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Sie sind Tierärztin oder Tierarzt? Sie sind angestellt oder betreiben eine Tierärztliche Praxis oder Klinik? Sie sind Verkäufer*in oder Käufer*in eines Pferdes?
Dann sind Sie hier richtig!
Ich betreue und vertrete seit mehr als drei Jahren bundesweit Tierärzte und Tierärztinnen in allen rechtlichen Praxisbelangen. Zudem berate ich Pferdeverkäufer*innen und -käufer*innen in allen gewährleistungsrechtlichen Belangen. Das Leistungsspektrum ist breit gefächert und beinhaltet insbesondere folgende Bereiche:
- Tierarzthaftpflichtrecht / Klagen wegen Behandlungsfehler
- Erstellung praxisbezogener Miet- und Arbeitsverträge
- praxisbezogenes Arbeitsrecht
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- Abwehr betrügerischer Werbeeintragungen
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- Wettbewerbsrecht
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- Abwehr und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen beim Pferdekauf
Ich halte sehr viele Vorträge für verschiedene Seminaranbieter und habe bislang eine Vielzahl von tierarztrechtlichen Fachbeiträgen veröffentlicht. Zudem absolviere ich zurzeit den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht.
Aufgrund meiner langjährigen spezialisierten Tätigkeit konnte ich bisher vielfältige Erfahrungen sammeln. Genau diese Erfahrung möchte ich in Ihrem Interesse einsetzen.
Sprechen Sie mich gerne an! Aufgrund der bundesweiten Tätigkeit ist eine eventuell größere Entfernung kein Hindernis!
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie bei Ihrer Fragestellung, Ihrem Problem oder Ihrem Projekt zu unterstützen.
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von A. G. am 30.05.2024 um 06:34 Uhr

von E. T. am 29.12.2023 um 05:26 Uhr

von M. D. am 02.11.2023 um 09:32 Uhr

Rechtstipps 2

In Tierarztpraxen und Tierkliniken, die regelmäßig 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigen, findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung.Berechnung der ArbeitnehmerzahlDie Berechnung der…

Verkäufer*innen oder Käufer*innen eines Pferdes sollten sich mit der Thematik des Pferdekaufvertrages im Vorfeld hinreichend auseinandersetzen, um die rechtlichen Hürden beim Abschluss bestmöglich…
Kanzlei
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Wir sind spezialisiert auf die Bereiche Tierarztrecht und Pferderecht.
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Die Tätigkeit als Rechtsanwalt unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); für Mandate, die vor dem 01.07.2004 erteilt wurden: Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Standesregelung Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE Berufsregeln)
– Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
– Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession.
Die genannten Regelungen sind zu finden auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter: www.brak.de/seiten/06.php.
Berufshaftpflichtversicherung: Zurich Insurance plc NfD, 53287 Bonn, Versicherungsnummer: 801.521.287.147
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