

Ihr Anwalt für Schulrecht seit 2007!
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Online-Rechtsberatung
Über mich
Rechtsanwalt für Schulrecht:
Ich bin seit 2007 schwerpunktmäßig, deutschlandweit und fast ausschließlich als Anwalt für Schulrecht tätig. Damit gehöre ich zu den Pionieren unter den Rechtsanwälten im Schulrecht, das ich seither rasant entwickelt hat.
Über meine Websites mit kostenlosen Informationen trage ich mit mehreren hunderttausend Abrufen pro Jahr selbst maßgeblich zur Verbreitung schulrechtlicher Themen bei. Die Links finden Sie unten.
Mit einem jährlichen Anfragevolumen im vierstelligen Bereich besteht eine hohe Erfahrung und Kompetenz im Schulrecht und gibt es kaum noch etwas, womit ich als Anwalt für Schulrecht noch nicht zu tun hatte.
Die Bearbeitung Ihres Problems erfolgt pragmatisch und zeitnahe per Telefon und/oder Mail. Dies ist (wie meine jahrelange Erfahrung zeigt) ohne weiteres deutschlandweit möglich.
- Ich erstelle auf Basis unseres Kontakts Schriftsätze, die ich Ihnen vorab als Entwurf per Mail zur Verfügung stelle.
- Sind Sie damit einverstanden, versende ich die Schriftsätze sodann per Mail und Fax an Schulen/Schulämter oder Gerichte.
- Im besten Falle ist auf diese pragmatische Weise sogar eine Bearbeitung innerhalb eines Werktages möglich - was oftmals auch geboten ist, denn sehr häufig ist ein sofortiges Tätigwerden notwendig, um Schlimmeres zu verhindern.
- Weiterer Kontakt über den Fortgang Ihrer Angelegenheit ist ebenso pragmatisch und zeitnahe per Mail und Telefon möglich. Ich bin grundsätzlich 24/7 erreichbar.
Rufen Sie mich also einfach an oder schreiben mir eine Mail! Entweder Sie erreichen mich direkt oder ich rufe/maile kurzfristig zurück.
Mein Spektrum im Schulrecht umfasst unter anderem folgende Themenschwerpunkte:
- Einschulung: Zurückstellung von der Schule/ vorzeitige Einschulung
- Schulwechsel: Gestattungsantrag, Gastschulantrag, Schulbezirkswechsel
- Wechsel zur weiterführenden Schule: Grundschulempfehlung, Übertrittsverfahren, Orientierungsstufe, Querversetzung und Erprobungsstufe
- Gymnasium und Abitur
- Leistungsbewertungen: Schulnoten, Zeugnisse, Versetzung, Sozialverhaltensnoten
- Ordnungsmaßnahmen: Strafarbeiten, Klassenbucheintrag, Verweis, Nachsitzen, Unterrichtsausschluss, Ausschluss von der Klassenfahrt, Überweisung in eine Parallelklasse, Schulausschluss/ Entlassung von der Schule
- Aufsichtspflicht
- Individuelle Lernschwierigkeiten: Lese-Rechtschreibschwäche (LRS), Legasthenie, Dyskalkulie, auditive Wahrnehmungsstörung und ADHS
- sonderpädagogischer Förderbedarf/ AOSF-Verfahren: Lernbehinderung, Körperbehinderung, sozial-emotionaler Förderbedarf, Inklusion und Sonderschule/ Förderschule
- Hochbegabung und Schule,
- Mobbing in der Schule
- Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lehrer
Im Bereich des Kindergartenrechts berate ich Sie unter anderem zu folgenden Aspekten:
- Informationen des Kindergartens: Datenschutzbestimmungen, Schweigerechtsentbindungen
- Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule: Weitergabe von Informationen an die Schule, Zurückstellung vom Schulbesuch
- Förderbedarf im Kindergarten
Weitere Informationen finden Sie unter:
Homepages Anwaltskanzlei Zoller:
- https://anwalt-fuer-schulrecht.online (Website Anwalt für Schulrecht deutschlandweit)
- www.anwalt-fuer-schulrecht.com (Website der Anwaltskanzlei Zoller)
- www.anwalt-fuer-privatschulrecht.com (Website Privatschulrecht)
Themenportale Schulrecht:
- www.zurueckstellung-schule.de (Wie erreiche ich eine Zurückstellung von der Schule?)
- www.ordnungsmassnahmen-schule.de (Was kann ich gegen Ordnungsmaßnahmen in der Schule tun? Verweis, Unterrichtsausschluss, Überweisung in eine Parallelklasse, Ausschluss von einer Klassenfahrt, Schulausschluss)
- www.sonderpädagogischer-förderbedarf-inklusion.de (Wie verhindere ich sonderpädagogischen Förderbedarf? Wie setze ich mein Recht auf Inklusion durch?)
- www.mobbing-in-der-schule.tips (Wie erkenne ich Mobbing in der Schule? Wie wehre ich mich gegen Mobbing in der Schule?)
- www.handyverbot-schule.de (Was kann ich tun, wenn das Handy abgenommen wurde? Dürfen Handys durchsucht werden? Handys und Täuschungsversuche bei Klausuren usw.)
- www.schultipps.info (Alltagstipps für den schulischen Bereich).
Landesportale Schulrecht (neugestaltet 2023):
- https://anwalt-fuer-schulrecht.online/baden-wuerttemberg/ (kostenlose Informationen zum Schulrecht Baden-Württemberg)
- https://anwalt-fuer-schulrecht.online/bayern/ (kostenlose Informationen zum Schulrecht Bayern)
- https://anwalt-fuer-schulrecht.online/hessen/ (kostenlose Informationen zum Schulrecht Hessen)
- https://anwalt-fuer-schulrecht.online/niedersachsen/ (kostenlose Informationen zum Schulrecht Niedersachsen)
- https://anwalt-fuer-schulrecht.online/nrw/ (kostenlose Informationen zum Schulrecht NRW)
- https://anwalt-fuer-schulrecht.online/anwalt-fuer-schulrecht-rheinland-pfalz-rlp/ (kostenlose Informationen zum Schulrecht Rheinland-Pfalz)
Bilder
Qualifikationen und Auszeichnungen
Anwalt für Schulrecht - Top-Anwalt
Als langjähriger Anwalt für Schulrecht werde ich seit dem Jahr 2020 als "Top-Anwalt" ausgezeichnet.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Dozent Kommunalakademie Deutschland
- Autor beim Deutschen Ferninstitut für Bildung, Pädagogik und Sozialmanagement GmbH
Bewertungen 1.227
von K. S. am 09.06.2025 um 11:23 Uhr

Es war tatsächlich ein komplizierter Fall, bei dem Behörden erfahrungsgemäß immer gegensteuern. Zum Glück konnten wir den Druck hier so erhöhen, dass die Behörde zwar nach wie vor Vorbehalte äußerte (es wird ja ungerne zugegeben, dass man selbst falsch liegt), aber schlussendlich so einlenkte, dass wir mit dem Ergebnis leben können.
Das ist in der Praxis gerade im Schulbereich sehr häufig, dass Versäumnisse/Fehler nie eingeräumt werden und man fast schon therapeutisch mit Behördenmkitarbeitern umgehen muss, dass sie eine gesichtswahrende Lösung für sich selbst finden...
Ihnen alles Gute!
von S. S. am 05.06.2025 um 20:39 Uhr

Erstaunlich viele Schulen scheinen vor den Sommerferien dieses Jahr noch Eltern schnell mit sonderpädagogischem Förderbedarf überrumpeln zu wollen.
Insgesamt ist dies ein schmutziges Geschäft, denn Schulen versuchen dabei stets auch an Unterschriften von Eltern zu gelangen, um Voraussetzungen oder Fristen zu übergehen und agieren hierbei teils wie Drückerkolonnen, d.h. unterschreiben sollte man nie etwas!
Wird man tätig, ist natürlich alles nur ein "Missverständnis", eine der liebsten Ausreden, wenn Schulen erwischt werden...
Ihnen alles Gute!
von J. K. am 05.06.2025 um 20:19 Uhr

Der Colt sitzt neuerdings tatsächlich sehr locker für Schulen bei der Androhung des Schulausschlusses, wobei dann immer treuherzig erklärt wird, das müsse ja nicht heißen, dass "beim nächsten Mal" der Schulausschluss ausgesprochen werde.
Hierbei wird verkannt, dass die Androhung des Schulausschlusses bereits gravierende Vorwürfe beinhalten muss, da es im Ergebnis ja heißt, dass solch ein Fehlverhakten nun noch einmal geduldet wird, bei Wiederholung man aber verwiesen wird. Man kann also nur dann einen Schulausschluss androhen, wenn es um ein Verhalten geht, das grundsätzlich bei Wiederholung auch einen Schulausschluss tragen würde und nicht bei niederschwelligerem Verhalten, wie Schulen gerne behaupten.
Und man kann Krokodilstränen sowieso nicht trauen, denn wer weiß, ob eine Schule sich bei einem weiteren Vorfall denkt, man probiert es einfach mal mit einem Schulausschluss aus, weil man ja bereits die Androhung ausgesprochen hat, obwohl der Vorwurf eigentlich gar nicht so gravierend ist.
D.h. Androhungen von Schulausschlüssen sollte man immer zur Disposition stellen!
Ihnen alles Gute!
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