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Bewertungen

ML

von M. L. am 11.02.2020 um 18:44 Uhr

1a Anwalt-Klage im Zivilrecht
Zivilrecht
Herr Seelbach, danke für Ihr grenzenloses Engagement in dieser langwierigen Zivilklage gegen mich. Sie haben erreicht, was ich wollte und womit ich absolut zufrieden bin! Sie wurden der Sache nie müde und haben unterstützt und Zähne gezeigt wo sie es nur konnten. Auch durch einen langen und zehrenden Rechtsstreit führt dieser Anwalt mit Humor und nicht nachlassenden Engagement, menschlich und fachlich. Ich war sehr froh Sie an meiner Seite gehabt zu haben, danke auch an ihr stets freundliches und engagiertes Team.
Danke, liebe Mandantin!

Strafsachen aus verflossenen Beziehungen sind immer ätzend. Hier gab es dann einen deliktsrechtlichen Folgeanspruch, Schmerzensgeld, bei dem es ebenso hoch her ging. Notwehr ist schwer zu beweisen. So haben wir das Optimum rausgeholt.

Alles Gute!
Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
AS

von A. S. am 16.01.2020 um 20:03 Uhr

Danke für die Beratungstätigkeit
Allgemeine Rechtsberatung
Lieber Herr Seelbach,

ich möchte mich nochmal recht herzlich bei Ihnen für Ihr Engagement bedanken!
Dank Ihrer Ratschläge konnte ich wohl gerade so nochmal Schlimmeres vermeiden...

Vielen lieben Dank dafür

Schneider
Lieber Mandant,

vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Es ging nur um kleine mietrechtliche Fragen, aber die können schnell zu großem Ärger werden. Insofern habe ich gerne geholfen.

Bis bald!

Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach
PC

von P. C. am 16.01.2020 um 04:08 Uhr

Arbeitsrecht und Strafrecht
Arbeitsrecht
Schnelle unbürokratische Hilfe erhalten, enge Betreuung, so wie durchsetzten meiner Interessen. Welche weit über die Standartleistungen hinaus gegangen sind. Ich würde sofort wieder die Dienste in Anspruch nehmen. Mir wurde im Arbeitsrecht, genauso im Strafrecht geholfen. Bin 100% zufrieden gewesen. Wirklich zu empfehlen.
Lieber Mandant,

vielen Dank für das sehr nette Feedback. Es waren zwei ungewöhnliche Fälle:

Die strafrechtliche Sache war eine "Beziehungskiste" mit anschließender Sachbeschädigung - absolut lächerlich, aber umso ärgerlicher, dass die Staatsanwaltschaft und der Ex nicht locker ließen. Zum Glück gab es am Schluss doch noch einen guten "Deal".

Bei dem arbeitsrechtlichen Fall ging es zunächst um eine Abmahnung, dann plötzlich um eine Kündigung und schließlich um den problemlosen Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber ohne Rückforderung der Kosten für die Fortbildung zum Pflegedienstleiter bei dem vorherigen Arbeitgeber, quasi als Abfindung.

Alles Gute!
"Dein Rechtsanwalt"
NM

von N. M. am 19.12.2019 um 23:11 Uhr

Super zufrieden
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Seelbach hat mich in einer zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheit rausgeboxt ich kann ihm nur dankbar sein!
Lieber Mandant,

die Strafsache wegen des vermeintlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgrund eines bestimmten Transportanhängers konnten wir zum Glück schnell klären. Die Klage wegen der angeblichen Zusicherung beim Autoverkauf war etwas mühsamer, aber letztlich dadurch, dass wir den Kläger zur Wahrheit ermahnen und hinführen konnten, erfolgreich.

Bis bald in Sachen Autositz!

Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
JA

von J. A. am 16.12.2019 um 02:46 Uhr

Bester Anwalt weit und breit
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Schnelles Handeln sie sind definitiv einer der besten und das sollte anerkannt werden offiziell...... Ich hatte mehrere Verfahren und sie haben alle gewonnen.... Ich kann sie nur weiterempfehlen durch eigene Erfahrung.
Sehr geehrte Mandantin,

bei Ihnen ging es ums Mietrecht. Zum Glück sind die Deutsche Annington und Vonovia sehr schwache Gegner. Selbst die Formalien der mietrechtlichen Kündigung und des Zivilprozesses beherrschen diese Hausverwaltungen und ihre Standardkanzlei nicht.

Trotz Mietrückstandes konnten wir deshalb ohne Beweisaufnahme die Räumungsklage aufgrund einer fristlosen Kündigung abwehren. Nachdem schließlich, kurz bevor es zu einem fünften Rechtsstreit, diesmal mit Ihnen als Klägerin gekommen wäre, die Annington endlich auf Ihre jahrelangen Beschwerden reagierte, den Schimmel in der Wohnung beseitigte und sogar für einige Wochen ein Hotelzimmer zur Verfügung stellte, blieben nur noch die drei (!) Klagen auf Mietnachzahlung.

Auch diese sind oder werden in diesen Tagen abgearbeitet. Dann schauen wir einmal, ob Sie nicht sogar noch Miete zurückbekommen!

Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
AA

von A. A. am 13.12.2019 um 00:16 Uhr

Kündigung durch Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Der Seelbach ist ganz freundlicher Anwalt der sich viel um die Rechten des Mandants bemüht.
Meine Anklage gegen die Firma die mich gekündigt hat, ist dank des Herr Seelbach und des Gerichts positiv gelaufen, sodass ein Kompromiss endlich gefunden wurde
Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Bewertung. Ihr Fall gehört zu einer Reihe von Arbeitsgerichtsverfahren, die wir erfolgreich gegen Unternehmen im Reinigungsgewerbe geführt haben. Bei Ihnen waren es allein drei Angelegenheiten. Dort geht es leider oft nicht mit rechten Dingen zu.

Zunächst haben wir erfolgreich 60 €, die man Ihnen wegen einer Kundenreklamation gegen die Firma vom Lohn abzog, für Sie eingefordert. Als Arbeitnehmer schulden Sie die bestmögliche Leistung, aber müssen bei Reklamationen des Kunden trotz deren Erbringung natürlich nicht persönlich haften oder sich bestrafen lassen. Dann stürzten Sie mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit und man kündigte Ihnen ohne Grund. Auch hiergegen gingen wir beim Arbeitsgericht vor und bekamen Recht.

Für die Zwischen- und Folgezeit, in der man Sie nicht arbeiten ließ, standen schließlich mehrere Tausend Euro Lohn aus, von denen man Ihnen nur einen Bruchteil auszahlte. Etwas unklar war dabei, bis wann Sie ohne Lohnzahlung noch arbeiten mussten und ob Sie später Reinigungsaufträge für 2 Stunden am Tag in einer weiter entfernt liegenden Stadt übernehmen mussten. Auch Ihre Lohnansprüche konnten wir, in einem guten Vergleich, für Sie schließlich weitgehend durchsetzen.

Alles Gute!

Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach
ÖA

von Ö. A. am 12.12.2019 um 14:44 Uhr

Straßenverkehr
Allgemeine Rechtsberatung
Prozess gewonnen
Sehr geehrter Mandant Ö.,

Sie waren einer der seltenen, spannenden Fälle, in denen eine Bußgeldsache - Sie sollen zugelassen haben, dass jemand Ihr Auto lenkte, der gekifft hatte - trotz ersichtlicher Unschuld nicht eingestellt wurde, sondern zu Gericht kam. Die Richterin, die trotz meiner Hinweise, dass das Kiffen nicht für Sie eindeutig nicht bemerkbar war, einen Termin angesetzt hatte, begrüßte uns glücklicherweise mit den Worten: "Sie haben das zu Recht geschrieben, Ihr Mandant konnte das überhaupt nicht bemerken. Wir stellen das Verfahren ein."

Zeugen waren gar nicht geladen, sonst hätten wir also noch einen weiteren Termin gebraucht! Ich hatte mir schon überlegt, wie wir Ihre Unschuld sonst noch hätten unter Beweise stellen können. Nun ging es noch um die Kosten, denn einen Freispruch wollte die Richterin nicht ausurteilen. Nach etwas Hin und Her war aber auch das klar: die Staatskasse trägt in diesem Fall die Anwaltskosten! Sonst wäre dieser überflüssige (und natürlich Arbeit sowie eine Gebühr auslösende) Verhandlungstermin wirklich frech gewesen.

Viel Glück weiterhin im Straßenverkehr!

Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach
HU

von H. U. am 05.12.2019 um 19:31 Uhr

Rückabwicklung - Lebensversicherung
Zivilrecht
Alles andere als seriös! Vereinbart war, daß Herr Seelbach in einer Versicherungssache nur bei einer Deckungszusage der Rechtschutzversicherung erst tätig wird.
Vereinbart war auch, daß keinerlei Kosten auf mich zukommen. Fern jeglicher Vereinbarung habe ich Prompt eine Rechnung von ihm bekommen und direkt im Anschluss ohne jegliche Mahnung direkt den Mahnbescheid hinterher. Jetzt läuft diese Sache beim Amtsgericht. Er bettelt wirklich um jeden Cent, er scheint wirklich in finanziellen Nöten zu sein. !!! VORSICHT IST GEBOTEN !!!
DO

von D. O. am 08.11.2019 um 02:08 Uhr

Kompetent, verbindlich und sehr engagiert! Voller Erfolg!
Zivilrecht
Rechtsanwalt Björn Seelbach hat mir bei einer ersten, zügigen Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs gegenüber den Eltern sehr gut geholfen. Ich bin rundum zufrieden!

Die Kommunikation erfolgt rund um die Uhr (!), engagiert, verbindlich und professionell. Ich habe mich stets sehr gut aufgehoben gefühlt. Bei Neuigkeiten bzgl. des Falles wurde ich sehr schnell von ihm unterrichtet (mehrfache Anrufe per Telefon), was ich wirklich gut fand.

Herr Seelbach ist ein Rechtsanwalt, der sich in seinem Fachgebiet super auskennt und es geschafft hat, den Vater zu einer ersten, schnellen Zahlung zu bewegen. Dabei weiß er, wie man mit einer schwierigen gegnerischen Partei umgeht. Herr Seelbach ist sehr routiniert und kennt die Fallstricke im Unterhaltsrecht. Darüber hinaus ist er ein wirklich angenehmer, sympathischer Rechtsanwalt auf Augenhöhe, der sich für mich viel Zeit genommen hat (und nimmt), obwohl er aufgrund des von mir vorgelegten Beratungshilfescheins nur eine geringe Vergütung erhält.

In der noch laufenden Unterhaltsangelegenheit und einer weiteren Strafsache lasse ich mich weiterhin durch Herrn Seelbach beraten und rechtlich vertreten. Weitere Bewertungen diesbezüglich folgen ggf.

Ich kann RA Björn Seelbach jederzeit weiterempfehlen und bin mit seiner Arbeit außerordentlich zufrieden. Wirklich toll!
Sehr geehrter Mandant,

danke für Ihre sehr umfassende und positive Bewertung. Ich habe gerne geholfen.

Sie haben sich entschieden, auch per WhatsApp mit mir zu kommunizieren - die Ungewissheit, was Mark Zuckerberg daraus mitliest und damit macht, haben Sie in Kauf genommen. In diesen Medien bin ich besonders gut, auch außerhalb der Bürozeiten oder wenn, z. B. bei Gericht, mal eine kurze Pause ist, erreichbar. Ebenso geht es - natürlich nach Vereinbarung - auch per Besprechung, Telefon, Brief oder Mail.

Wir hören und lesen uns!

Ihr
Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn
AD

von A. D. am 29.09.2019 um 15:41 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Der Herr Seelbach ist unkompliziert und berät mit öffnen Uhren .
Er ist offen für andere Vorschläge und wiegt mit dir die Vor -und Nachteile ab.
Lieber Mandant,

ich habe Ihnen gerne zugehört und geholfen. Häufig muss man abwägen, weil die Vorgehensweise auch davon abhängt, was für den Mandanten Priorität hat, z. B. Kosten, schnelle Beendigung, Geständnis und milde Strafe, bloß keine Vorstrafe, alles egal, aber Vermeidung der öffentlichen Hauptverhandlung. Sobald das geklärt ist, stelle ich dafür die Weichen, kämpfe ggf. mit allen erlaubten Mitteln (wie Polizei und Staatsanwaltschaft auch) und schaffe es fast immer.

Herzlich grüßt
Ihr Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Bonn