
Ihre sozialen Rechte umfassend verwirklichen!
- Fachanwalt für Sozialrecht
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Online-Rechtsberatung
Sie haben Fragen zu einem Bescheid oder zu Ihren Rechten gegenüber den Sozialversicherungsträgern? Sie suchen anwaltliche Unterstützung rund um das Arbeitsverhältnis?
In der Kanzlei Anwälte Wecks werden Sie umfassend und kompetent beraten! Herr Rechtsanwalt Andreas Wecks ist Fachanwalt für Sozialrecht.
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Andreas Wecks liegen auf der Beratung und gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung in folgenden Rechtsgebieten:
Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung (Hartz IV), Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Elternzeit, Wohngeld.
Sozialdatenschutz: Sichert Ihr Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung und Ihr Persönlichkeitsrecht gegenüber der
Sozialverwaltung. Auskunft, Berichtigung, Löschung von Sozialdaten.
Vorsorge: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung. Sichern Sie Ihr selbst bestimmtes Leben nach Ihrer Vorstellung für den Fall der Krankheit.
Arbeitsrecht: Gestaltung, Anpassung, Änderung und Auflösung von Arbeitsverträgen, Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bitte besuchen Sie bei Fragen zum Arbeitsrecht auch das Profil von Frau Rechtsanwältin Köhrer-Wecks!
Aufgrund seiner Berufserfahrung steht Herr Wecks Ihnen auch gerne in angrenzenden Rechtsgebieten zur Verfügung oder unterstützt Sie ggf. bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt.
Bereits während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und des anschließenden Referendariats legte Herr Andreas Wecks den Schwerpunkt auf das Sozialrecht. Seit dem Jahr 2001 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, überdies verfügt er über den Fachanwaltstitel für Sozialrecht.
Hatte Herr Rechtsanwalt Wecks zunächst im Rahmen einer Tätigkeit in einer Berliner Kanzlei vor allem Erfahrungen im Bereich des Mietrechts und des Vertragsrechts gesammelt, arbeitete er in den folgenden Jahren als Jurist in der Widerspruchstelle der damaligen Bundesanstalt für Arbeit und später als Rechtsanwalt in Konstanz, Düsseldorf und Erlangen.
Im Jahr 2006 gründete er seine eigene Kanzlei in Nürnberg und baute zugleich im Rahmen einer Bürogemeinschaft ein Netzwerk mit Kollegen unterschiedlichster Fachrichtungen auf. Im Jahr 2012 wurden die Kanzleiräume der Anwälte Wecks in das Gebäude der ehemaligen Familienkasse in die Nürnberger Altstadt an den heutigen Standort Karl-Grillenberger-Straße 3 a, 90402 Nürnberg verlegt.
Neben seinem ehrenamtlichen Engagement als Berater für pro familia Nürnberg e.V. unterrichtet er zudem als Dozent für das GIB (Gesellschaft Inklusion Bildung) in Nürnberg.
Bürozeiten: Die Mitarbeiter der Kanzlei vereinbaren gerne einen Besprechungstermin mit Ihnen.
Das Sekretariat der Anwälte Wecks ist zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: Mo – Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Gerne können Sie auch das Kontaktformular auf der Homepage zur Terminanfrage nutzen oder sich per E-Mail oder Fax an die Kanzlei wenden.
Anfahrtsinformationen: Die Kanzleiräume befinden sich im Gebäude der ehemaligen Familienkasse/Arbeitsamt nur wenige Gehminuten von der U1 Haltestelle „Weißer Turm".
Die Kanzlei ist bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Bei der Anreise mit dem Pkw empfiehlt sich die Anfahrt über das Westtor zu der Tiefgarage „Wöhrl-/Saturn".
Weitere Informationen über die Kanzlei sowie die vertretenen Rechtsgebiete finden Sie unter: www.anwaelte-wecks.de
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von T. J. am 10.04.2024 um 09:03 Uhr
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Wir erreichten die gewünschte Einstufung, sowie eine erwünschte Nachzahlung! Die gesamte Verfahrensdauer über würden wir von netten Kanzleimitarbeitern hervorragend betreut! Kann man nur empfehlen!

In diesem weiteren Mandat konnte nach Überprüfung diverser medizinischer Befunde und des Pflegegutachten des MDK erreicht werden, das ein gerichtliches Pflegegutachten eingeholt wurde. Durch das gerichtliche Gutachten konnten wir die Gründe für die Höherstufung im Detail nachweisen. Die ausführliche Aufgliederung des Sachverhalts hat auch in diesem Verfahren zum Erfolg geführt.
Ich bedanke mich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
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Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung ,Berufsordnung der Rechtsanwälte, Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft, Fachanwaltsordnung sowie Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Regelungen einsehbar unter: http://www.brak.de/seiten/06.php
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