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Bewertungen

RR

von R. R. am 20.12.2020 um 17:28 Uhr

Sehr langwierig und am Ende Unvollständig
Allgemeine Rechtsberatung
Hatte eine Anfrage wegen der Erstellung einer Vollmacht nach Florida Recht. Der Auftrag dauerte viel zu lange, wurde unvollständig ausgeführt und war am Ende nicht zu gebrauchen. Wenn man keine Zeit hat, soll man keine Aufträge annehmen. Auf Rückfragen wurde gar nicht reagiert.
DD

von D. D. am 29.11.2020 um 22:05 Uhr

Schmerzensgeld Regulierung
Zivilrecht
Ich bin sehr zufrieden. Ein sehr engagierter und jederzeit hilfsbereiter Rechtsanwalt. Absolute Weiterempfehlung.
TP

von T. P. am 17.08.2020 um 00:50 Uhr

Kündigung
Arbeitsrecht
Herr Seelbach ist ein sehr sympathischer und kompetenter Rechtsanwalt.
Er hat mich nach einer Kündigung gegen meinen Arbeitgeber - zu meiner vollsten Zufriedenheit - vertreten.
Absolut empfehlenswert!
Sehr geehrter Mandant,

wer vertritt gerne nicht einen Konditor, der in der Speiseeisbranche arbeitet ;-). Das Arbeitsverhältnis endete in der Probezeit, aber den letzten Lohn musste der Laden natürlich zahlen! Und ein Zeugnis erteilen.

Alles Gute für den neuen Job!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn, auf Wunsch auch in Köln
AF

von A. F. am 13.08.2020 um 13:10 Uhr

Kompetente Beratung/Super Verteidigung
Strafrecht
Sehr Kompetente Beratung über das weitere Vorgehen. Dank dem Engagement wurde mein Verfahren eingestellt. Kann die Kanzlei nur wärmstens empfehlen.
Lieber Mandant,

Ihnen wurde Graffiti an einer Autobahnbrücke vorgeworfen. Sie waren dort gesehen worden, hatten sich dann erstmal versteckt und besaßen Spraydosen. Das reichte der Staatsanwaltschaft für eine Anklage! Was ganz vergessen worden war: es gab gar kein (frisches) Graffiti.

Ich hatte mich schon auf die verdutzten Gesichter bei der Hauptverhandlung auf die Frage, um welches Graffiti mit 3.000 € Sachschaden es denn hier gehe, gefreut, aber leider hat das Gericht den vorherigen Hinweis aufgegriffen und die Staatsanwaltschaft nahm die Anklage kostenpflichtig zurück und stellte das Verfahren ein.

Glück gehabt!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Königswinter
DM

von D. M. am 06.08.2020 um 11:20 Uhr

Kündigung
Arbeitsrecht
Danke!
Sehr geehrte Mandantin,

Ihre Arbeitgeberin wollte Sie mit einem Monat Abfindung zum 31.5. loswerden. Das haben wir abgelehnt, daraufhin kam eine haltlose, betriebsbedingte Kündigung zum 31.5., gegen die wir Kündigungsschutzklage erhoben haben. Vor dem Arbeitsgericht gab die Arbeitgeberseite im Gütetermin zu, dass es gar keine betrieblichen Gründe gab. Auf einmal sollten es dann personenbedingte Gründe sein! Der Richter sagte gleich: „Da bohren Sie ein dickes Brett.“ Ich wies darauf hin, dass nie eine Abmahnung kam. Die Gegenseite bot 2,5 Monatsgehälter Abfindung an, die wir ablehnten. Kammertermin wurde auf den 24.11. festgelegt.

Eine Woche später wurde die Kündigung „zurückgezogen“ - damit gibt es jetzt jedenfalls Lohn für Juni, Juli und August = 3 Monate Lohn. Also ein Plus. Nun wird der schlecht beratene Arbeitgeber es mit Abmahnungen und einer weiteren Kündigung versuchen. Dann treffen wir uns - vermutlich eher im neuen Jahr wieder beim Arbeitsrichter und reden über weitere Monate Lohn und Abfindung. Die von uns angebotenen 7 Monate Abfindung werden je nach Ablauf locker geknackt.

Genießen Sie den Sommer!

Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
SB

von S. B. am 05.08.2020 um 00:07 Uhr

Vertretung in Mietangelegenheit und Zwangsräumung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr RA Björn Seelbach vertritt mich aktuell un einer Mietangelegenheit.Durch seine Kompetenz, Beharrlichkeit und Fachkenntnis konnte ein schon aussichtsliser Antrag auf Aufschub einer Zwangsräumung noch zum positiven Ende gewendet werden. Dafür bin ich ihm sehr dankbar, zumal es nicht das erste Mal war, dass er das Optimale in diversen Rechtsangelegenheiten für mich erstritt.
Ich habe ihn nun auch noch in meiner Missbrauchsgeschichte als Vertreter gegenüber der Kath. Kirche beauftragt und wünsche uns speziell auch hier, dass das Recht obsiegt.
Vielen Dank, lieber Mandant!

Alles scheint mit dem Missbrauch zusammenzuhängen. Das Drogenproblem, jetzt der aufgestöberte Kinderporno-Ring katholischer Geistlicher, ein Strafverfahren und die daraus resultierende mietrechtliche Kündigung durch die Stiftung.

Nach zunächst falscher Rechtsauslegung des Amtsgerichts haben wir in 2. Instanz den Beantragten Aufschub der Zwangsräumung für 6 Wochen erreicht. Puh!

Alles Gute!

Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn und Frankfurt
BT

von B. T. am 03.07.2020 um 15:14 Uhr

Mietmängel, unzulässige Mieterhöhung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich werde inzwischen im dritten Jahr durch Herrn Seelbach anwaltlich vertreten. Ich bin mit seiner Arbeit sehr zufrieden. Ihn zeichnet eine hohe Qualität, schnelle Reaktionszeit und Weitsicht aus. Seine Arbeit ist modern und er nutzt hierfür auch die in der heutigen Zeit üblichen Kommunikationswege. Er ist ein Arbeitstier und stets gut gelaunt. Vor Gericht ist er sehr schlagfertig. Ich bin froh dass ich ihn beauftragt habe.
Kaum zu glauben, lieber Mandant!

Der erste Prozess ist dank Richterwechseln und umständlichem SachverständigenGutachten immer noch nicht abgeschlossen. Aber im Wesentlich bekommen wir Recht! Als Nächstes gibt es recht sicher ein neues Laminat, vielleicht sogar ganz ohne Eigenanteil.

Bis zur nächsten Runde! Vielen Dank,

Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
FW

von F. W. am 11.06.2020 um 13:50 Uhr

Kompetenter, motivierter Rechtsanwalt!
Arbeitsrecht
Herr RA Seelbach hat mich mit seiner äußersten fachlichen Kompetenz überzeugt.

Für eine rechtliche Auseinandersetzung nicht unüblich muss man Geduld mitbringen, aber Herr RA Seelbach hat viel Zeit für die Widerklage genommen, oft sogar bis tief in der Nacht. Zu guter Letzt habe ich hier dank des Einsatzes von Herrn RA Seelbach mein Recht bekommen. Wir haben in der ersten Runde gewonnen! Ich bin sehr froh ihn auf meiner Seite zu haben, und mich dadurch einen verlässlichen Partner an meiner Seite zu wissen. Geht es so weiter, wovon ich ausgehe, gilt von mir eine uneingeschränkte Empfehlung.
Sehr geehrter Herr W.,

Sie sind mit einem sehr verrückten Fall zu mir gekommen: Ihre frühere Chefin wollte Schadenersatz in fast 5stelliger Höhe, weil Sie angeblich 2016 in die Kasse gegriffen hätten. Sie meinte damit die Bezahlung von Rechnungen für Waren, die Sie ordnungsgemäß bestellt, erhalten, bezahlt und an die Kunden ausgeliefert hatten. Sie verstrickte sich in Widersprüche, wir wiesen vorsorglich darauf hin, dass kein Arbeitnehmer alle Rechnungen, Zahlungen und Auslieferungen jahrelang dokumentiert und nachweisen kann.

Die Klage wurde durch den gegnerischen Anwalt fälschlich vor dem Landgericht erhoben und dann erst an das Arbeitsgericht verwiesen, was uns jetzt bei den Kosten hilft. Erst als wir Widerklage wegen Ihres ausstehenden Lohnes erhoben, fiel ihm ein, dass Sie doch kein Arbeitnehmer waren. Komplett irre. Wir haben gegen die Klage und mit unserer Widerklage gewonnen, nun wird vollstreckt, auch wenn die Gegenseite es mit einer wohl aussichtslosen Berufung nochmal versucht!

Alles wird gut!

Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
ST

von S. T. am 20.04.2020 um 19:59 Uhr

Endlich einen guten Rechtsanwalt gefunden
Arbeitsrecht
Ich fùhle mich zum ersten mal gut aufgehoben und gut Verteidigt ich kann jedem empfehlen hier Rat zu suchen.
Danke, lieber Mandant!

Hauptsächlich sind wir hier einem in Corona-Zeiten in Not geratenen Unternehmer, der zu faul war, Kurzarbeit zu beantragen, wegen rückständigen Lohns hinterher. Sehr ärgerlich. Dazu eine kleine aufenthaltsrechtliche Frage und ein bisschen Mietrecht.

Alles Gute!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
MM

von M. M. am 13.04.2020 um 20:54 Uhr

Fachkompetenz, Verstand, Menschlichkeit - Ein hervorragender Jurist
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Seelbach vertritt unsere Interessen in einer mietrechtlichen Angelegenheit. Er beeindruckt nicht nur durch Fachkompetenz sondern auch mit seinem scharfen Verstand und seinen Ideenreichtum.

Bei all seinen fachlichen Fähigkeiten und seiner Eloquenz sind sein guter Stil und seine menschlichen Qualitäten besonders hervorzuheben: Er hält mit seiner Meinung nicht „hinter dem Berg“ und redet seinen Mandanten – in deren Interesse – nicht nach dem Mund. Bei aller Offenheit bleibt er stets empathisch und verständnisvoll und versucht sich in sein Gegenüber einzufühlen. Mit seinem Humor löst er auch prekäre Situationen. Dank seiner Flexibilität und seiner grundlegenden Rechtskenntnisse ist Herr Seelbach zu unserem Hausanwalt avanciert, und wir fühlen uns bestens bei ihm aufgehoben.

Für sein großes Engagement sind wir Herrn Rechtsanwalt Seelbach dankbar und können ihn nur weiterempfehlen. Er ist jeden Euro wert und verdient keine andere Bewertung als fünf von fünf möglichen Sternen
Werte Mandanten,

vielen Dank für dieses Lob! Wir sind noch nicht am Ziel, aber es läuft immer klarer in die richtige Richtung: Die Richterin schockte uns im ersten Termin mit einem ihres Erachtens bestehenden Räumungsanspruch der maßlosen Vermieter - sehr unbedacht, hatten wir doch die schrotflintenartigen Befristungs-, Bedingungs-, Kündigungs- und Beendigungsbemühungen der Gegenseite ausführlich demontiert. Nach einem kurzen Schriftsatz rückte die Richterin mit einem kleinlauten Hinweisbeschluss von ihrer Rechtsauffassung ab. Ohnehin muss in der Sache aufgrund unserer Widerklage jetzt erstmal Beweis erhoben werden ;-).

Wir sehen (und lesen) uns,
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn