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Andreas Jäger

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  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
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von F. W. am 09.01.2025 um 13:46 Uhr
Auslandserbrecht versus deutschem Erbrecht
Erbrecht
Ich fühlte mich mit meinem Anliegen äußerst kompetent beraten. Herr Jäger hat bei meinem sehr komplizierten und gewiss nicht alltäglichen Fall geduldig und einfühlsam reagiert. Ich habe unser Gespräch angenehm und für mich entlastend…

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Rechtsanwalt Andreas Jäger
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht 

Schwerpunkt: Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Mediation

"Vorausschauende und zielstrebige Beratung vermeidet hohe Prozesskosten."

Familienrecht

Die Notwendigkeit fachkompetenter Beratung zeigt sich auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts in besonderem Maße. Denn wie in keinem anderen Rechtsgebiet sind hier die Auswirkungen für den Mandanten besonders einschneidend. Hinzu kommt, dass die Komplexität der rechtlichen Auswirkungen einer Ehescheidung eine Spezialisierung anwaltlicher Tätigkeit erfordert. Eine fachanwaltliche Ausrichtung ist daher in jedem Falle anzuraten.

Denn sind die Hochzeitsglocken längst verklungen und die einst glücklichen Eheleute trennungs- und möglicherweise auch scheidungsbereit, so sind umfassende Regelungen für Gegenwart und Zukunft notwendig. Haben die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, so ist mit Fantasie und präziser Kenntnis der Gesetzeslage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ein umfassendes Lösungskonzept für den Mandanten zu erstellen. Dies betrifft insbesondere die Gebiete Sorge- und Umgangsrecht für gemeinschaftliche Kinder, Regelung von Unterhaltsfragen sowohl für Kinder, als auch für getrennt lebende Ehepartner, Teilung des Hausrats, Trennung der Parteien auch in vermögensrechtlicher Hinsicht innerhalb und außerhalb des so genannten Zugewinnausgleichs, Abklärung der versicherungs- und steuerrechtlichen Situation, Zuweisung der Ehewohnung etc.

Sinnvoll ist es, in jedem Fall die genannten Schwerpunkte zu regeln, solange sich beide Ehepartner noch gut verstehen und möglicherweise noch gar nicht an Trennung oder Scheidung denken. Ein Ehevertrag hilft insoweit, dass viele Probleme gar nicht erst entstehen oder jedenfalls wesentlich leichter - und damit häufig auch wesentlich kostengünstiger - zu lösen sind. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Möglichkeiten, Ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft oder Ihre Ehe auf eine interessengerechte und ausgewogene vertragliche Grundlage zu stellen.

Sind Sie in der - mehr oder weniger - glücklichen Situation, dass die beabsichtigte Trennung/Scheidung einvernehmlich erfolgen soll, so können Sie Zeit, Geld und Nerven sparen durch den von uns angebotenen Online-Scheidungs-Service www.internetscheidung.de. Dieser Service ermöglicht es Ihnen, ohne zeitaufwändige Anwaltsbesuche die Formalitäten Ihrer Ehescheidung einzuleiten. Liegen uns alle Informationen vor, so können wir für Sie sofort den Scheidungsantrag stellen. In der Regel dauert ein Scheidungsverfahren dann nur wenige Wochen.

Erbrecht

Das Erbrecht erfordert ähnlich wie das Familienrecht ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl, will man den Mandanten nicht in hohe Kosten treiben. Erbauseinandersetzungen sind nicht nur rechtlich schwierig, sondern zudem äußerst konfliktbeladen und damit aufgrund der zumeist hohen Streitwerte kostenintensiv. Hier ist vorausschauende Beratung im Erbfall gefragt, die konfliktvermeidend und zielstrebig arbeitet. Zielstrebig in diesem Zusammenhang bedeutet, die Erbengemeinschaft, die von vornherein auf Trennung angelegt ist, so zügig und effektiv wie möglich auseinanderzusetzen.

Um das Erreichen dieses Ziels zu erleichtern, kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten einiges in die Wege leiten. Eine intelligente Erbfolgeplanung vermeidet spätere Konflikte und schont damit insbesondere den Nachlass. Wer also möchte, dass sein sauer verdientes Vermögen möglichst ungeschmälert, dazu noch steueroptimiert, denjenigen zufließt, die es nach seinem Willen erhalten sollen, sollte sich frühzeitig in anwaltliche Beratung begeben, um eine zielführende Erbfolgeplanung zu erarbeiten.

Wir bieten als besonderen Service für unsere Mandanten im Erbrecht, die aus Wuppertal und Umgebung kommen, ausdrücklich an, dass wir im Bedarfsfall auch zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder ins Pflegeheim kommen, um Fragen einer Erbfolgeplanung oder sonstige Probleme des Erbrechts in aller Ruhe mit Ihnen zu besprechen. Wir wissen nämlich, dass es für viele unserer Mandanten aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, uns in unserer Kanzlei aufzusuchen. Jedenfalls diese Sorge können wir Ihnen bereits jetzt nehmen und besuchen Sie gerne. Zögern Sie nicht, uns hierauf anzusprechen.

Mediation

Ich löse Ihre Konflikte mithilfe der Mediation. Gerne nehme ich mir persönlich Zeit für ein ausführliches Gespräch mit Ihnen und helfe Ihnen dabei, kostenintensive und zeitaufwendige Verfahren vor Gericht zu vermeiden.

Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie Herrn Rechtsanwalt Jäger am besten telefonisch. Alternativ können Sie jedoch auch über E-Mail oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de mit ihm in Kontakt treten. 

Andreas Jäger ist gelistet in Rechtsanwälte Wuppertal und Rechtsanwälte Deutschland.

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Bewertungen 15

FW

von F. W. am 09.01.2025 um 13:46 Uhr

Auslandserbrecht versus deutschem Erbrecht
Erbrecht
Ich fühlte mich mit meinem Anliegen äußerst kompetent beraten. Herr Jäger hat bei meinem sehr komplizierten und gewiss nicht alltäglichen Fall geduldig und einfühlsam reagiert. Ich habe unser Gespräch angenehm und für mich entlastend empfunden. Danke!
AM

von A. M. am 28.11.2024 um 11:02 Uhr

Top! Sehr schnell und gut
Unterhaltsrecht
Die Beratung war sehr professionell und schnell und sehr verständlich. Gerne wieder
CZ

von C. Z. am 14.11.2023 um 11:11 Uhr

Excellent!
Familienrecht
Herr Anwalt Jäger hat zeitnah, kompetent und klar verständlich geantwortet. Ich kann ihn sehr empfehlen.

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•Berufsregeln für Rechtsanwälte in der EU


Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), § 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Verbindung mit der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (WPBHV).


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