Bewertungen von "Anwaltskontor" – Ćavar, Erb, von Langsdorff Partnerschaft von Rechtsanwälten

4,9
Sehr gut
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Bewertungen

GC

von G. C. am 10.11.2020 um 08:32 Uhr für Rechtsanwalt Alexander Erb

WEG-Anfrage
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr freundliche und kompetente Antwort, was in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich ist.
Vielen Dank für die positive Bewertung
UO

von U. O. am 28.10.2020 um 14:43 Uhr für Rechtsanwalt Alexander Erb

Sympathisch, zuverlässig, kompetent, fair
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
RA Erb hat meinen komplizierten materialreichen Mietminderungsfall übernommen und trotzdem fair pauschal abgerechnet. Er hat mich überzeugt durch hervorragende erfahrungsgesättigte Einschätzung der Sachlage, Chancen und Risiken. Da wg. Corona nur Fernkommunikation möglich war und ich drei Stunden von München entfernt wohne, war ich froh über hervorragende Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Im Gerichtstermin überzeugte RA Erb durch überlegtes und kompetentes Auftreten.
Vielen Dank Herr Prof. Otto, es freut mich immer wenn meine Mandanten zufrieden sind.
NV

von N. V. am 23.09.2020 um 10:08 Uhr für Rechtsanwalt Alexander Erb

Erklärend und Logisch
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr geehrter Herr Dr. Sütterlin,
Sehr geehrter Herr Hartmut und Frau Rütgers,

Die Einladung zur Eigentümerversammlung am 29.09.2020 habe ich erhalten.
Diese Einladung ist aus mehreren Gründen nicht akzeptabel :
1. Formal ist diese gegen Gepflogenheit und entspricht nicht unserer Beziehung
2. Sachlich mangelhaft
3. Zeitlich ist 1 Stunde eine Zumutung, sogar Erpressung
4. Die WEG ist nicht Teil Ihrer Firma. Sie können nicht nur die TOP´s bestimmen, sondern wir dürfen ebenso unsere Wünsche und Mißstände kundgeben und als TOP vorschlagen.
Mein TOP Vorschlag ist :

TOP X : (Vereinbart mit WEG gesetz)
1. Alles was unsere Gemeinschaft hauptsächlich betrifft, sollte möglichst mit ¾ Stimmenmehrheit der Eigentümer beschlossen werden. Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung verkauft haben oder gerade dabei sind sie zu verkaufen, sollten nicht mehr an den bevorstehenden Abstimmungen teilnehmen.

2. Um einen Verwaltervertrag zu verlängern, müssen ¾ der Eigentümer mit der Arbeit des Verwalters zufrieden sein.
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Sehr geehrter Herr Vahedi,

- bitte teilen Sie uns genau mit was in welcher Form die Einladung formal gegen die Gepflogenheiten ist.
- Der sachlichen Inhalt ist korrekt und verständlich. Ein Beschlussantrag wird kurz und bündig formuliert mit den wichtigsten Inhalten.
- Das die Versammlungen auf eine Stunde begrenzt sind, hat den Hintergrund der Corona Pandemie. Es gibt ein vorgeschlagenes Hygienekonzept und an dieses halten wir uns. Dies dient zum Schutz aller Anwesenden.
Ist daher keine Erpressung oder Zumutung.
Alle Fragen die Sie wissen möchten und nicht auf der Einladung sind, bzw. Fragen zur Hausgeldabrechnung stellen Sie bitte vorab telefonisch zu unseren Bürozeit. Bitte haben Sie Verständnis, dass aktuell keine persönlichen Termin vereinbart werden können.
- Die WEG hatte in diesem Jahr mehr als genug Zeit bei der Hausverwaltung Beschlussanträge einzureichen. Im Normalfall sollten diese bis spätestens 31.03. d. Jahres bei der Hausverwaltung eingehen. Wenn uns keine Beschlussanträge bekannt sind, oder nur die von anderen Eigentümern, werden auch nur diese bei der ETV mit aufgenommen.
- Es gibt Vorgaben zur Stimmenmehrheit. An diese halten wir uns bei den Versammlungen.

EG

von E. G. am 14.08.2020 um 21:06 Uhr für Rechtsanwalt Alexander Erb

Nett, freundlich und Kompetent
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich war das erste Mal in der Kanzlei von Herrn Erb zur Erstberatung.
Er war sehr nett, freundlich und gab mir ein sehr gutes Gefühl in meiner Angelegenheit.
Besonders hat er viel Zeit genommen um mir alles zu erklären.
FS

von F. S. am 01.08.2020 um 12:24 Uhr für Rechtsanwalt Alexander Erb

Sehr sympathisch und engagiert
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin auf das Angenehmste überrascht von diesem Engagement! Obwohl die Streitsumme nicht sehr hoch war, Aussicht auf Erfolg bei Gericht auf Grund der Sachlage kaum gegeben war, hat sich Herr Erb voll eingesetzt, mehrere telefonische Beratungen mit mir geführt. Fachlich und menschlich absolut kompetent. Mit vielen Dank und bester Empfehlung!
Sehr geehrte Frau Scherkamp,

vielen Dank für Ihre Bewertung, es freut uns immer sehr, wenn unsere Mandanten mit unserer Leistung zufrieden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Erb
Rechtsanwalt LL.M. (Sydney)
PB

von P. B. am 27.04.2020 um 12:22 Uhr für Rechtsanwalt Alexander Erb

Sehr kompetent und sympatisch
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Erb hat mich beraten und ich war sehr zufrieden mit seiner Beratung. Absolute Empfehlung von meiner Seite.
Vielen Dank! Es ist immer schön zu hören, wenn die Mandanten mit unserer Leistung zufrieden sind.
Alles Gute für die Zukunft!
VL

von V. L. am 23.04.2020 um 13:33 Uhr für Rechtsanwalt Alexander Erb

Absolute Empfehlung!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich kann Herrn Erb nur weiterempfehlen!
FW

von F. W. am 19.09.2019 um 17:24 Uhr für Rechtsanwalt Alexander Erb

Forderungen aus dem Ausland
Forderungseinzug & Inkassorecht
Sehr kompetente, ehrliche und freundliche Beratung.
Bisher ist es (zum Glück und auch vor allem Dank der vorläufigen Einschätzung und Rat von Herr Erb) nur zu einer Erstberatung gekommen. Im Eskalationsfall würde ich definitiv auf Ihn zurückkommen und kann Herr Erb daher auch nur weiterempfehlen.
OG

von O. G. am 26.11.2018 um 09:33 Uhr für Rechtsanwalt Alexander Erb

Schadenersatz
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr freundliche und offene/ehrliche Beratung. Bisher nur als Erstberatung.
KM

von K. M. am 13.11.2018 um 22:00 Uhr für Rechtsanwalt Alexander Erb

Spitzen Anwalt und dabei noch absolut menschlich
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Erb hat mich schon in mehreren Sachen vertreten und beraten. Bin jedes Mal als "Sieger" hervorgegangen. Herr Erb ist absolut kompetent und dabei kein Abzocker, so wie es, meiner Meinung nach, viele Anwälte sind. Auch menschlich können sich da viele eine Scheibe von abschneiden. Ich kann diesen Anwalt nur jedem empfehlen!