Ich bin für Sie da. Garantiert.
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Online-Rechtsberatung
Ich bin Ihre zuverlässige Rechtsanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Fachanwältin für Strafrecht und Strafverteidigerin mit Kanzleien in Hamburg (Kanzlei am Nikolaifleet) und Ratzeburg (Kanzlei auf der Dominsel). Selbstverständlich bin ich aber bundesweit für Sie tätig und übernehme Mandate in allen Bundesländern.
Als Rechtsanwältin bin ich neben dem Spezialgebiet Verkehrsrecht als Fachanwältin für Strafrecht und Strafverteidigerin ausschließlich auf den Komplex des Strafrechts spezialisiert, insbesondere auch auf die Themen Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht (BtM) und übernehme Mandate bundesweit!
Die professionelle und engagierte Vertretung Ihrer Interessen liegt mir besonders am Herzen. Schauen Sie sich hierzu gerne meine Bewertungen an.
Unter meiner anwaltlichen Notfall-Rufnummer bin ich bei Notfällen wie Festnahmen, Durchsuchungen und Verhaftungen 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar.
Gern kann ich als englische Muttersprachlerin auch auf Englisch mit Ihnen kommunizieren und für alle anderen Sprachen kann ich auf exzellente Dolmetscher zurückgreifen.
In Notfällen wie Festnahmen, Verhaftungen und Hausdurchsuchungen erreichen Sie mich jederzeit unter meiner Notfall-Rufnummer 0152 / 33 66 88 85.
Allgemeines Strafrecht & Kapitalstrafrecht
Meine Aufgabe als Fachanwältin für Strafrecht und Strafverteidigerin im Strafverfahren ist es, Ihre Rechte und ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten. Ich halte es daher für selbstverständlich, dass ich Termine auch kurzfristig wahrnehme, egal ob als Wahlverteidigerin oder im Rahmen einer Pflichtverteidigung.
Auch als Pflichtverteidigerin bin ich voll engagiert und bearbeite Ihr Mandat mit der gleichen hohen Priorität.
Zum allgemeinen Strafrecht gehören unter anderem Falschaussage, Beleidigung, Körperverletzung, Stalking/Nachstellen, Hausfriedensbruch, Nötigung, Betrug, Sachbeschädigung, Raub, Verleumdung und Urkundenfälschung. Zum Kapitalstrafrecht gehören unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge, Brandstiftung, Totschlag und Mord. Egal welches Kapitalverbrechens Sie beschuldigt werden, ich bin für Sie da. Garantiert.
Jugendstrafrecht & Betäubungsmittelstrafrecht (BtM)
Für Jugendliche und Heranwachsende gelten die gleichen Straftatbestände wie für Erwachsene. Der Unterschied liegt in den verhängten Sanktionen.
Insbesondere bei Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden ist der Schutz der Privatsphäre besonders wichtig.
Ich bin mit allen Bereichen des Jugendstrafrechts vertraut und unterstütze Sie auch kurzfristig.
Das Betäubungsmittelverfahren ist eine spezielle Materie, die einen erfahrenen Strafverteidiger erfordert, der sich im Betäubungsmittelstrafrecht auskennt, da die Strafen bereits bei geringen Mengen erheblich sein können und leicht den gleichen Strafrahmen erreichen wie beim Totschlag.
Insbesondere Kenntnisse in der Abgrenzung zwischen Besitz, Eigenkonsum, geringen Mengen, nicht geringen Mengen und normalen Mengen ist für den Laien schwierig. Sie sollten im Betäubungsmittelstrafrecht bevorzugt einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen.
Zum Betäubungsmittelstrafrecht (BtM), allgemeinsprachlich auch als Drogenstrafrecht oder Drogenrecht bezeichnet, gehören unter anderem der Besitz geringer Mengen und der Besitz nicht geringer Mengen von zum Beispiel Cannabis/Marihuana, Haschisch, Amphetaminen (Speed/Pepp, Ecstasy, Crystal-Meth), Kokain und Heroin, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Einfuhr von Betäubungsmitteln, § 31 BtMG, § 35 BtMG, Anbau von Betäubungsmitteln und die Abgabe von Betäubungsmitteln.
Sexualstrafrecht
Die enormen Belastungen, die insbesondere strafrechtliche Verfahren im Sexualstrafrecht mit sich bringen, machen kurzfristige Termine sehr wichtig. Je früher ein Termin stattfindet, desto besser kann auf das Ermittlungsverfahren Einfluss genommen werden – und desto eher kann ich Sie als Strafverteidigerin davor schützen, versehentlich Wissen mit den Ermittlungsbehörden zu teilen, das Sie besser für sich behalten sollten.
Unvoreingenommen und ohne Vorurteile vertrete ich Sie bei sexueller Nötigung, sexueller Missbrauch und Vergewaltigung.
Zum Sexualstrafrecht gehören unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Kinderpornografie (Verbreitung von Kinderpornografie, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften oder von jugendpornografischer Schriften), sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen und Vergewaltigung.
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Sprachen
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Recht international
- Deutsches Recht
- Europäisches Recht
Mitgliedschaften
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
- Hamburgischer Anwaltsverein e.V.
- Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
Rechtstipps 2
Vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft
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25.04.2016
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