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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen 156

SN

von S. N. am 17.05.2025 um 07:18 Uhr

Schnelle Hilfe
Versicherungsrecht
Schnelle Rückmeldung und kompetente Beratung
Gern geschehen. Jederzeit wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Wahlenmaier
DG

von D. G. am 04.05.2025 um 16:42 Uhr

Mandat vor Landgericht
Zivilprozessrecht
Ich muss leider eine sehr schlechte Bewertung abgeben, weniger als 1 Stern geht leider nicht. Ich hatte ein Klage vor dem Landgericht und musste innerhalb von 2 Wochen einen Anwalt finden. Herr Wahlenmaier meldete sich prompt, allerdings drängte er auf eine Vorauszahlung von 1000 EUR bei einem Streitwert von 5000 EUR. Trotz einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung. Ich konnte den Betrag auf 500 EUR reduzieren. Dann ging es schnurstracks in den Urlaub. Danach allerdings, ohne vorher sich in den Fall einzuarbeiten, sollte ich abermals schnell 500 EUR überweisen, ansonsten würde er den Fall nicht annehmen, wohlwissend, dass ich unter Zugzwang stand schnell einen anderen Anwalt zu finden. Unseriös und schamlos die Situation eines Mandaten auszunutzen. Nie wieder!
Sehr geehrter Herr G.,
es tut mir aufrichtig leid, dass Sie den Eindruck gewonnen haben, Ihre Angelegenheit sei nicht in Ihrem Sinne betreut worden. Gleichzeitig möchte ich einige Punkte Ihres öffentlichen Beitrags klarstellen, um ein realistisches Bild des Mandatsverlaufs zu vermitteln:
1. Honorarvereinbarung und Vorschuss
Noch vor Mandatsübernahme habe ich Sie darüber informiert, dass das Verfahren aufgrund seiner Dringlichkeit und Komplexität nur auf Basis einer Stundenhonorar sowie Vorschussregelung bearbeitet werden kann. Sie haben dieser Regelung ausdrücklich zugestimmt. Die von uns erstellte Vorschussrechnung über 1.094,80 € wurde von Ihnen allerdings lediglich zur Hälfte beglichen.
2. Bearbeitung trotz Teilzahlung
Ungeachtet des ausstehenden Restbetrags haben wir das gerichtliche Mandat unverzüglich angezeigt, Akteneinsicht beantragt und die Verteidigungsmöglichkeiten geprüft.
3. Rechtliche Einschätzung
Nach Sichtung der Akte und einer Besprechung mit Ihnen habe ich Sie darüber informiert, dass nach der Aktenlage keine Erfolgsaussichten bestanden, die gegen Sie gerichtete Gebührenklage abzuwehren. Wir haben Ihnen dargelegt, dass selbst Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme voraussichtlich ablehnen würde.
4. Weitere Zahlungserinnerung und Mandatsbeendigung
Da die notwendige Abschlagszahlung weiterhin offenstand, haben wir Sie um Ausgleich des Restbetrags gebeten. Sie haben daraufhin das Mandat aus Unzufriedenheit gekündigt, weil ich keine Lösungsvorschläge präsentieren konnte (was zutreffend ist). Wir haben anschließend eine Schlussrechnung erstellt, die lediglich den tatsächlich angefallenen Zeitaufwand abzüglich des von Ihnen geleisteten Teilvorschusses ausweist. Diese Rechnung ist bis heute unbeglichen.
5. Unser Anspruch an Professionalität
Ich verstehe, dass enttäuschte Erwartungen zu Unmut führen können. Dennoch darf ich an dieser Stelle daran erinnern, dass ein Rechtsanwalt keine Erfolgsgarantie bieten kann, wenn die objektive Rechtslage ungünstig ist. Unsere Aufgabe besteht darin, Chancen und Risiken offen zu kommunizieren und – falls ein Rechtsstreit unausweichlich ist – mögliche Kosten für unsere Mandantinnen und Mandanten so gering wie möglich zu halten.
Einladung zur persönlichen Klärung
Ich nehme Ihre Kritik ernst und biete Ihnen weiterhin ein vertrauliches Gespräch an, um etwaige Missverständnisse auszuräumen und eine faire Lösung zu finden. Bitte kontaktieren Sie mich hierzu telefonisch oder per E Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
FS

von F. S. am 24.04.2025 um 09:17 Uhr

Überaus positive Erfahrung
Anwaltshaftung
Sehr kompetente und schnelle Bearbeitung des vorgelegten Sachverhalts. Kommunikation immer zeitnah und auch für mich als Laien verständlich; alle Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet. Diese ganzen positiven Eindrücke mündeten in einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens. Ich könnte zufriedener nicht sein.
Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für die Bewertung. Wenn die Mandantin zufrieden ist macht das auch den Anwalt glücklich. Zur Erklärung für diejenigen die diese Bewertung lesen, möchte ich kurz erklären worum es ging. Es handelte sich um einen Anwaltshaftungsfall. Sie hatten eine Kanzlei mit einem gerichtlichen Klageverfahren beauftragt. Die Anwältin hatte – wohl aufgrund eines Rechenfehlers – einen überhöhten Betrag eingeklagt. Dies hat im Ergebnis dazu geführt, dass unnötigerweise von Ihnen zu tragende Kosten entstanden sind. Leider hat die betreffende Kanzlei sich zunächst geweigert, den Schaden auszugleichen. Erst nachdem wir gerichtliche Klage erhoben haben, wurde der Schadensersatzanspruch anerkannt und bezahlt.

Ich stehe Ihnen auch in Zukunft jederzeit gerne zur Verfügung und wünsche Ihnen ansonsten alles Gute.

Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
UH

von U. H. am 27.03.2025 um 18:53 Uhr

Ein sehr guter Anwalt
Anwaltshaftung
Mein erster Eindruck ist, das er ein sehr bemühter und guter Anwalt ist.
Sehr geehrter Herr H.,
danke für die Vorschusslorbeeren. Da wir noch ganz am Anfang der Bearbeitung Ihres Mandats stehen, hoffe ich, dass ich Ihrem ersten Eindruck weiterhin gerecht werden kann. Gerne können Sie dann nochmals eine Bewertung abgeben. Vielleicht reicht es dann auch für den fünften Stern...
Mit freundlichen Grüßen
Armin Wahlenmaier
EF

von E. F. am 02.03.2025 um 15:31 Uhr

Sehr schnelle Beratung, freundlich und ehrlich.
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wahlenmaier hat meine Frage am Telefon schnell beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Vielen Dank. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne melden.
BO

von B. O. am 25.02.2025 um 16:01 Uhr

Rückforderung von Honorargebühren
Zivilprozessrecht
Herr Armin Wahlenmaier hat mich in der Rückforderung von zu Unrecht erhobenen und bezahlten anwaltlichen Honorargebühren beraten und unterstützt. Im Ergebnis war Herr Wahlenmaier in kurzer Zeit ansprechbar und bei der Umsetzung der Ansprüche erfolgreich. Auf eine Einklage der restlichen Forderungen wurde aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet. Ich kann Herrn Wahlenmaier nur weiterempfehlen und würde ihn auch wieder mit ähnlichen Vorgängen beauftragen. Burkhard Oesten
Sehr geehrter Herr O.,
ich bedanke mich für Ihre Falldarstellung und freue mich, dass Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind. Für Fragen stehe ich Ihnen weiterhin jederzeit gerne zur Verfügung.
Armin Wahlenmaier
IF

von I. F. am 12.02.2025 um 09:29 Uhr

Sehr gut
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr guten Rechtsanwalt
AA

von A. A. am 11.12.2024 um 07:45 Uhr

Hervorragende Beratung und Kompetenz
Anwaltshaftung
Herr Wahlenmaier hat mich in Bezug auf meine bisherige Erfahrung mit meinem Anwalt äußerst kompetent und ehrlich beraten. Seine professionelle und transparente Beratung hat mich überzeugt. Ich würde seine Dienste ohne Einschränkungen erneut in Anspruch nehmen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. Wenn Sie noch weitere Hilfe brauchen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt
MD

von M. D. am 09.12.2024 um 14:52 Uhr

Sehr Zufrieden
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin äußerst zufrieden mit der Arbeit meines Anwalts Herr Wahlenmaier Es ging um eine ungerechtfertigte negative Schufa-Eintragung durch die Targo Bank, und mein Anwalt hat mein Anliegen erfolgreich gelöst. Besonders positiv hervorzuheben ist die ausgezeichnete Kommunikation zwischen uns - ich fühlte mich jederzeit gut informiert und verstanden. Am Ende konnte mein Anwalt ein großartiges Ergebnis erzielen, wofür ich sehr dankbar bin. Ich empfehle ihn ohne Einschränkungen weiter und möchte mich herzlich für seine Unterstützung bedanken.
Vielen Dank, alles Gute und schöne Weihnachten!
OS

von O. S. am 06.12.2024 um 08:18 Uhr

Einspruch Vollstreckungsbescheid im Insolvenzverfahren
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Auf Basis des Suchergebnisses über die Rechtsanwaltskammer Stuttgart erfolgte der Erstkontakt mit der Kanzlei telefonisch. Die sehr freundliche Mitarbeiterin stellte mich nach kurzer Erläuterung des Sachverhaltes direkt zum RA Herrn Wahlenmaier durch. Herr Wahlenmaier hat sogleich den gesamten Sachverhalt aufgenommen und nach erster Einschätzung um Zusendung aller verfügbaren Unterlagen gebeten. Die Prüfung und Bewertung der Rechtslage, sowie die Rückmeldung zur weiteren Vorgehensweise war bereits am nächsten abgeschlossen. Der Austausch per Email war äußerst schnell und präzise, sodass für mich keine Fragen offen geblieben sind. Basierend auf meinem Fall kann ich die Kanzlei Wahlenmaier uneingeschränkt weiterempfehlen.
Sehr geehrter Herr S.,
in Ihrem Fall ging es um die Frage der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren bei der ein Gläubiger eine Forderung angemeldet hatte und dabei behauptet hatte, dass diese auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht. In diesem Fall musste nur dem Rechtsgrund der vorsätzlichen unerlaubten Handlung widersprochen werden. Die Forderung unterliegt nun der Restschuldbefreiung. Glücklicherweise ergibt sich für Sie daher kein Nachteil und kein weiterer Handlungsbedarf. Es freut mich, dass wir Ihre Angelegenheit somit zu Ihrer Zufriedenheit klären konnten.
Armin Wahlenmaier
Rechtsanwalt.