
- Fachanwältin für Erbrecht
- Fachanwältin für Familienrecht
- Betreuungsrecht
Über mich
Besuchen Sie mich in meinen Büroräumen in Chemnitz und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Als Teil eines Beratungsgesprächs erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.
Fachanwältin für Familienrecht
Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorgerecht und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.
Fachanwältin für Erbrecht
Generell ist jeder Erblasser in seiner Entscheidung, wem er etwas zuwenden möchte, vollkommen frei. Zugunsten gewisser Personen wie Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Ehegatten existiert jedoch ein Pflichtteilsrecht. Ich berate Sie umfassend zur Abfassung von Testamenten und Erbverträgen oder kläre in Ihrem Auftrag alle aufkommenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen. Darüber hinaus können Sie auch im Erbfall auf mich zählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses geht.
Weitere Themen: Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis, Missbrauch von Vorsorgevollmachten etc.
Betreuungsrecht
Ein weiterer meiner Tätigkeitsschwerpunkte liegt im Bereich des Betreuungsrechts. Sie haben noch offene Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Betreuung? Oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der rechtssicheren und maßgeschneiderten Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Ich berate Sie gerne eingehend und vertrete Ihre Interessen, wenn nötig, auch vor dem Vormundschaftsgericht.
Weitere Themen: Betreuerbestellung, Betreuerhaftung, Geschäftsfähigkeit, Unterbringungsverfahren etc.
Rechtsanwältin Bettina Schubert
- 1965 in Karl-Marx-Stadt, jetzt Chemnitz, geboren
- Studium in Leipzig, Referendariat in Chemnitz
- ab 4/1995 Rechtsanwältin in einer Chemnitzer Kanzlei
- 1/2000 Gründung der Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Czerwenka
- Postulationsfähig an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland
- Fachanwältin für Familienrecht seit 1999
- Fachanwältin für Erbrecht seit 2022
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
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Qualifikationen und Auszeichnungen
Sprachen
- Deutsch
Bewertungen 77
von C. N. am 14.03.2025 um 11:17 Uhr

vielen herzlichen Dank für Ihre positive Rückmeldung zum abgeschlossenen Mandant. Bei Fragestellungen zum Erb- und Familienrecht können Sie mich gern wieder ansprechen.
Mit freundlichen Grüßen
B.Schubert, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erb- und Familienrecht
von A. B. am 28.02.2025 um 12:13 Uhr

ich bedanke mich für die Bewertung meiner Beratung. Gern stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen des Erb- und Familienrechts beratend zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
B. Schubert
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erb- und Familienrecht aus Chemnitz
von S. F. am 04.02.2025 um 12:17 Uhr

Bei Fragestellungungen rund um das Erb- und Familienrecht stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Schubert
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erb- und Familienrecht aus Chemnitz
Rechtstipps 1

Dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages vom 18.06.2015 hat der Bundesrat am 10.07.2015 zugestimmt. Es wurde am 22.07.2015 im…
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