälte BORA
Fachanwaltsordnung FAO
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union CCEB
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung BRAGebO seit dem 01.07.2004 gilt statt der BRGebO das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
Haftpflichtversicherung
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Schieds- und Schlichtungsstelle für Gebührenstreitigkeiten
Für Gebührenstreitigkeiten unterhält die für unsere Kanzlei zuständige Rechtsanwaltskammer des Saarlandes eine Schieds- und Schlichtungsstelle.
Die entsprechenden Verordnungen finden Sie unter: www.rak-saar.de
Der Kammer können auch Beschwerden wegen berufsrechtlicher Verfehlungen mitgeteilt werden: www.rak-saar.de
Ombudsmann
Ab dem Januar 2011 wird die Bundesrechtsanwaltskammer eine Ombudsmannstelle zur Schlichtung einrichten. Diese Schlichtungsstelle wird ebenfalls in Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Mandanten, z. B. bei Streitigkeiten über Honorarfragen vermitteln. Durch die neutrale Schlichtungsstelle bei der BRAK können künftig auch dort Streitigkeiten schnell und unbürokratisch gelöst werden: schlichtungsstelle@brak.de
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

FAQ
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