Rechtsanwältin Annette Leissner

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am 05.05.2023
Ich kann mich nur bei Frau Rechtsanwältin Leissner für ihren engagierten und erfolgreichen Einsatz bedanken!
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Berufsunfähigkeit nach Krebserkrankung
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit meine außerordentlich positive Erfahrung mit der Anwältin Frau Annette Leissner teilen und sie anderen …Weiterlesen
Über mich
Frau Rechtsanwältin Leissner ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin bei versicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Im Laufe ihrer Rechtsanwaltstätigkeit hat sie unzählige Fälle bearbeitet und ihr Fachwissen durch den erfolgreichen Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs im Versicherungsrecht optimiert. Profitieren Sie von den Kenntnissen der fachkundigen Juristin, die bei der Bearbeitung Ihres Mandats sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht stets darum kämpft, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Rechtsanwältin Annette Leissner
Frau Leissner ist in Flensburg geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Berlin. Die Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte im Jahr 1997. Sie ist neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit Dozentin für Versicherungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.
Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Leissner berät Sie gerne umfassend und kompetent bei Ihren Belangen rund um das Versicherungsrecht. Es spielt keine Rolle, ob Sie in einen Rechtskonflikt verwickelt sind oder sich zu einem versicherungsrechtlichen Problem umfangreich informieren lassen möchten, die erfahrene Juristin leistet rechtlichen Beistand bei jeglichen versicherungsrechtlichen Themen. Einen besonderen Schwerpunkt stellen die so genannten Personenversicherungen dar, das sind vor allem Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen und Krankentagegeld-versicherungen. Bei diesen Versicherungsarten lohnt es sich oft, anwaltliche Unterstützung bereits bei der Beantragung von Versicherungsleistungen einzuholen, damit es erst gar nicht zu Missverständnissen mit dem Versicherer kommt.
- Der Versicherer verweigert die Versicherungsleistung, z.B. weil er den Versicherungsnehmer nicht für berufsunfähig hält
- Der Versicherer wirft dem Versicherungsnehmer die Verletzung einer Obliegenheit vor
- Der Versicherer zahlt kein Krankentagegeld mehr, da er den Versicherungsnehmer für berufsunfähig hält
- Der Versicherer ficht den Versicherungsvertrag an oder kündigt ihn
- Der Versicherungsnehmer erhält eine geringere Versicherungsleistung als er erwartet hat, zum Beispiel nach dem Ablauf seiner kapitalbildenden Lebensversicherung
Überzeugen Sie sich am besten selbst von den tief greifenden Kompetenzen der erfahrenen Juristin bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Frau Rechtsanwältin Leissner freut sich auf Sie!
Kompetenzen
- Fachanwältin Versicherungsrecht
Sprachen
- Deutsch
Recht international
-
Deutsches Recht
Mitgliedschaften
- Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaften
Kontakt
14199 Berlin 6.717,4 km