Rechtsanwältin Anne-Kathrin Rose
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Über mich
Frau Rechtsanwältin Rose steht ihrer Mandantschaft als Teil der Kanzlei v. Rochow & Partner in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts und Erbrechts als Ansprechpartnerin zur Seite, wobei sie gerne auch in englischer Sprache berät und vertritt.
Rechtsanwältin Anne-Kathrin Rose
Für das Studium der Rechtswissenschaften von 2005 bis 2011 entschied sich Anne-Kathrin Rose an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie am University College Cork in Irland.
Den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet seit je her das Familienrecht, in dem sie ihre Mandantschaft mit einem hohen Maß an fachlicher Kompetenz sowie dem erforderlichen professionellen Fingerspitzengefühl unterstützt, u. a. im Rahmen der Trennung und Scheidung, bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen für Eltern, Kinder und Ehegatten, der Aufteilung des Umgangsrechts und Sorgerechts, der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung sowie der Durchführung des Versorgungsausgleichs und Zugewinnausgleichs. In diesem Zusammenhang beantwortet sie auch Fragen zum internationalen Familienrecht.
Weiterhin ist Frau Rechtsanwältin Rose im Erbrecht tätig und informiert gerne ausführlich zu allen wichtigen Punkten, die bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags zu beachten sind. Außerdem hilft sie bei der Lösung von Streitigkeiten unter Erben, der Erbauseinandersetzung oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
Kontakt
Die Kanzlei selbst ist am Prinzregentenufer in Nürnberg zu finden, in zentraler Lage und erreichbar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die U-Bahn-Haltestelle „Wöhrder Wiese" (U2). Parkplätze in ausreichender Anzahl sind ebenfalls vorhanden.
Kompetenzen
Sprachen


Recht international

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