Bewertungen von BRODAUF Rechtsanwälte
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SR
von S. R. am 03.03.2024 um 18:08 Uhr für Rechtsanwalt Frank Bentes
Klärt mich am letzten Tag der notwendigen Bewertung auf
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Am letzten Tag der juristischen Frist schreibt mir Herr Bentes eine E-Mail um 8:30 Uhr, dass er um 10:00 Uhr die Bewertung des Mietschaden in Höhe von ca. 40.000 EUR benötigt. Im später am selben Tag geführten Telefonat klärt Herr Bentes ich umfassend über die juristischen Fristen auf und gibt an, dass er vor eineeinhalb Monaten eine Brief geschrieben hat und diese Fristen beschrieben hat. Diesen Brief habe ich nie erhalten.
SB
von S. B. am 01.02.2023 um 11:42 Uhr für Rechtsanwalt Frank Bentes
Baurecht
Baurecht & Architektenrecht
Sehr kompetent,
Akribisch
Mit Leidenschaft
Akribisch
Mit Leidenschaft
SF
von S. F. am 13.12.2022 um 16:54 Uhr für Rechtsanwalt Marcus Bartscht
Koryphäe im gewerblichen Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz
Wenn sich jemand im Bereich gewerblicher Rechtsschutz auskennt, dann dieser Anwalt. Absoluter Top-Mann!
OL
von O. L. am 14.05.2020 um 09:25 Uhr für Rechtsanwalt Frank Bentes
Verwalter-Vollmachten
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Zuvorkommend, freundlich und kompetent
RB
von R. B. am 10.09.2019 um 09:39 Uhr für BRODAUF Rechtsanwälte
WEG-Recht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich wollte wegen eines moeglichen Streits mit den Nachbarn einen Erstberatungstermin vereinbaren. Das ging aber nicht, ohne das ich "alle Unterlagen" schon vorher zusende.
Es gibt doch keine Unterlagen zu einem noch nicht vorhandenen Streit. Herr Bentes hat sich dann geweigert, mich zu beraten.
Es gibt doch keine Unterlagen zu einem noch nicht vorhandenen Streit. Herr Bentes hat sich dann geweigert, mich zu beraten.

Antwort von BRODAUF Rechtsanwälte
Zur Klarstellung:
1. Kontaktaufnahme erfolgte telefonisch ( Neumandat )
2. Beratungsgegenstand: Wegerecht ( kein Hinweis auf Nachbarstreitigkeit )
3. Gebeten : Unterlagen ( Wegerecht etc.) vorab per Mail zu Übermitteln um nach Einsicht kurzfristig einen Beratungstermin zu vereinbaren.
4. Verweigerung Unterlagen zu übermitteln, er habe nur theoretische Fragen.
5. Mandatsbegründung abgelehnt .
1. Kontaktaufnahme erfolgte telefonisch ( Neumandat )
2. Beratungsgegenstand: Wegerecht ( kein Hinweis auf Nachbarstreitigkeit )
3. Gebeten : Unterlagen ( Wegerecht etc.) vorab per Mail zu Übermitteln um nach Einsicht kurzfristig einen Beratungstermin zu vereinbaren.
4. Verweigerung Unterlagen zu übermitteln, er habe nur theoretische Fragen.
5. Mandatsbegründung abgelehnt .