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Rechtsanwalt

Armin Wahlenmaier

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Sie haben ein Problem? Wir helfen! Versicherung zahlt nicht, Nachlassabwicklung, SCHUFA, Anwaltsfehler
  • Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Anwaltshaftung
  • Maklerrecht
  • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Als bundesweit tätige Kanzlei korrespondieren wir mit unseren Mandanten vorzugsweise per E-Mail. Besprechungen können telefonisch erfolgen.
FS
von F. S. am 24.04.2025 um 11:17 Uhr
Überaus positive Erfahrung
Anwaltshaftung

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Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrechtund Fachanwalt für Versicherungsrecht

TREWIUS Rechtsanwälte

Spezialisiert auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Kreditinstituten, Versicherungen und Finanzdienstleistern.

Unsere Grundsätze

Vertrauenssache

Böse Überraschungen wollen wir vermeiden. Wer einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt, vertraut darauf, dass er nach bestem Wissen und Gewissen beraten wird. Unsere oberste Maxime ist es, dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen. Von leeren Versprechungen halten wir nichts. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, stets eine ehrliche Einschätzung der Rechtslage zu bekommen. Bitte bedenken Sie, dass nicht entscheidend ist, wer am Anfang am meisten verspricht, sondern wer am Ende am meisten hält.

Persönliche Beratung

Da wir in ganz Deutschland tätig sind, kommen unsere Mandanten oftmals nicht persönlich zu uns. Dennoch halten wir von Anfang bis Ende stets persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant. Wir sind jederzeit persönlich telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Probieren Sie es einfach aus und rufen Sie uns an.

Kostenlose und unkomplizierte Ersteinschätzung

Der erste Schritt ist immer der schwierigste. Wer nicht Kontakt zum richtigen Anwalt aufnimmt, läuft Gefahr, viel Geld zu verlieren. Wir machen es Ihnen so einfach wie möglich und risikolos, indem wir anbieten, Ihren Fall einer kostenlosen Ersteinschätzung zu unterziehen. In vielen Fällen lässt sich direkt feststellen, ob Aussicht auf Erfolg besteht und wie weiter vorgegangen werden müsste. Schicken Sie uns einfach Ihre Unterlagen zu oder rufen Sie uns an.

Kostentransparenz

Bei uns brauchen Sie keine Angst davor zu haben, eine „Überraschung“ hinsichtlich der Kosten zu erleben. Wir sprechen vorab mit Ihnen darüber. Zunächst klären wir ab, ob Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe besteht. Andernfalls berechnen wir vorab, welche Kosten entstehen würden und versetzen Sie in die Lage, das Kosten- und Risikoverhältnis selbst einzuschätzen. Unnötige Anwaltskosten möchten wir unbedingt vermeiden, denn unser Ziel ist es, am Ende unterm Strich ein positives Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.


Bank- und Kapitalmarktrecht

Widerruf von Immobilienkrediten, Zinsanpassung bei Sparverträgen, Überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung, Fehlgeschlagene Kapitalanlagen, Kapitalanlagebetrug

Wir vertreten Verbraucher gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzdienstleistern. Kunden sind zunehmend unzufrieden und enttäuscht. Immer wieder werden von Kreditinstituten verwendete Vertragsklauseln durch den Bundesgerichtshof für fehlerhaft und unwirksam erklärt. Kunden fühlen sich unfair behandelt und fordern ihr Recht ein. Die Gründe sind vielfältig. Fehlgeschlagene Kapitalanlagen führen zu Schadensersatzforderungen gegen Banken oder andere Vermittler, die ausschließlich im eigenen Verdienstinteresse fehlerhaft und irreführend beraten haben. Überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen führen dazu, dass Immobilienkredite widerrufen werden. Sparkassen, die in Sparverträgen über viele Jahre attraktive Sparzinsen fest versprochen haben, wollen sich nicht mehr daran halten. So vielfältig die Vorwürfe gegen Banken sind, so gleichartig ist das Verhalten der Institute zu Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüchen, welche von Kunden erhoben werden. Erfahrungsgemäß weisen Kreditinstitute jegliche gegen Sie gerichteten Forderungen zurück. Man lehnt sich zurück und hofft dass der Kelch an einem vorübergeht. Ohne anwaltlichen Druck ist kein Entgegenkommen zu erwarten. In vielen Fällen hilft nur die gerichtliche Klage. Entsprechend sind Kreditinstitute mit vielen gerichtlichen Verfahren konfrontiert. Sie beauftragen in der Regel hochspezialisierte Anwaltskanzleien, die ausschließlich auf Seiten der Kreditinstitute tätig sind. Dennoch hat die Erfahrung gezeigt, dass berechtigte Ansprüche gegen Banken vor Gericht erfolgreich durchgesetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist eine umfassende rechtliche Prüfung des Einzelfalls im Vorfeld und eine sorgfältige Prozessführung.

Oftmals scheuen Betroffene vor dem Schritt zur Beauftragung eines Anwalts zurück, da die Aussichten ungewiss erscheinen und die berechtigte Befürchtung besteht, dass die Anwaltskosten den Schaden noch erhöhen könnten. Bei uns besteht allerdings kein Grund zur Sorge. Gerne prüfen wir kostenlos, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg verspricht und wie weiter vorgegangen werden kann. Schicken Sie uns einfach Ihre Unterlagen. Wir informieren Sie auch über etwaige Kosten und prüfen die Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung.

Versicherungsrecht

Wir vertreten Verbraucher gegenüber Versicherungsunternehmen. Die vollständige Erfüllung ihrer Leistungspflichten aus dem Versicherungsvertrag sollte für Versicherer eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die anwaltliche Erfahrung zeigt das Gegenteil. Sehr viele Versicherungsnehmer aus allen Versicherungssparten wenden sich an uns, weil sie mit dem Regulierungsverhalten unzufrieden sind. In der überwiegenden Zahl der Fälle stellen wir fest, dass der Versicherungsanspruch entweder zu Unrecht vollständig abgelehnt wurde oder die Leistungspflicht nicht vollständig erfüllt wurde. In diesen Fällen genügt häufig bereits ein außergerichtliches anwaltliches Schreiben an die Versicherung um dem Versicherungsnehmer zu einer zufriedenstellenden Versicherungsleistung zu verhelfen. In einigen Fällen ist die gerichtliche Durchsetzung erforderlich. Im Versicherungsrecht werden die Kosten der Rechtsverfolgung in aller Regel von der Rechtschutzversicherung getragen, sofern eine solche besteht.

Die hohe Quote von Fällen in denen sich Versicherer ihrer Leistungspflicht nicht vollständig nachkommen und die gleichzeitig hohe anwaltliche Erfolgsquote führt zu dem Schluss, dass es sich in den meisten Fällen lohnt, Versicherungsfälle anwaltlich überprüfen zu lassen.

Armin Wahlenmaier ist gelistet in Rechtsanwälte Eislingen/Fils und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Verleihungsurkunde

    Verleihungsurkunde

    Fachanwalt für Versicherungsrecht

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Verleihungsurkunde

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.

Bewertungen 155

FS

von F. S. am 24.04.2025 um 11:17 Uhr

Überaus positive Erfahrung
Anwaltshaftung
Sehr kompetente und schnelle Bearbeitung des vorgelegten Sachverhalts. Kommunikation immer zeitnah und auch für mich als Laien verständlich; alle Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet. Diese ganzen positiven Eindrücke mündeten in einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens. Ich könnte zufriedener nicht sein.
Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für die Bewertung. Wenn die Mandantin zufrieden ist macht das auch den Anwalt glücklich. Zur Erklärung für diejenigen die diese Bewertung lesen, möchte ich kurz erklären worum es ging. Es handelte sich um einen Anwaltshaftungsfall. Sie hatten eine Kanzlei mit einem gerichtlichen Klageverfahren beauftragt. Die Anwältin hatte – wohl aufgrund eines Rechenfehlers – einen überhöhten Betrag eingeklagt. Dies hat im Ergebnis dazu geführt, dass unnötigerweise von Ihnen zu tragende Kosten entstanden sind. Leider hat die betreffende Kanzlei sich zunächst geweigert, den Schaden auszugleichen. Erst nachdem wir gerichtliche Klage erhoben haben, wurde der Schadensersatzanspruch anerkannt und bezahlt.

Ich stehe Ihnen auch in Zukunft jederzeit gerne zur Verfügung und wünsche Ihnen ansonsten alles Gute.

Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
UH

von U. H. am 27.03.2025 um 19:53 Uhr

Ein sehr guter Anwalt
Anwaltshaftung
Mein erster Eindruck ist, das er ein sehr bemühter und guter Anwalt ist.
Sehr geehrter Herr H.,
danke für die Vorschusslorbeeren. Da wir noch ganz am Anfang der Bearbeitung Ihres Mandats stehen, hoffe ich, dass ich Ihrem ersten Eindruck weiterhin gerecht werden kann. Gerne können Sie dann nochmals eine Bewertung abgeben. Vielleicht reicht es dann auch für den fünften Stern...
Mit freundlichen Grüßen
Armin Wahlenmaier
EF

von E. F. am 02.03.2025 um 16:31 Uhr

Sehr schnelle Beratung, freundlich und ehrlich.
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wahlenmaier hat meine Frage am Telefon schnell beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Vielen Dank. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne melden.

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Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
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Kontaktdaten von Armin Wahlenmaier

  • Adresse

    Ulmer Str. 127
    73054 Eislingen/Fils

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Kanzlei-Impressum

Angaben gem. § 5 Abs. 1 TMG

Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier 
Rechtsanwältin Beatrice Wahlenmaier-Lang

zugelassen als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bei dem Amtsgericht Göppingen und dem Landgericht Stuttgart
Angehörige der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Berufsbezeichnung Rechtsanwalt verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Anschrift:
Ulmer Straße 127
73054 Eislingen
Tel: 07161 65331-00 (neue Telefonnummer!)
Fax: 07161 65331-21 (neue Telefonnummer!)
E-Mail: info@trewius.de
Steuernummer: USt-IdNr.: DE266138035

 
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
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73054 Eislingen
 

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Körperschaft des öffentlichen Rechts
vertreten durch den Präsidenten Rechtsanwalt Frank E. R. Diem
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 22 21 55-0
Telefax: 07 11 / 22 21 55-11
E-Mail: info@rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de
Es gelten unter anderem folgende berufsrechtliche Regelungen, die unter https://www.anwaltverein.de/praxis/berufsrecht eingesehen werden können:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Europäischen Union (CCBE)
Hinweis auf die zuständige Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
c/o Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EURO zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung).
Plattform  der  EU  zur  außergerichtlichen  Online-Streitbeilegung:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
 
Name und Anschrift unserer Berufshaftpflichtversicherung:
HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG
Riethorst 2
30659 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Mitgliedsländer der Europäischen Union
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