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Andreas Zoller

Anwalt für Schulrecht & Privatschulrecht Andreas Zoller
Anwalt für Schulrecht & Privatschulrecht Andreas Zoller
Ihr Anwalt für Schulrecht seit 2007!
  • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Ich biete seit inzwischen 14 Jahren deutschlandweit telefonische Erstberatungen und Onlineberatungen an. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.anwalt-fuer-schulrecht.com/angebot
KS
von K. S. am 09.06.2025 um 11:23 Uhr
Herzlichen Dank!!!
Schulrecht

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Rechtsanwalt für Schulrecht:

Ich bin seit 2007 schwerpunktmäßig, deutschlandweit und fast ausschließlich als Anwalt für Schulrecht tätig. Damit gehöre ich zu den Pionieren unter den Rechtsanwälten im Schulrecht, das ich seither rasant entwickelt hat.

Über meine Websites mit kostenlosen Informationen trage ich mit mehreren hunderttausend Abrufen pro Jahr selbst maßgeblich zur Verbreitung schulrechtlicher Themen bei. Die Links finden Sie unten.

Mit einem jährlichen Anfragevolumen im vierstelligen Bereich besteht eine hohe Erfahrung und Kompetenz im Schulrecht und gibt es kaum noch etwas, womit ich als Anwalt für Schulrecht noch nicht zu tun hatte. 

Die Bearbeitung Ihres Problems erfolgt pragmatisch und zeitnahe per Telefon und/oder Mail. Dies ist (wie meine jahrelange Erfahrung zeigt) ohne weiteres deutschlandweit möglich.

  • Ich erstelle auf Basis unseres Kontakts Schriftsätze, die ich Ihnen vorab als Entwurf per Mail zur Verfügung stelle.
  • Sind Sie damit einverstanden, versende ich die Schriftsätze sodann per Mail und Fax an Schulen/Schulämter oder Gerichte.
  • Im besten Falle ist auf diese pragmatische Weise sogar eine Bearbeitung innerhalb eines Werktages möglich - was oftmals auch geboten ist, denn sehr häufig ist ein sofortiges Tätigwerden notwendig, um Schlimmeres zu verhindern.
  • Weiterer Kontakt über den Fortgang Ihrer Angelegenheit ist ebenso pragmatisch und zeitnahe per Mail und Telefon möglich. Ich bin grundsätzlich 24/7 erreichbar.

Rufen Sie mich also einfach an oder schreiben mir eine Mail! Entweder Sie erreichen mich direkt oder ich rufe/maile kurzfristig zurück.

Mein Spektrum im Schulrecht umfasst unter anderem folgende Themenschwerpunkte:

  • Einschulung: Zurückstellung von der Schule/ vorzeitige Einschulung
  • Schulwechsel: Gestattungsantrag, Gastschulantrag, Schulbezirkswechsel
  • Wechsel zur weiterführenden Schule: Grundschulempfehlung, Übertrittsverfahren, Orientierungsstufe, Querversetzung und Erprobungsstufe
  • Gymnasium und Abitur
  • Leistungsbewertungen: Schulnoten, Zeugnisse, Versetzung, Sozialverhaltensnoten
  • Ordnungsmaßnahmen: Strafarbeiten, Klassenbucheintrag, Verweis, Nachsitzen, Unterrichtsausschluss, Ausschluss von der Klassenfahrt, Überweisung in eine Parallelklasse, Schulausschluss/ Entlassung von der Schule
  • Aufsichtspflicht
  • Individuelle Lernschwierigkeiten: Lese-Rechtschreibschwäche (LRS), Legasthenie, Dyskalkulie, auditive Wahrnehmungsstörung und ADHS
  • sonderpädagogischer Förderbedarf/ AOSF-Verfahren: Lernbehinderung, Körperbehinderung, sozial-emotionaler Förderbedarf, Inklusion und Sonderschule/ Förderschule
  • Hochbegabung und Schule, 
  • Mobbing in der Schule
  • Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lehrer

Im Bereich des Kindergartenrechts berate ich Sie unter anderem zu folgenden Aspekten:

  • Informationen des Kindergartens: Datenschutzbestimmungen, Schweigerechtsentbindungen
  • Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule: Weitergabe von Informationen an die Schule, Zurückstellung vom Schulbesuch
  • Förderbedarf im Kindergarten

Weitere Informationen finden Sie unter:

Homepages Anwaltskanzlei Zoller:

Themenportale Schulrecht:

Landesportale Schulrecht (neugestaltet 2023):


Andreas Zoller ist gelistet in Rechtsanwälte Schriesheim und Rechtsanwälte Deutschland.

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Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Anwalt für Schulrecht - Top-Anwalt

    Als langjähriger Anwalt für Schulrecht werde ich seit dem Jahr 2020 als "Top-Anwalt" ausgezeichnet.

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Anwalt für Schulrecht - Top-Anwalt

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Dozent Kommunalakademie Deutschland
  • Autor beim Deutschen Ferninstitut für Bildung, Pädagogik und Sozialmanagement GmbH

Bewertungen 1.227

KS

von K. S. am 09.06.2025 um 11:23 Uhr

Herzlichen Dank!!!
Schulrecht
Ich bin Herrn Zoller sehr dankbar – er hat mir in einer schwierigen Situation mit viel Engagement zur Seite gestanden. Auf meine Fragen hat er immer schnell, kompetent und verständlich reagiert. Man merkt sofort: Herr Zoller übt seinen Beruf nicht nur aus, er macht das mit Herzblut. Gerade als Eltern fühlt man sich oft hilflos, wenn man sich mit Behörden auseinandersetzen muss. Da ist es ein großes Glück, einen so engagierten und zuverlässigen Anwalt an seiner Seite zu wissen. Seine Unterstützung war für meine Familie eine schnelle und echte Hilfe. Ich kann Herrn Zoller uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich bei Bedarf jederzeit wieder vertrauensvoll an ihn wenden.
Vielen Dank für Ihre Empfehlung!

Es war tatsächlich ein komplizierter Fall, bei dem Behörden erfahrungsgemäß immer gegensteuern. Zum Glück konnten wir den Druck hier so erhöhen, dass die Behörde zwar nach wie vor Vorbehalte äußerte (es wird ja ungerne zugegeben, dass man selbst falsch liegt), aber schlussendlich so einlenkte, dass wir mit dem Ergebnis leben können.

Das ist in der Praxis gerade im Schulbereich sehr häufig, dass Versäumnisse/Fehler nie eingeräumt werden und man fast schon therapeutisch mit Behördenmkitarbeitern umgehen muss, dass sie eine gesichtswahrende Lösung für sich selbst finden...

Ihnen alles Gute!
SS

von S. S. am 05.06.2025 um 20:39 Uhr

Sonderpädagogischer Förderbedarf
Schulrecht
Wenn Sie nach einem wirklich guten Anwalt suchen, der über viel Erfahrung verfügt, sind Sie hier an der richtigen Adresse.
Vielen Dank für die Empfehlungen!

Erstaunlich viele Schulen scheinen vor den Sommerferien dieses Jahr noch Eltern schnell mit sonderpädagogischem Förderbedarf überrumpeln zu wollen.

Insgesamt ist dies ein schmutziges Geschäft, denn Schulen versuchen dabei stets auch an Unterschriften von Eltern zu gelangen, um Voraussetzungen oder Fristen zu übergehen und agieren hierbei teils wie Drückerkolonnen, d.h. unterschreiben sollte man nie etwas!

Wird man tätig, ist natürlich alles nur ein "Missverständnis", eine der liebsten Ausreden, wenn Schulen erwischt werden...

Ihnen alles Gute!
JK

von J. K. am 05.06.2025 um 20:19 Uhr

Überzogene Ordnungsmaßnahmen
Schulrecht
Wir waren mit der Leistung von Herrn Zoller sehr zufrieden. Er ist pragmatisch, ehrlich und agiert schnell. Wir waren mit dem Ergebnis (Aufhebung Drohung Schulverweis) wirklich zufrieden und empfehlen Herrn Zoller jederzeit.
Vielen Dank für die Empfehlung!

Der Colt sitzt neuerdings tatsächlich sehr locker für Schulen bei der Androhung des Schulausschlusses, wobei dann immer treuherzig erklärt wird, das müsse ja nicht heißen, dass "beim nächsten Mal" der Schulausschluss ausgesprochen werde.

Hierbei wird verkannt, dass die Androhung des Schulausschlusses bereits gravierende Vorwürfe beinhalten muss, da es im Ergebnis ja heißt, dass solch ein Fehlverhakten nun noch einmal geduldet wird, bei Wiederholung man aber verwiesen wird. Man kann also nur dann einen Schulausschluss androhen, wenn es um ein Verhalten geht, das grundsätzlich bei Wiederholung auch einen Schulausschluss tragen würde und nicht bei niederschwelligerem Verhalten, wie Schulen gerne behaupten.

Und man kann Krokodilstränen sowieso nicht trauen, denn wer weiß, ob eine Schule sich bei einem weiteren Vorfall denkt, man probiert es einfach mal mit einem Schulausschluss aus, weil man ja bereits die Androhung ausgesprochen hat, obwohl der Vorwurf eigentlich gar nicht so gravierend ist.

D.h. Androhungen von Schulausschlüssen sollte man immer zur Disposition stellen!

Ihnen alles Gute!

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Mail: zoller@rechtsanwalt-zoller.de

Aufsichtsbehörde:

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe
Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt ist mir in Deutschland verliehen worden.
Berufsrechtliche Regelungen: Die für meine Tätigkeit geltenden gesetzlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, CCBE Berufsregeln und RVG) finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).
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