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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

AR

von A. R. am 12.11.2018 um 10:39 Uhr

Herr Rechtsanwalt Andreas Wecks Ineresiert sich fuer meine Rechtsangelegenheit.
Sozialrecht
Trotz der weiten Entfernung und etwas komplizierten Angelegenheit scheint mir 5 Sterne.
Ich habe Ihnen gerne geholfen.
MS

von M. S. am 28.09.2018 um 07:53 Uhr

Landespflegegeld
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle präzise Antwort.
Ich freue mich über Ihre sehr gute Bewertung. Vielen Dank!
SF

von S. F. am 27.09.2018 um 08:07 Uhr

Familiengeld
Sozialrecht
Das Gespräch verlief super schnell und reibungslos. Die Hilfe kam prima an und wurde auch umgesetzt.
Ich freue mich über Ihre sehr gute Bewertung.
IW

von I. W. am 22.09.2018 um 12:48 Uhr

allgemeine Frage - schon 2x bewertet von mir
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe jetzt zum dritten Mal meine Bewertung abgeben, was läuft hier nicht rund???
Auf jeden Fall war die Beratung einfach Kla
Vielen Dank für Ihre gute Bewertung, über die ich mich gefreut habe.
Leider wurden Sie versehentlich vom System an die "offene Bewertung" erinnert.
Diese Erinnerung ist auch für mich nicht nachvollziehbar und ich bitte das Versehen zu entschuldigen.
MS

von M. S. am 20.09.2018 um 13:40 Uhr

Landespflegegeld
Pflegerecht
Sehr präzise kurze Antwort. Schnell und unbürokratisch über gmail. Sehr zufrieden.
Sehr gerne mit einer kurzen Auskunft geholfen.
KS

von K. S. am 02.09.2018 um 10:15 Uhr

Widerspruchsverfahren / Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
Sozialrecht
Ich habe mich an Herrn Rechtsanwalt Wecks in einer sehr dringenden Angelegenheit gewandt.
Sofort! bekam ich von ihm Wege, Möglichkeiten und Lösungsvorschläge aufgezeigt, die seine fachliche Kompetenz und jahrelange Erfahrung im Sozialrecht aufzeigte und untermauerte.
Innerhalb von 24 Std. nach unserem Erstkontakt und Schilderung meines Problems hat er zielführende Schritte eingeleitet.
Dafür möchte ich mich recht herzlich bei ihm bedanken!!
Ich kann jetzt auf positive Entscheidung hoffen.
Ich freue mich über Ihre sehr gute Bewertung. Vielen Dank.
In der laufenden Hauptsache bin ich zuversichtlich, dass wir für Sie eine gute Lösung erreichen werden.
IH

von I. H. am 14.08.2018 um 05:04 Uhr

Ich kann weiterempfälen
Sozialversicherungsrecht
Sehr gut und net
Istvan Hamar
Wir haben gerne in einer schwierigen beitragsrechtlichen Angelegenheit mit der Krankenkasse geholfen. Die Nachforderungen der Krankenkasse haben sich damit erledigt. Die Situation ist für die Zukunft geklärt.
AW

von A. W. am 06.04.2018 um 10:08 Uhr

schwerbehinderten recht
Schwerbehindertenrecht
Dass Ziell war 100% erreicht wier sind sind sehr zufrieden.
Ich freue mich über Ihre sehr gute Bewertung, da es uns in guter Zusammenarbeit gelungen ist, das anspruchsvolle Ziel zu erreichen. Der medizinische Sachverhalt war sorgfältig für das Versorgungsamt aufzubereiten. Die Nachprüfung führte dann zum Erfolg. Voraussetzung dafür war die umfassende Aufklärung des Sachverhalts, Vorlage von ärztlichen Befunden und eine darauf beruhende Begründung.
Dabei konnte ich meine Erfahrungen sinnvoll einbringen.
EB

von E. B. am 25.11.2015 um 11:31 Uhr

Jugendamt
Sozialrecht
Herr Wecks hat uns in Sachen Jugendamt wegen Kostgeld für Heimunterbringung unser erwachsener Tochter. Das Jugendamt forderte ein monatliche Summe von ca. 200.-
Herr Wecks konnte alles abschmettern so das keine Kosten mehr auf uns zukommen konnte. Herzlichen Dank nochmals Herr Wecks, jederzeit wieder!!!
AB

von A. B. am 28.09.2014 um 20:04 Uhr

Abwendung Klage
Allgemeines Vertragsrecht
Absolut professionelle Beratung durch Herrn RA Wecks, der durch hoechste fachliche Kompetenz in einem komplizierten Fall im Bereich Vertragswesen einen Mahnbescheid mit Androhung einer Klage auf Grund von Verjaehrung nicht nur abwenden konnte, sondern auch eine schriftliche Stellungnahme des Klaegers erwirken konnte, dass dieser von saemtlichen weiteren Schritten absieht, und die Angelegenheit somit endgueltig abgeschlossen ist.
Das Ergebnis, das Herr RA Wecks erzielte, ist also wirklich Spitze. Selbst im Falle eines weniger erfreulichen Ergebnisses wuerde ich Herrn RA Wecks fuer seine erbrachte Leistung, die sich durch umfassenden Einsatz und hohes Mass an Flexibilitaet auszeichnete, stets ein grosses Lob aussprechen. Als Mandant fuehlte ich mich vom ersten Tag an bestens vertreten und kann Herrn RA Wecks nur weiterzuempfehlen. Vielen, vielen Dank!
Dieser Fall belegt, das es sich lohnt auch Übergangsregelungen im Blick zu behalten. Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG), das am 01.01.2002 in Kraft trat, wurden u.a. die Verjährungsfristen deutlich verändert. Für die Alt-Fälle vor dem 01.01.2002 wurden geräumige Übergangsregelungen geschaffen. Diese Fristen sind heute im Jahr 2014 in der Regel ebenfalls abgelaufen. Dies hat dann die Verjährung einer Alt-Forderung zur Folge. Nach der Einrede der Verjährung kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden. Falsch wäre es die aktuellen Verjährungsregelungen auf die Alt-Forderung anzuwenden. In diesem Fall konnte die verjährte Forderung endgültig abgewehrt werden. Ich freue mich für meinen Mandanten und bedanke mich für die angenehme, konstruktive Zusammenarbeit.