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Bewertungen

AE

von A. E. am 18.03.2024 um 15:33 Uhr

Immer erreichbar-extremst engagiert
Schulrecht
Herr Zoller ist ein extrem kompetenter, empathischer Mensch und Fachanwalt. Alle meine Fragen und Anliegen wurden innerhalb kürzester Zeit vollständig beantwortet. Ich bedanke mich herzlich für die tolle Beratung.
MS

von M. S. am 18.03.2024 um 09:34 Uhr

Zurückstellung von der Schule Hessen
Schulrecht
Spitze!
JK

von J. K. am 18.03.2024 um 09:33 Uhr

Rückstellung Einschulung
Schulrecht
Schnelle, ausführliche Beratung. Sehr zufrieden!
HS

von H. S. am 17.03.2024 um 09:08 Uhr

Gute Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Zoller ist gut erreichbar, liefert eine Differenzierte Einschätzung der Situation und macht verwertbare Vorschläge. Der Schriftsatz war gut und hat auch zum Erfolg geführt. Herzlichen Dank.
Vielen Dank für die Empfehlung!

Ich freue mich auch, dass wir deutlich unter dem blieben, was beabsichtigt war.

Ihnen weiterhin alles Gute!
MS

von M. S. am 14.03.2024 um 10:26 Uhr

Sehr aufschlussreich und kompetent
Schulrecht
Bisher haben wir nur eine Erstberatung gemacht, aber Herr Zoller wäre erste Wahl für weiterführende Situationen. Aus meiner Sicht hat er neben der Kompetenz auch eine sehr Ansicht was das Schulsystem und dessen Bewertung betrifft. Empfehlenswert!
Vielen Dank für die Empfehlung!

Leider watet man in tiefem Morast, wenn man sich mit Schulrecht beschäftigt. Insofern bekommt bei mir auch jeder ungefoltert berichtet, wie es wirklich ist und wie man damit am besten umgehen kann.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!
AB

von A. B. am 13.03.2024 um 18:12 Uhr

Suspendierung einer Erstklässlerin
Schulrecht
Herr Zoller hat uns in einer Notsituation (Suspendierung einer Erstklässlerin für VIER WOCHEN!!!!) schnell, kompetent und erfolgreich vertreten! Nach einigen wenigen Tagen hat unsere Schulleitung zurückgezogen und das Mädchen durfte den Unterricht wieder besuchen. Man darf sich nicht scheuen bei ungerechter Behandlung durch Lehrkräfte oder Schulleitung einen Anwalt hinzuzuziehen. Auf die Eltern gehen Lehrkräfte, so unsere Erfahrung, in der Regel nicht ein und verkaufen einen für blöd. Und wenn Ihr, liebe Eltern, einen Anwalt benötigt, dann ist Rechtsanwalt Zoller der richtige Mann! Danke Herr Zoller und liebe Grüße aus Norddeutschland. Madlin & André
Vielen Dank für die Empfehlung!

Unterrichtsausschlüsse sind in Grundschulen grundsätzlich verpönt, weil Kinder in diesem Alter nicht alleine zu Hause bleiben können und dann schnell einiges vom Jahresurlaub draufgeht. Ungeachtet dessen sinkt das Verständnis für Eltern in solch einer Situation die letzten Jahre rapide und immer mehr Schulen ordnen bereits im Grundschulalter Unterrichtsausschlüsse an.

Niedersachsen ist zudem ein Land, wo Unterrichtsausschlüsse bis zu 3 Monaten (!) verhängt werden können, so dass hier noch mehr irgendwelche Grenzen in den Köpfen fehlen.

Hier wurde ungeachtet dessen deutlich über das Ziel hinausgeschossen und ich freue mich, dass der Fall rasch auf ein Normalmaß zurückgefahren werden konnte!

Ihnen weiterhin alles Gute!
SR

von S. R. am 10.03.2024 um 14:55 Uhr

Tausend Dank
Schulrecht
Als Mutter und eines autistischen Kindes bin ich es gewohnt Papierkriege mit verschiedenen Institutionen zu führen. Als es darum ging meinen Sohn für ein Jahr von der Schule zurückzustellen war mir schnell klar, dass ich für diesen Kampf jemand kompetentes an meiner Seite benötige. Herr Zoller weiß genau Bescheid was zu tun ist und berät einen bestens. Hervorzuheben ist, dass er prompt reagiert und handelt. Vielen Dank Herr Zoller! Ich hoffe dass mein Sohn sich in ein paar Jahren bei Ihnen persönlich bedanken darf.
Vielen Dank für die Empfehlung!

Leider gibt es im schulischen Bereich sehr häufig Vorurteile, die durchgängig negativ belegt sind und gerade die Akzeptanz von Autismus hat seit der Inklusion deutlich gelitten, da Schulen sich seither häufig nicht mehr zuständig fühlen und dann auch bei Zurückstellungen aufgrund von Vorurteilen häufig restriktiv arbeiten.

Dies ist selbstverständlich nicht gerechtfertigt, da es alleine auf die Schulreife ankommt und ist diese nicht gegeben, dann ist ein Kind zurückzustellen.

Ich freue mich, dass wir hier überzeugen konnten und wünsche Ihnen alles Gute!
VD

von V. D. am 04.03.2024 um 16:18 Uhr

Sonderpädagogische Bildungsangebot
Schulrecht
Seit zwei Jahren kämpfen wir mit der Schule und Schulamt für eine normale beschulüng unseres Sohnes. Unser Sohn wurde ungerecht behandelt und ab der zweite Klasse sollte er in die Sonderpädagogisches Bildungszentrum Förderschwerpunkt Lehrnen. Ohne unseren Willen wurde ein Antrag auf ein sonderpädagogisches Bildungs Angebot gestellt. Ohne unseren Willen wurde ein SBBZ test gemacht, wo unser Sohn nicht so gut war. Zur dieser Zeit hatt er nicht so viel deutsch verstanden. Aber mit zahlen kommt er gut klar. Wir haben RA Zoller am Telefon alles erklärt und per e mal Briefe, Berichte(Schulamt , Grundschule) geschickt. Nach einer kurzen Zeit haben wir schonende positive Nachricht bekommen , das er normal weiterhin an der bisherigen Grundschule beschult wird Ohne Binnendifferenzierung. Vielen lieben Dank an Sie ,sehr geertter RA Zoller. Schön das es Sie gibt. Ihre langjährige Erfahrung imschulrecht sind von unschätzbarem Wert. Ich kann RA Zoller nur empfehlen. Sollte ich wieder ein Problem haben wende ich mich sehr gerne an ihn. RA Zoller hat uns extrem viel geholfen, was unseren Sohn angeht. Ohne ihn hätte es richtig schif laufen können. Familie V.D.
Vielen Dank für die ausführliche Empfehlung!

Wie hier schon mehrfach beschrieben wurde, hat die Inklusion nichts verbessert, weil nach wie vor Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen fast ausnahmslos keinen Schulabschluss erreichen und auch gar keine Bemühungen erkennbar sind, dass dies ernsthaft verbessert werden soll.

Allerdings werden die plötzlich in Reichweite befindlichen Ressourcen schamlos missbraucht, um sich auf Kosten der Kinder ein einfacheres Lehrerleben zu gestalten.

Bei einem Kind, dass im Fach Mathematik durchschnittliche Leistungen erzielt und nur aufgrund Zweisprachigkeit im Fach Deutsch etwas Probleme hat, ist dies eine Frechheit sondergleichen, das Kind als lernbehindert erklären zu wollen und ihm in der Grundschule irreversibel seinen Lebensweg zu verbauen.

Zum Glück konnten wir uns hier gut durchsetzen, wozu auch das Kind sehr bemerkenswert beitragen konnte, nachdem es nicht mehr ständig von den Lehrern verunsichert wurde.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!
AS

von A. S. am 03.03.2024 um 10:01 Uhr

Abschluss in Gefahr bzw Wiederholung nicht erwünscht
Schulrecht
Urplötzlich war von heute auf Morgen der Abschluss meines Sohnes in Gefahr. Eine Wiederholung wollte man ihm gänzlich versagen, da es keinen Sinn machen würde und er woanders oder gar im Arbeitsmarkt besser aufgehoben sei. Das alles obwohl er erst 14 Jahre alt ist und noch nie eine Klasse wiederholen musste. Nach der Kontaktaufnahme durch Rechtsanwalt Herr Zoller, schien weder der Abschluss in Gefahr, noch sei eine bei Bedarf Wiederholung der Klasse ausgeschlossen. Vielen Dank für die schnelle Klärung und Bearbeitung! Ohne Sie, wären wir ziemlich blöd und ohne Alternative dagestanden. Vielen Dank.
Vielen Dank für die Empfehlung!

Einer der vielen Fälle, bei denen es angeblich eine Vielzahl von "Missverständnissen" gegeben haben soll. Das kann man glauben oder auch nicht... Ich gehe bei den meisten Fällen davon aus, dass einfach etwas versucht wurde und wird man dann "erwischt", wird behauptet, es sei "nur ein Misverständnis" gewesen...

Ihnen alles Gute!
OM

von O. M. am 29.02.2024 um 23:01 Uhr

AO-SF Verfahren NRW 1. Klasse
Schulrecht
Als man uns völlig überraschend eröffnete, dass ein AO-SF Verfahren, auch ohne unseren Zustimmung, angestrebt werden sollte, haben wir uns an Herrn Zoller gewendet. Herr Zoller ist sehr zu empfehlen. Noch am Tag der Kontaktaufnahme leitete er alle notwendingen Schritte ein. Es gab ein Schreiben an die Schule und es wurde kein AO-SF Verfahren durchgeführt. DIe Kommunikation, auch per E-Mail, mit Herrn Zoller ist immer sehr schnell. Vielen Dank!
Vielen Dank für die Empfehlung!

Der Inklusionsmissbrauch wird immer gravierender: Man lässt Kinder in der Schule gar nicht mehr richtig ankommen und versucht sofort, sie zu stigmatisieren, um an Ressourcen zu gelangen, anstatt erst einmal selbst etwas zu tun.

Noch schlimmer sind andere Bundesländer bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf bereits bei der Einschulung in den Raum gestellt wird, bevor ein Kind auch nur einen Fuß in die Schule gesetzt hat.

Vor der Einführung des Rechts auf Inklusion hätte man sich dies nicht getraut und notgedrungen mit dem Kind gearbeitet, heutzutage wird nur noch ständig nach zusätzlicher Hilfe gerufen.

Ihnen weiterhin alles Gute!